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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Betr.: Verkehrsmaßnahmen aus Anlaß des

Nikolausmarktes 1986.

VERORDNUNG

Zur reibungslosen Abwicklung

des Nikolausmarktes,

der im Bereich der Bahnhofstraße stattfindet,

werden

gemäß S

43 Abs.

(1)

lit.

b)

Ziff. StVO. 1960

folgende

Verkehrsmaßnahmen angeordnet:

1. Die Bahnhofstraße wird vom Marktplatz

bis zur

Kreuzung

Moosmahdstraße, die

Schulgasse

zwischen

 Einmündung Klostergasse

und Mozartstraße

sowie die

Pfarrgasse

ab der

Kreuzung

Sala in der

zeit vom 5. 12. 1986,

ab 13.00 Uhr,

bis 6. 12. 1986,

24.00 Uhr,

für den

allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.



Die

Umleitung

des Verkehrs in

Richtung

Bahnhof

erfolgt

über die

Riedgasse

-

Klostergasse.

Der Verkehr aus Richtung

Bahnhof wird über die

Moosmahdstraße umgeleitet.

2. Die MozartstraBe zwischen Einmündung Schulgasse

und Sala sowie die Straße Sala von der

Pfarrgasse

bis Mozartstraße werden zu

Einbahnstraßen erklärt

-

und zwar die Mozartstraße in

gebotener

Fahrtrichtung



Sala/MoosmahdstraBe und die Straße Sala

von der

Pfarrgasse

in

Richtung

Mozartstraße.

Diese Verordnung

ist unter

Punkt 1.

mit den Verbotszeichen nach

S

52 Ziff. 1 StVO. 1960

und den Hinweiszeichen nach

S

53 Ziff. 16b StVO.

1960,

unter

Punkt 2.

mit den Verbotszeichen nach

S

52 Ziff. 2 und Ziff. 3a

StVO. 1960 sowie den

Hinweiszeichen nach

S

53 Ziff.

10 StVO. 1960

kundzumachen.

Der Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Betr.: Hackwaldweg, Gp. 637,

alte Ebniterstraße;

Neuverordnung

der Gewichtsbeschränkung

und des Fahrverbotes

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1),

lit.

b),

Ziffer

1,

StVO. 1960,

wird

zur Wahrung

der Sicherheit und Leichtigkeit

des Verkehrs

 wie

folgt

verordnet:

1. Für den Hackwaldweg, Gp. 637,

alte Ebniterstraße,

und für den Verbindungsweg

zwischen Hackwaldweg



und unterer Hackwald, Gp. 639,

ein Fahrverbot

für

Fahrzeuge

über 3 t Gesamtgewicht.

2. Für den Hackwaldweg,

Gr.

637,

alte Ebniterstraße,

ab dem Haus Ebnit Nr.

48,

ein Fahrverbot, ausgenommen

 Anrainer,

in beiden Richtungen.

Zu Punktl Diese Verordnung

ist mit dem Verbotszeichen



gemäß S 52a,

Ziffer

9c,

und

zu Punkt 2 dem Verbotszeichen nach

S 52a,

Ziffer 1

und der Zusatztafel, ausgenommen

Anrainer,



kundzumachen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

28. NOVEMBER 1986

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn schreibt für verschiedene Schulen

folgende

Arbeiten öffentlich zur Anbotstellung

aus:

a)

Volksschule Mittelfeld:

Abgehängte

Mineralfaser- und Metalldecken

b)

Musikschule

Abgehängte

Mineralfaserdecken

Die Ausschreibungsunterlagen

können ab

Freitag,

den

28. November 1986 im Stadtbauamt Dornbirn

(Ulmerhaus,



5. Stock,

Zimmer

8) abgeholt

werden.

Die

Angebote

sind bis

spätestens Montag,

den 8. Dezember



1986,

10.00

Uhr,

in verschlossenem

Umschlag

mit der entsprechenden

Offertbezeichnung versehen,

beim Amt der Stadt Dornbirn,

Zimmer Nr.

30,

des

neuen Rathauses,

einzureichen.

Die Offerteröffnung

ist öffentlich und findet um 10.15

Uhr im

großen

Sitzungssaal

des neuen Rathauses

statt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

SPERRGUTABFUHR

- ENTRÜMPELUNGSAKTION

Die Entrümpelungsaktion

wird am Montag,

den 1. Dezember

 1986 nach

folgendem

Abfuhrplan fortgesetzt:

Diese Aktion ist für die Bewohner von

Dornbirn kostenlos,



soweit

pro

Haushalt oder Geschäft nicht mehr als

2 rn3

Sperrmüll

abfzuführen sind. Für

jene Menge,

die

über 2 m'

pro

Haushalt

hinausgeht,

sind

pro

m'

S 100,—an

die Stadt zu

entrichten.

Um die Abfuhr

möglichst flüssig

abwickeln zu können,

muß darauf

gedrungen

werden,

daß alle abzuführenden

 Gegenstände jeweils

ab 7.00 Uhr am Gehsteigoder

 Straßenrand

abgestellt

werden.

Papier, Lumpen

und anderes Kleinmaterial und

Gerümpel

ist entweder

gebündelt

oder in Säcken, Steigen

und

dgl.

bereitzustellen.

 Eisen ist

getrennt

abzustellen.

Altreifen und Leerflaschen werden nicht

abgeführt.

Das Abfuhrpersonal

ist

angewiesen,

nur so bereitgestelltes

 Material zu übernehmen und es nicht etwa aus

dem Haus oder anderen

Depots

abzuholen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Abfuhrplan:

Montag,

den 1. Dezember 1986:

Am Wall

Bickweg

Bienengasse

Bündtlittenstraße

Dr. ölzstraße

Eisplatzgasse

Fischbachgasse

oberer Teil

Hämmerlestraße

Montfortstraße

Hamerlingstraße

Kehlerstraße

zw. Nachbauerstr.

und Fischbach

Roseggerstraße

Russenweg

Rüttenersch

Wapprugg

Dienstag,

den 2. Dezember 1986:

Am Bach

Bergstraße

Eulental

Klotzacker

Kurze Gasse Müllerstraße
            
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