DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
Dornbirn, Baubewüligung
für den Neubau
eines Einkaufszentrums (Messepark Dornbirn)
Areal MessestraBe
-
Lustenauerstraße,
wird
gem. S
66 Abs. 4 AVG 1950 teilweise
stattgegeben
und der Beischeidspruch
im Punkt il
Ziff. 14 wie
folgt ergänzt:
„Lärmerregende
Bauarbeiten dürfen nicht an
Sonn- und Feiertagen
sowie
werktags
nur
zwischen 6.00 und 20.00 Uhr durchgeführt
werden. Anstelle von Pflotierungsarbeiten
ist
das bisher schon
verwendete lärmschonende
Kiesstopfverdichtungsverfahren
anzuwenden.
Sollten beim Betrieb der Heizungsanlage
nachweisbar unzumutbare Lärmstörungen
auftreten,
wird der Einbau eines
geeigneten
vorgeschrieben
Rauchgasschalldämpfers
werden."
Im
übrigen
wird die Berufung
als
unbegründet
abgewiesen
und der
angefochtene
Bescheid
bestätigt.
c)
Die Berufung
von Frau Käthe
Moosbrugger,
Dornbirn,
Heimried 8,
vertreten durch Rechtsanwalt
Dr.Gottfried Waibel, Dornbirn,
datiert
vom 15. 1. 1986, gegen
den Berichtigungsbescheid
des
Bürgermeisters
der Stadt Dornbirn
vom 31. 12. 1985,
Zl. 111-1<-85/1443, 111/1-104/Bau/85,
betreffend
Miteigentümergemeinschaft
Drexel, Dornbirn, Errichtung
einer
Tankstelle mit
eingebauter
Waschstraße und
Umbau des Werkstättengebäudes (ohne
Bürogebäude),
Dornbirn,
Messestraße
1,
wird
gem. S
66 AVG 1950 als
unbegründet abgewiesen
und der angefochtene
Bescheid bestätigt.
d)
Der
Berufung
von Frau Käthe
Moosbrugger,
Dornbirn,
Heimried
8,
vertreten durch Rechtsanwalt
Dr. Gottfried
Waibel, Dornbirn,
datiert
vom 31. 12. 1985, gegen
den Bescheid des
Bürgermeisters
der Stadt Dornbirn vom 20.
12.
1985,
Z. 111-1<-85/1443, 111/1-104/Bau/85,
betreffend Miteigentümergemeinschaft
Drexel
Dornbirn, Baubewilligung
zur
Errichtung
einer Tankstelle mit
eingebauter
Waschstrasse
und Umbau des M/erkstättengebäudes
in
Dornbirn,
MessestraBe
1, Gp. 1947/3,
KG.
Dornbirn, wird
gem. S
66 Abs. 4 AVG 1950
teilweise
stattgegeben
und der Bescheidspruch
im Punkt
l,
Ziff.
11,
letzter
Satz,
wie
folgt
neu vorgeschrieben: „Die
Bauarbeiten
dürfen von
Montag
bis
Freitag
nur von 7.00
bis 18.00 Uhr und am Samstag
nur von 7.00
bis 12.00 Uhr durchgeführt
werden. Außerhalb
dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen
sind die Bauarbeiten nicht
zulässig."
Im
übrigen
wird die Berufung
als
unbegründet
abgewiesen
und der
angefochtene
Bescheid
bestätigt.
e)
Die
Entscheidung
über die
Berufung
von Frau
Eleonore Krebitz, Dornbirn, Sala 18, gegen
den Bescheid des Bürgermeisters
der Stadt
Dornbirn vom 18. 10. 1985 betreffend Wiener
Allianz
Lebensversicherungs-AG,
1031 Wien,
Errichtung
eines Kaffeepavillons in Dornbirn,
7. FEBRUAR
1986
Marktstraße,
baubehördiiche
Bewilligung,
wird
zurückgestellt.
f)
Die
Entscheidung
über die
Berufung von
Herrn
Dipl. Ing.
Dr. Fritz
Danner, Hintere
Achmühlerstraße
12, Dornbirn,
gegen
den
Be.
scheid des
Burgermeisters der Stadt Dorn.
birn vom 15. 10. 1985 betreffend
Diem-Werke
Lochau,
vertreten durch Herrn Alfred
Diem,
Lochau,
Lindauerstraße
60,
Baubewilligung
für die
Sanierung
des
Brandobjektes
und den
Ausbau des Dachbodens für Wohnzwecke
beim Haus
Dornbirn, Hintere Achmühlerstrasse
10, Bp. 176,
KG.
Dornbirn, wird
zurückge-Stellt
.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG:
Die Stadt Dornbirn schreibt für den Neubau eines
Kioskes mit
WC-Anlage
beim Kulturhaus
die
Fliesenlegerarbeiten
öffentlich zur
Anbotstellung aus.
Die
Angebotsunterlagen
können ab
Montag,
den 10.2.
1936 im Stadtbauamt behoben oder telefonisch
(05572/
65681-82
DW) angefordert
werden.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen und
mjt
der
Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Freitag,
den 21. 2.
1986,
10.00
Uhr,
im Amt der Stadt
Dornbirn,
Zimmer 30 des neuen Rathauses,
einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung
findet um 10.15 Uhr
im
großen Sitzungssaal
des Rathauses statt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAU DER STADTSTRASSE
Anläßlich des Baues der Stadtstraße muß die Post
viele Kabel rund um das Wählamt auflassen und durch
neue ersetzen.
Die Kabel werden in neu
gebaute Rohrzüge eingezogen
und müssen danach wieder
gespleißt
werden.
Bei den damit verbundenen
Umspleißarbeiten
müssen
die bestehenden Telefon- und Datenanschlüsse unterbrochen
werden.
Diese
Unterbrechungen
werden mit Rücksicht auf die
wirtschaftliche
Bedeutung
des Fernmeldeverkehrs vorwiegend
am
späten Nachmittag beginnen
und in der
Regel
bis ca. 2 Uhr nachts dauern.
Inhaber von
Datenleitungen, Alarmleitungen
und Fernschreibanschlüssen
sowie
Krankenhäuser,
Ärzte,
Hebammen sowie Inhaber von Notrufanschlüssen
werden von der
jeweiligen Unterbrechung
einzeln
fernmündlich
verständigt.
Am
Donnerstag,
den 13. Februar 1986 sind ab 20
Uhr
folgende Anschlußbereiche von den
Umspleißarbeiten
betroffen:
Das Gebiet der Lustenauerstraße und der Höchster- straße.