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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Diese

Verkehrsbeschränkungen

sind mit den Verbots-

 oder

Beschränkungszeichen nach

S

52 Ziff. 13b

StVO 1960 und den Zusatztafeln

„Anfang"

und

„Ende" kundzumachen.

6.

Fahrzeuge,

die von der Schweizerstraße zum Messegelände



fahren und

Fahrzeuge,

die von der Straße

Lange

Mähder zum Messegelände fahren, haben den

im Einbahnverkehr befindlichen

Fahrzeugen

den

Vorrang

zu

geben.

Dies ist mit dem

Vorrangzeichen nach

S

52 Ziff. 23

StVO 1960

(Vorrang geben)

kundzumachen.

Weiters wird auf der Straße

-

von der Schweizerstraße

 kommend in

Richtung

Untere Roßmähder

-

das

Abbiegen

nach links verboten.

Diese

Verkehrsbeschränkung

ist mit dem Verbotsoder



Beschränkungszeichen

nach

S

52 Ziff. 3a StVO

1960

(Einbiegen

nach links

verboten)

kundzumachen.

7.

Fahrzeuge,

die von der Straße

Lange

Mähder in

Richtung Kehlegger

Gemeindestraße

fahren,

haben

sich nach rechts in die

gebotene Fahrtrichtung

einzuordnen

 und im Sinne der

Einbahnregelung

weiterzufahren.



Diese

Verkehrsbeschränkung

ist mit dem Gebotszeichen

 nach

S

52 Ziff. 15 StVO 1960

(Vorgeschriebene



Fahrtrichtung)

kundzumachen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Betrifft: Landesstraße Nr. 42 in Dornbirn

Halte- und Parkverbot

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs. 1 [it. b Ziff. 1 StVO. 1960 wird

angeordnet:



Lenkern von Fahrzeugen

im Sinne des

S

2 Ziff. 19

StVO. 1960 ist es verboten, auf der nördlichen Fahrbahnseite

 der Landesstraße Nr. 42 in Dornbirn im Bereich

 zwischen der

Kreuzung

mit der Bundesstraße Nr.

204 und dem Wohnhaus Höchsterstraße Nr. 12 zu

halten und zu

parken;

die

Ladetätigkeit ist

jedoch

von

diesem Verbot

ausgenommen.

Diese

Verordnung

ist mittels Straßenverkehrszeichen

nach

S

52 Ziff. 13b StVO. 1960 „Halten und Parken

verboten" sowie mit den Zusatztafeln

„ Anfang",

„Ende" und

„ausgenommen Ladetätigkeit"

kundzumachen.



Der

Bezirkshauptmann:

Dr. Ludescher

MÜLLABFUHR

Infolge

des auf

Freitag,

den 1. Mai 1987 fallenden

Staatsfeiertages

verschieben sich die Müllabfuhrzeiten

so,

daß die Eimer,

die normalerweise am

Freitag

entleert

 werden,

in dieser Woche einen

Tag später,

also

am

Samstag abgeholt

werden.

Die davon betroffenen Parteien werden

gebeten,

die

Eimer einen

Tag später

bereitzustellen.

Ab

Montag,

den 4. Mai 1987 wird wie üblich

abgeführt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

24. APRIL 1987

Sperrgutabfuhr

-

Entrümpelungsaktion

In den kommenden Wochen wird wieder eine Entrümpelungsaktion

 durchgeführt,

die sich über das

ganze

Stadtgebiet,

auch die

Bergparzellen,

erstreckt.

Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kostenlos,



soweit

pro

Haushalt oder Geschäft nicht mehr als

2 m3

Sperrmüll

abzuführen sind. Für

jene Menge

die

über 2 m3

pro

Haushalt

hinausgeht,

sind

pro

m'

s

200,

—

zu entrichten.

Die

Entrümpelungsaktion wird am 4. Mai 1987

begonnen.



Die

Abfuhrtage

werden

jeweils zeitgerecht

im Gemeindeblatt

 veröffentlicht. Um die Abfuhr

möglichst flüssig

abwickeln zu können,

muß darauf

gedrungen werden,

daß alle abzuführenden

Gegenstände jeweils

ab 7.00

Uhr am

Gehsteig-oder

Straßenrand

abgestellt

werden.

Papier, Lumpen,

oder anderes Kleinmaterial und Gerümpel



ist entweder

gebündelt

oder in

Säcken, Steigen

und

dgl.

bereitzustellen.

Eisen ist

getrennt

abzustellen.

Altreifen werden nicht

abgeführt.

Leerfaschen werden ausnahmslos nicht

abgeführt.

Die

Mitbürgerinnen und

Mitbürger

werden

gebeten,

diese

in die hiefür im

ganzen Stadtgebiet

zahlreich

aufgestellten

 Sammelcontainer zu werfen.

Das

Abfuhrpersonal

ist

angewiesen,

nur so bereitgestelltes

 Material zu übernehmen und es nicht etwa aus

dem Haus oder anderen

Depots

abzuholen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Betr.: Gemeindestraße „Obere

Lange

Mähder"

;

Erlassung

eines Fahrverbotes für alle

KraftfahrzeugeVERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit

b)

Ziffer 2 StVO.

1960,

wird zur

Wahrung

der Sicherheit und

Leichtigkeit

des Verkehrs

auf der Gemeindestraße Obere

Lange Mähder,

und

zwar von der

Einmündung

der Erlosenstraße bis zur

Einmündung

der Straße

Lange Mähder, ein Fahrverbot

für alle

Kraftfahrzeuge

neu verordnet.

Diese

Verordnung

ist mit dem Verbots- oder Beschränkungszeichen

 gemäß S 52,

Ziffer 6c und der Zusatztafel



„Zufahrt gestattet"

kundzumachen.

Der

Bürgermeister: gez.

Rudolf Sohm e.h.

Abräumen von Reihengräbern auf dem

städt. Friedhof Markt

Die Betreuer der im Feld

„F",

oberstes Feld links

(nördl.),

des städt. Friedhofes Markt befindlichen Reihengräber

 (Beerdigungen

von

1536—1968)

werden

höflich

ersucht,

ihre Grabmäler samt Einfassungen

bis

spätestens

15. Juni 1987

gänzlich

abzuräumen.

Andernfalls sähe sich die Stadt Dornbirn

gezwungen,

die bis dahin nicht entfernten Grabmäler

gemäß

den

Bestimmungen

der

Friedhofordnung

auf Kosten der

Angehörigen

zu beseitigen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohn
            
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