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3. Juli 1987
Zu
6.)
Übernahme eines
Weges
ins öffentliche Gut
und
Erklärung
zur
Gemeindestraße.
a)
Die Stadt Dornbirn übernimmt nachstehende
Grundflächen im Bereich der südlichen Seitenstraße
des Fliederweges
kostenlos und lastenfrei
in ihr
Eigentum:
aus
Gp.
9996/7 ca. 75 m2
(Gnant Andrea)
aus
Gp.
9996/9 ca. 72 m2
(Schneider Herta)
aus
Gp.
9994 ca. 40 m2
(J.
u. H.
Müller)
aus
Gp.
9993/2 ca. 78 m2
(F. Kandinger)
aus
Gp.
9993/3 ca. 55 m2
(Schertler Gerda)
aus
Gp.
9993/4 ca. 51 m2
(M.
u. J.
Luger)
ca. 371 m2
Gesamt
b)
Diese Seitenstraße des
Fliederweges,
umfassend
die o,e. Liegenschaftsteile,
wird
gem.
S
9 Abs.
1, Straßengesetz,
LGBl. Nr. 8/1969,
durch
Verordnung
zur
GemeindestraBe erklärt.
Diese Seitenstraße
zweigt
vom Fliederweg
nach Süden in
Richtung
Fischbach ab,
weist
eine
Länge
von ca. 72 m und eine Breite von
5,00
m auf und bildet eine
Sackgasse.
c)
Der Ausbau dieses
Weges erfolgt
im Zusammenhang
mit dem Bau der Mischwasserkanalisation
Kastenlangen—Ftiederweg,
Baulos 1,
im
Sommer 1987.
Zu
7.) Einräumung
eines Baurechtes.
Die Stadt Dornbirn bestellt dem röm.-kath. Pfarramt
St. Martin,
vertreten durch Dekan Anton
Nenning,
Dornbirn, Marktplatz 1,
ein Baurecht im
Sinne des Gesetzes vom 26.
April
1912,
RGB-Nr.
86,
auf einem Teilstück der
Bp.
717 und
Gp.
6988
(Einmündung Sägerstraße
in die B 190
—
Stadtstraße)
mit ca. 17 m2 auf die Dauer von
50 Jahren,
d. i. vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni
2036, zum
Zwecke der Wiedererrichtung
der
Säger-Kapelle
zu einem
jährlichen
Bauzins von
S
10,—unter
den im vorl. Baurechtsvertrag angeführten
weiteren Bedingungen.
Zu
8.) Genehmigung
des Rechnungsabschlusses
der Stadt Dornbirn für das Jahr 1986.
Die Jahresrechnung
1986 für die Stadt Dornbirn
mit
Einnahmen von S
und
Ausgaben
von S 895,830.943,76,
somit
ausgeglichen,
wird
genehmigt.
Die im Rechnungsabschluß ausgewiesenen
Uber- und Unterschreitungen
werden
gleichfalls
genehmigt.
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
KURZBERICHT
über die am 30. Juni 1987 unter dem Vorsitz des Herrn
Bürgermeister
Rudolf SOHM abgehaltene
104.
Sitzung
des Stadtrates.
1. Der Vorsitzende teilt
mit,
daß für die zum Kindergarten
zusätzlich
angebotenen
Betreuungsmöglichkeiten
folgende Anmeldungen
verzeichnet wurden:
14 Kinder
a) Halbtagsgruppe:
b) Verlängerte
Öffnungszeit
im Kindergarten
J.-A.-Herrburger-StraBe:
c) Kinderganztagsbetreuung:
6 Kinder
4 Kinder
DORNBIRNER GEMEINDE-BLATT
2. Die Stadt
Dornbirn
gewährt
der
Arbeitsgemeinschaft
für Telefonseelsorge
und Krisenintervention
für das Jahr 1987 einen Beitrag.
3.
a)
Für den Anstrich von Brückengeländern
werden
die Malerarbeiten zu einer Angebotsumme
von
S 243.780,-inkl.
MwSt. an die Fa. Gerhard Fetz,
Malergeschäft,
Dornbirn, vergeben.
b)
Für den Anstrich von
Stahlrohrmasten der
öffentlichen Beleuchtung
werden die Malerarbeiten
zu einer
Angebotsumme
von S 143.448,—
inkl. MwSt. an die Fa. Gerhard Fetz, Malergeschäft,
Dornbirn, vergeben.
4. Die Abbrucharbeiten für die vier
Objekte
in der
Trasse der
geplanten
Gemeindestraße Klostergasse
(Spange)
werden an die Fa. Rümmele Bauges.m.b.H.,
Schillerstraße, Dornbirn, zu einer
Ange--
inkl. 200/0 MwSt. verbotsumme
von S 90.756,
geben.
5. Die Stadt Dornbirn
vergibt
für die Saison 1987/88
a)
die
Lieferung
von ca. 325.000 Liter ÖMW-Heizöl
leicht „Schwechat
2000 R" zum Gesamtpreis
von S 955.500,-exkl.
MwSt.
und
b)
die
Lieferung
von ca.
177.000 Liter österr. Heizöl
extraleicht zum Gesamtpreis
von S 633.700,—
exkl. Mwst.
an die
Bietergemeinschaft
des Dornbirner Brennstoffhandels,
bestehend aus den Firmen Rüf 'GmbH,
Spiegel,
Hämmerle OHG/ Rhomberg
und Drexel.
VERORDNUNG
Gemäß
S
76 b StVO 1960,
wird
aufgrund
des Beschlusses
des Stadtrates vom 2. Juni 1987,
die Michelstraße
zur Wohnstraße erklärt. Diese Verordnung
ist mit dem
Hinweiszeichen nach
S 53,
Ziffer 9c und 9d,
StVO 1960,
kundzumachen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für die Firma VKL 11-Grundverwertungsgesellschaft
m.b.H., Dornbirn,
für die
Erweiterung
der
Hauptschulen
Hatlerdorf
(Zubau
einer Turnhalle mit Nebenräumen)
nachstehende Lieferungen
und
Leistungen
öffentlich zur Anbotstellung
aus:
1)
Gärtnerische Arbeiten
2) Baureinigung
Die
Angebotsunterlagen
können ab sofort im Stadtbauamt
Dornbirn
(Ulmerhochhaus,
5. Stock, Schreibbüro)
behoben werden.
Die
Angebote
sind ordnungsgemäß
verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Freitag,
den 17. Juli, 1987,
10.00 Uhr,
im Amt der Stadt
Dornbirn
(Bürgermeistervorzimmer,
Zimmer
30,
neues
Rathaus)
einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung erfolgt
um 10.15 Uhr
im
großen Sitzungssaal
des neuen Rathauses.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm