DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Diese
Verkehrsbeschränkungen
sind mit den Verbots-
oder
Beschränkungszeichen nach
S
52 Ziff. 13b
StVO 1960 und den Zusatztafeln
„Anfang"
und
„Ende" kundzumachen.
6.
Fahrzeuge,
die von der Schweizerstraße zum Messegelände
fahren und
Fahrzeuge,
die von der Straße
Lange
Mähder zum Messegelände fahren, haben den
im Einbahnverkehr befindlichen
Fahrzeugen
den
Vorrang
zu
geben.
Dies ist mit dem
Vorrangzeichen nach
S
52 Ziff. 23
StVO 1960
(Vorrang geben)
kundzumachen.
Weiters wird auf der Straße
-
von der Schweizerstraße
kommend in
Richtung
Untere Roßmähder
-
das
Abbiegen
nach links verboten.
Diese
Verkehrsbeschränkung
ist mit dem Verbotsoder
Beschränkungszeichen
nach
S
52 Ziff. 3a StVO
1960
(Einbiegen
nach links
verboten)
kundzumachen.
7.
Fahrzeuge,
die von der Straße
Lange
Mähder in
Richtung Kehlegger
Gemeindestraße
fahren,
haben
sich nach rechts in die
gebotene Fahrtrichtung
einzuordnen
und im Sinne der
Einbahnregelung
weiterzufahren.
Diese
Verkehrsbeschränkung
ist mit dem Gebotszeichen
nach
S
52 Ziff. 15 StVO 1960
(Vorgeschriebene
Fahrtrichtung)
kundzumachen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Betrifft: Landesstraße Nr. 42 in Dornbirn
Halte- und Parkverbot
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs. 1 [it. b Ziff. 1 StVO. 1960 wird
angeordnet:
Lenkern von Fahrzeugen
im Sinne des
S
2 Ziff. 19
StVO. 1960 ist es verboten, auf der nördlichen Fahrbahnseite
der Landesstraße Nr. 42 in Dornbirn im Bereich
zwischen der
Kreuzung
mit der Bundesstraße Nr.
204 und dem Wohnhaus Höchsterstraße Nr. 12 zu
halten und zu
parken;
die
Ladetätigkeit ist
jedoch
von
diesem Verbot
ausgenommen.
Diese
Verordnung
ist mittels Straßenverkehrszeichen
nach
S
52 Ziff. 13b StVO. 1960 „Halten und Parken
verboten" sowie mit den Zusatztafeln
„ Anfang",
„Ende" und
„ausgenommen Ladetätigkeit"
kundzumachen.
Der
Bezirkshauptmann:
Dr. Ludescher
MÜLLABFUHR
Infolge
des auf
Freitag,
den 1. Mai 1987 fallenden
Staatsfeiertages
verschieben sich die Müllabfuhrzeiten
so,
daß die Eimer,
die normalerweise am
Freitag
entleert
werden,
in dieser Woche einen
Tag später,
also
am
Samstag abgeholt
werden.
Die davon betroffenen Parteien werden
gebeten,
die
Eimer einen
Tag später
bereitzustellen.
Ab
Montag,
den 4. Mai 1987 wird wie üblich
abgeführt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
24. APRIL 1987
Sperrgutabfuhr
-
Entrümpelungsaktion
In den kommenden Wochen wird wieder eine Entrümpelungsaktion
durchgeführt,
die sich über das
ganze
Stadtgebiet,
auch die
Bergparzellen,
erstreckt.
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kostenlos,
soweit
pro
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 m3
Sperrmüll
abzuführen sind. Für
jene Menge
die
über 2 m3
pro
Haushalt
hinausgeht,
sind
pro
m'
s
200,
—
zu entrichten.
Die
Entrümpelungsaktion wird am 4. Mai 1987
begonnen.
Die
Abfuhrtage
werden
jeweils zeitgerecht
im Gemeindeblatt
veröffentlicht. Um die Abfuhr
möglichst flüssig
abwickeln zu können,
muß darauf
gedrungen werden,
daß alle abzuführenden
Gegenstände jeweils
ab 7.00
Uhr am
Gehsteig-oder
Straßenrand
abgestellt
werden.
Papier, Lumpen,
oder anderes Kleinmaterial und Gerümpel
ist entweder
gebündelt
oder in
Säcken, Steigen
und
dgl.
bereitzustellen.
Eisen ist
getrennt
abzustellen.
Altreifen werden nicht
abgeführt.
Leerfaschen werden ausnahmslos nicht
abgeführt.
Die
Mitbürgerinnen und
Mitbürger
werden
gebeten,
diese
in die hiefür im
ganzen Stadtgebiet
zahlreich
aufgestellten
Sammelcontainer zu werfen.
Das
Abfuhrpersonal
ist
angewiesen,
nur so bereitgestelltes
Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen
Depots
abzuholen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Betr.: Gemeindestraße „Obere
Lange
Mähder"
;
Erlassung
eines Fahrverbotes für alle
KraftfahrzeugeVERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit
b)
Ziffer 2 StVO.
1960,
wird zur
Wahrung
der Sicherheit und
Leichtigkeit
des Verkehrs
auf der Gemeindestraße Obere
Lange Mähder,
und
zwar von der
Einmündung
der Erlosenstraße bis zur
Einmündung
der Straße
Lange Mähder, ein Fahrverbot
für alle
Kraftfahrzeuge
neu verordnet.
Diese
Verordnung
ist mit dem Verbots- oder Beschränkungszeichen
gemäß S 52,
Ziffer 6c und der Zusatztafel
„Zufahrt gestattet"
kundzumachen.
Der
Bürgermeister: gez.
Rudolf Sohm e.h.
Abräumen von Reihengräbern auf dem
städt. Friedhof Markt
Die Betreuer der im Feld
„F",
oberstes Feld links
(nördl.),
des städt. Friedhofes Markt befindlichen Reihengräber
(Beerdigungen
von
1536—1968)
werden
höflich
ersucht,
ihre Grabmäler samt Einfassungen
bis
spätestens
15. Juni 1987
gänzlich
abzuräumen.
Andernfalls sähe sich die Stadt Dornbirn
gezwungen,
die bis dahin nicht entfernten Grabmäler
gemäß
den
Bestimmungen
der
Friedhofordnung
auf Kosten der
Angehörigen
zu beseitigen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohn