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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1986 (1986)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

1.

Rückforderung von

Architektenhonoraren

fiir

zusätzliche ca. 900

1222,

die in der

Errichtungsbewilligung



des Landes

Vorarlberg

nicht enthalten



sind;

2.

Riicksendung

und

Gutschrift für

ca. 200 Telefonapparate,



die

aufgrund falscher Bedarfsplanung



nicht

eingesetzt

werden

können;

3.

Rückforderung wegen geringwertiger

Leistungserfiillung



bei Labormöbeln;

4.

Rückforderung wegen Mehrzahlungen

bei

der

Medizinal-Gasversorgung.

5.

Rückforderung fiir falsche Einschätzungen

der

Herstellungskosten.

6.

Rückforderung gemäß

den Punkten 6.2.1.

und

i4.1.,

die vom Rechnungshof

mit

finanziellem

 Schaden

fiir

die Stadt vermerkt wurden.



Zu

Zu

21. MÄRZ 1986

nelbach, St.-Antonius-Weg 315,

die

Gp.

9751

(Simonsgraben)

mit 1.466 m2 unter

Bedingungen.



b)

Die Stadt Dornbirn erwirbt von der

Miteigentümergemeinschaft



Eduard

Rhombergs

Kinder

 die

Gp.

2802/2

(Erlose)

mit

insgesamt

16.902 m2 unter

Bedingungen.

Die Stadt Dornbirn

beauftragt

Herrn Dr. Thomas



Rhomberg

für dieses

Rechtsgeschäft

die

entsprechenden Verhandlungen

mit den Miteigentümern



zu führen und den

Kaufvertrag

zu erstellen sowie die Unterschriften der Miteigentümer



auf dem

Kaufvertrag

einzuholen.

Das Honorar für Herrn Dr. Thomas

Rhomberg

für diese

Tätigkeit beträgt pauschal Schilling

35.000,—

6.)

Schutzebene - Forststraße:

Abschluß eines

Dienstbarkeitsvertrages

Die

Stadtvertretung

der Stadt Dornbirn stimmt

dem Abschluß eines

Dienstbarkeitsvertrages

in

der

vorliegenden Fassung

zwischen der Stadt

Dornbirn und der

Republik

Oster reich

(Österreichische



Bundesforste)

betreffend

„Schutzebene



-

Forststraße" zu.

7.) Entscheidung

über

Berufungen

a)

Der

Berufung

der Frau Käthe

Moosbrugger,

Dornbirn, Heimried

8,

vertreten durch Rechtsanwalt

 Dr. Gottfried

Waibel, Dornbirn,

gegen

den Bescheid des

Bürgermeisters der Stadt

Dornbirn vom 15. 1.

1985, Zl. 111/1-137/Bau/84,

betreffend

Miteigentümergemeinschaft

Drexel

Dornbirn, Baubewilligung

für den Neubau

eines Einkaufszentrums

(Messepark Dornbirn)

Area!

Messestraße-Lustenauerstraße, wird

teilweise

stattgegeben

und der Bescheidspruch



in Pkt. 11 Zif. 14 wie

folgt ergänzt:

„

Lärmerregende

Bauarbeiten dürfen nicht an

Sonn- und

Feiertagen

sowie

werktags

nur

zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr

durchgeführt

werden. Anstelle von

Pilotierungsarbeiten

ist

das bisher schon verwendete lärmschonende

Kiesstopfverdichtungsverfahren anzuwenden.

Sollten beim Betrieb der

Heizungsanlage

nachweisbar unzumutbare

Lärmstörungen

auftreten, so ist ein

geeigneter Rauchgasschalldämpfer

 unverzüglich

einzubauen."

Im

übrigen

wird die

Berufung

als

unbegründet

abgewiesen

und der

angefochtene Bescheid

bestätigt.

b)

Den

Berufungen

von Frau Käthe

Moosbrugger,



Dornbirn, Heimried

8, vertreten durch

Rechtsanwalt Dr. Gottfried

Waibel, Dornbirn,

datiert vom 31. 12. 1985 und des Herrn Dr.

Thomas

Rhomberg, Dornbirn,

Schulgasse

7/111

datiert vom 19. 2.

1986,

gegen

den Bescheid

des Bürgermeisters der Stadt Dornbirn

vom

20. 12.

1985,

Zie 1114<-85

143, 111/1-104/Bau/85,

betreffend

Miteigentümergemeinschaft Drexel

Dornbirn, Baubewill(igung zur

Errichtung einer

Tankstelle mit

eingebauter Waschstraße und

Umbau des

Werkstättengebäudes 'in

Dornbirn,

I

Zu

Zu

Zu

Vl.

Leitung

Bauamt

—

Kompetenzänderung:

1. Die

Projektiiberwachung fiir größere

städtische



Bauprojekte

wird in

Zukunft

aus der Alleinverantwortlichkeit

 des Leiters des städt.

Bauamtes

herausgenommen

und einer mit zusätzlichen

 Fachleuten

zu

besetzenden

Projektgruppe



unterstellt.

2. Die dem Stadtrat und der

Stadtvertretung

vorzulegenden Vergabeanträge

sind durch die

Projektgruppe

vorzubereiten und abzuzeichnem



3. Sämtliche

Bauabrechnungen,

die in

Zukunft

im Bauamt

zu

bearbeiten

sind,

werden rechnerisch

 sowie in

bezug auf

die

Einhaltung

der

Vertragsbedingungen

zentral durchgeführt

und von der

jeweiligen

örtlichen

Bauleitung

getrennt.

Die

Besetzung

dieser Dienststelle

erfolgt

durch einen Bediensteten der Finanzabteilung



und ist dieser unterstellt.

"

c)

Der Prüfungsausschuß

wird beauftragt,

die

Durchführung

und Einhaltung

der im Maßnahmenkatalog

 angeführten

Punkte zu überwachen.



3.) Bestellung

des Stellvertreters der

Abgabenkommission:



Gemäß

S

7 der Geschäftsordnung

für die

Abgabenkommission

 der Stadt Dornbirn vom 14. 11.

1972 wird Stadtvertreter Mag.

Martin

Ruepp

zum

Stellvertreter des Vorsitzenden der

Abgabenkommission

 bestellt.

4.)

Beitritt der Stadt zum Vorarlberger

Musikschulwerk.



Die Stadt Dornbirn tritt dem Verein Vorarlberger

Musikschulwerk bei.

5.)

Erwerb von Liegenschaften.

a)

Die Stadt Dornbirn erwirbt zwecks eventuel-1er

 Erweiterungsmöglichkeit

des Sportarea!s

Haselstauden von Erna Spiegel,

Dornbirn,

Höchsterstraße

30,

und Gertrud Vonach, Ken-
            
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