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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER

GEMEINDEBLATT

Dornbirn, Baubewüligung

für den Neubau

eines Einkaufszentrums (Messepark Dornbirn)

Areal MessestraBe

-

Lustenauerstraße,

wird

gem. S

66 Abs. 4 AVG 1950 teilweise

stattgegeben



und der Beischeidspruch

im Punkt il

Ziff. 14 wie

folgt ergänzt:

„Lärmerregende

Bauarbeiten dürfen nicht an

Sonn- und Feiertagen

sowie

werktags

nur

zwischen 6.00 und 20.00 Uhr durchgeführt

werden. Anstelle von Pflotierungsarbeiten

ist

das bisher schon

verwendete lärmschonende

Kiesstopfverdichtungsverfahren

anzuwenden.

Sollten beim Betrieb der Heizungsanlage

nachweisbar unzumutbare Lärmstörungen

auftreten,

wird der Einbau eines

geeigneten

vorgeschrieben

Rauchgasschalldämpfers

werden."

Im

übrigen

wird die Berufung

als

unbegründet



abgewiesen

und der

angefochtene

Bescheid



bestätigt.

c)

Die Berufung

von Frau Käthe

Moosbrugger,

Dornbirn,

Heimried 8,

vertreten durch Rechtsanwalt

 Dr.Gottfried Waibel, Dornbirn,

datiert

vom 15. 1. 1986, gegen

den Berichtigungsbescheid

 des

Bürgermeisters

der Stadt Dornbirn

 vom 31. 12. 1985,

Zl. 111-1<-85/1443, 111/1-104/Bau/85,



betreffend

Miteigentümergemeinschaft

 Drexel, Dornbirn, Errichtung

einer

Tankstelle mit

eingebauter

Waschstraße und

Umbau des Werkstättengebäudes (ohne

Bürogebäude),



Dornbirn,

Messestraße

1,

wird

gem. S

66 AVG 1950 als

unbegründet abgewiesen

 und der angefochtene

Bescheid bestätigt.



d)

Der

Berufung

von Frau Käthe

Moosbrugger,

Dornbirn,

Heimried

8,

vertreten durch Rechtsanwalt

 Dr. Gottfried

Waibel, Dornbirn,

datiert

vom 31. 12. 1985, gegen

den Bescheid des

Bürgermeisters

der Stadt Dornbirn vom 20.

12.

1985,

Z. 111-1<-85/1443, 111/1-104/Bau/85,

betreffend Miteigentümergemeinschaft

Drexel

Dornbirn, Baubewilligung

zur

Errichtung

einer Tankstelle mit

eingebauter

Waschstrasse

 und Umbau des M/erkstättengebäudes

in

Dornbirn,

MessestraBe

1, Gp. 1947/3,

KG.

Dornbirn, wird

gem. S

66 Abs. 4 AVG 1950

teilweise

stattgegeben

und der Bescheidspruch



im Punkt

l,

Ziff.

11,

letzter

Satz,

wie

folgt

neu vorgeschrieben: „Die

Bauarbeiten

dürfen von

Montag

bis

Freitag

nur von 7.00

bis 18.00 Uhr und am Samstag

nur von 7.00

bis 12.00 Uhr durchgeführt

werden. Außerhalb

 dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen



sind die Bauarbeiten nicht

zulässig."

Im

übrigen

wird die Berufung

als

unbegründet



abgewiesen

und der

angefochtene

Bescheid



bestätigt.

e)

Die

Entscheidung

über die

Berufung

von Frau

Eleonore Krebitz, Dornbirn, Sala 18, gegen

den Bescheid des Bürgermeisters

der Stadt

Dornbirn vom 18. 10. 1985 betreffend Wiener

Allianz

Lebensversicherungs-AG,

1031 Wien,

Errichtung

eines Kaffeepavillons in Dornbirn,

7. FEBRUAR

1986

Marktstraße,

baubehördiiche

Bewilligung,

wird

zurückgestellt.

f)

Die

Entscheidung

über die

Berufung von

Herrn

Dipl. Ing.

Dr. Fritz

Danner, Hintere

Achmühlerstraße

12, Dornbirn,

gegen

den

Be.

scheid des

Burgermeisters der Stadt Dorn.

birn vom 15. 10. 1985 betreffend

Diem-Werke

Lochau,

vertreten durch Herrn Alfred

Diem,

Lochau,

Lindauerstraße

60,

Baubewilligung

für die

Sanierung

des

Brandobjektes

und den

Ausbau des Dachbodens für Wohnzwecke

beim Haus

Dornbirn, Hintere Achmühlerstrasse

 10, Bp. 176,

KG.

Dornbirn, wird

zurückge-Stellt



.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG:

Die Stadt Dornbirn schreibt für den Neubau eines

Kioskes mit

WC-Anlage

beim Kulturhaus

die

Fliesenlegerarbeiten

öffentlich zur

Anbotstellung aus.

Die

Angebotsunterlagen

können ab

Montag,

den 10.2.

1936 im Stadtbauamt behoben oder telefonisch

(05572/

65681-82

DW) angefordert

werden.

Die

Angebote

sind

ordnungsgemäß

verschlossen und

mjt

der

Angebotsbezeichnung

versehen bis

spätestens

Freitag,

den 21. 2.

1986,

10.00

Uhr,

im Amt der Stadt

Dornbirn,

Zimmer 30 des neuen Rathauses,

einzureichen.



Die öffentliche

Angebotseröffnung

findet um 10.15 Uhr

im

großen Sitzungssaal

des Rathauses statt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

BAU DER STADTSTRASSE

Anläßlich des Baues der Stadtstraße muß die Post

viele Kabel rund um das Wählamt auflassen und durch

neue ersetzen.

Die Kabel werden in neu

gebaute Rohrzüge eingezogen



und müssen danach wieder

gespleißt

werden.

Bei den damit verbundenen

Umspleißarbeiten

müssen

die bestehenden Telefon- und Datenanschlüsse unterbrochen

 werden.

Diese

Unterbrechungen

werden mit Rücksicht auf die

wirtschaftliche

Bedeutung

des Fernmeldeverkehrs vorwiegend

 am

späten Nachmittag beginnen

und in der

Regel

bis ca. 2 Uhr nachts dauern.

Inhaber von

Datenleitungen, Alarmleitungen

und Fernschreibanschlüssen

 sowie

Krankenhäuser,

Ärzte,

Hebammen sowie Inhaber von Notrufanschlüssen

werden von der

jeweiligen Unterbrechung

einzeln

fernmündlich



verständigt.

Am

Donnerstag,

den 13. Februar 1986 sind ab 20

Uhr

folgende Anschlußbereiche von den

Umspleißarbeiten

betroffen:

Das Gebiet der Lustenauerstraße und der Höchster- straße.
            
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