DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
1.
Rückforderung von
Architektenhonoraren
fiir
zusätzliche ca. 900
1222,
die in der
Errichtungsbewilligung
des Landes
Vorarlberg
nicht enthalten
sind;
2.
Riicksendung
und
Gutschrift für
ca. 200 Telefonapparate,
die
aufgrund falscher Bedarfsplanung
nicht
eingesetzt
werden
können;
3.
Rückforderung wegen geringwertiger
Leistungserfiillung
bei Labormöbeln;
4.
Rückforderung wegen Mehrzahlungen
bei
der
Medizinal-Gasversorgung.
5.
Rückforderung fiir falsche Einschätzungen
der
Herstellungskosten.
6.
Rückforderung gemäß
den Punkten 6.2.1.
und
i4.1.,
die vom Rechnungshof
mit
finanziellem
Schaden
fiir
die Stadt vermerkt wurden.
Zu
Zu
21. MÄRZ 1986
nelbach, St.-Antonius-Weg 315,
die
Gp.
9751
(Simonsgraben)
mit 1.466 m2 unter
Bedingungen.
b)
Die Stadt Dornbirn erwirbt von der
Miteigentümergemeinschaft
Eduard
Rhombergs
Kinder
die
Gp.
2802/2
(Erlose)
mit
insgesamt
16.902 m2 unter
Bedingungen.
Die Stadt Dornbirn
beauftragt
Herrn Dr. Thomas
Rhomberg
für dieses
Rechtsgeschäft
die
entsprechenden Verhandlungen
mit den Miteigentümern
zu führen und den
Kaufvertrag
zu erstellen sowie die Unterschriften der Miteigentümer
auf dem
Kaufvertrag
einzuholen.
Das Honorar für Herrn Dr. Thomas
Rhomberg
für diese
Tätigkeit beträgt pauschal Schilling
35.000,—
6.)
Schutzebene - Forststraße:
Abschluß eines
Dienstbarkeitsvertrages
Die
Stadtvertretung
der Stadt Dornbirn stimmt
dem Abschluß eines
Dienstbarkeitsvertrages
in
der
vorliegenden Fassung
zwischen der Stadt
Dornbirn und der
Republik
Oster reich
(Österreichische
Bundesforste)
betreffend
„Schutzebene
-
Forststraße" zu.
7.) Entscheidung
über
Berufungen
a)
Der
Berufung
der Frau Käthe
Moosbrugger,
Dornbirn, Heimried
8,
vertreten durch Rechtsanwalt
Dr. Gottfried
Waibel, Dornbirn,
gegen
den Bescheid des
Bürgermeisters der Stadt
Dornbirn vom 15. 1.
1985, Zl. 111/1-137/Bau/84,
betreffend
Miteigentümergemeinschaft
Drexel
Dornbirn, Baubewilligung
für den Neubau
eines Einkaufszentrums
(Messepark Dornbirn)
Area!
Messestraße-Lustenauerstraße, wird
teilweise
stattgegeben
und der Bescheidspruch
in Pkt. 11 Zif. 14 wie
folgt ergänzt:
„
Lärmerregende
Bauarbeiten dürfen nicht an
Sonn- und
Feiertagen
sowie
werktags
nur
zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr
durchgeführt
werden. Anstelle von
Pilotierungsarbeiten
ist
das bisher schon verwendete lärmschonende
Kiesstopfverdichtungsverfahren anzuwenden.
Sollten beim Betrieb der
Heizungsanlage
nachweisbar unzumutbare
Lärmstörungen
auftreten, so ist ein
geeigneter Rauchgasschalldämpfer
unverzüglich
einzubauen."
Im
übrigen
wird die
Berufung
als
unbegründet
abgewiesen
und der
angefochtene Bescheid
bestätigt.
b)
Den
Berufungen
von Frau Käthe
Moosbrugger,
Dornbirn, Heimried
8, vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Gottfried
Waibel, Dornbirn,
datiert vom 31. 12. 1985 und des Herrn Dr.
Thomas
Rhomberg, Dornbirn,
Schulgasse
7/111
datiert vom 19. 2.
1986,
gegen
den Bescheid
des Bürgermeisters der Stadt Dornbirn
vom
20. 12.
1985,
Zie 1114<-85
143, 111/1-104/Bau/85,
betreffend
Miteigentümergemeinschaft Drexel
Dornbirn, Baubewill(igung zur
Errichtung einer
Tankstelle mit
eingebauter Waschstraße und
Umbau des
Werkstättengebäudes 'in
Dornbirn,
I
Zu
Zu
Zu
Vl.
Leitung
Bauamt
—
Kompetenzänderung:
1. Die
Projektiiberwachung fiir größere
städtische
Bauprojekte
wird in
Zukunft
aus der Alleinverantwortlichkeit
des Leiters des städt.
Bauamtes
herausgenommen
und einer mit zusätzlichen
Fachleuten
zu
besetzenden
Projektgruppe
unterstellt.
2. Die dem Stadtrat und der
Stadtvertretung
vorzulegenden Vergabeanträge
sind durch die
Projektgruppe
vorzubereiten und abzuzeichnem
3. Sämtliche
Bauabrechnungen,
die in
Zukunft
im Bauamt
zu
bearbeiten
sind,
werden rechnerisch
sowie in
bezug auf
die
Einhaltung
der
Vertragsbedingungen
zentral durchgeführt
und von der
jeweiligen
örtlichen
Bauleitung
getrennt.
Die
Besetzung
dieser Dienststelle
erfolgt
durch einen Bediensteten der Finanzabteilung
und ist dieser unterstellt.
"
c)
Der Prüfungsausschuß
wird beauftragt,
die
Durchführung
und Einhaltung
der im Maßnahmenkatalog
angeführten
Punkte zu überwachen.
3.) Bestellung
des Stellvertreters der
Abgabenkommission:
Gemäß
S
7 der Geschäftsordnung
für die
Abgabenkommission
der Stadt Dornbirn vom 14. 11.
1972 wird Stadtvertreter Mag.
Martin
Ruepp
zum
Stellvertreter des Vorsitzenden der
Abgabenkommission
bestellt.
4.)
Beitritt der Stadt zum Vorarlberger
Musikschulwerk.
Die Stadt Dornbirn tritt dem Verein Vorarlberger
Musikschulwerk bei.
5.)
Erwerb von Liegenschaften.
a)
Die Stadt Dornbirn erwirbt zwecks eventuel-1er
Erweiterungsmöglichkeit
des Sportarea!s
Haselstauden von Erna Spiegel,
Dornbirn,
Höchsterstraße
30,
und Gertrud Vonach, Ken-