Es wird auf die
Möglichkeit einer
Berichtigung
des
umgestellten Grundbuches
gemäß S
21 GUG aufmerksam
gemacht.
Insbesondere ist zu beachten, daß die im
S
21 Abs. 3
GUG
vorgesehene Frist mit Ablauf des 27. 1. 1988
endet.
Bezirksgericht
Dornbirn
UMSTELLUNG DES GRUNDBUCHS
Beim
Bezirksgericht
Dornbirn hat mit
Wirkung
vom
27.7. 1987 die
Umstellung
des Grundbuchs auf automationsunterstützte
Datenverarbeitung begonnen
(siehe
Anhang).
Durch dieses neue
System
ist es
nunmehr
möglich,
Grundbuchsabschriften der
umgestellten
Grundbuchseinlagen dieses Gerichtes sowie
aller
Gerichte, deren Grundbücher bereits auf automationsunterstützte
Datenverarbeitung umgestellt sind,
sofort herzustellen und
auszufolgen.
Innerhalb
von 6 Monaten ab
Umstellung
des Gruhdbuchs
auf automationsunterstützte
Datenverarbeitung
besteht die
Möglichkeit, unbeglaubigte
Grundbuchsabschriften
kostenlos
zu erhalten, und zwar zum Zwecke
der
Überprüfung
der
gespeicherten
Eintragungen
auf
ihre
Richtigkeit.
Binnen
derselben Frist können auch
Anträge
auf
Berichtigung der
gespeicherten
Eintragungen (dies
bedeutet
auch die Aufnahme
von irrtümlich nicht
gespeicherten
Eintragungen
in das
ADV-Grundbuch)
kostenlos
beim oben
angeführten Bezirksgericht gestellt
werden.
Alle
Grundbesitzer und
ape
Personen, denen im
Grundbuch
eingetragene
Rechte an
Liegenschaften
bzw.
Grundstücken
zustehen
(die Buchberechtigten)
werden auf diese
Möglichkeit aufmerksam
gemacht,
um
ihre
Rechte
wahren zu können. Ihnen wird
empfohlen,
die
gespeicherten
Eintragungen rechtzeitig
auf -ihre
Richtigkeit
und
Vollständigkeit zu
überprüfen.
Zum
Zwecke einer raschen
Erledigung
im Parteienverkehr
werden die Interessenten
gebeten,
bei
Bestellung
von
Grundbuchsabschriften
allenfalls
Unterlagen
mitzubringen,
aus denen die
Katastralgemeinde, die
Einlage-DORNBIRNER
GEMEINDE-BLATT
24. Juli 1987
—
Seite 5
Stadt
Dornbirn
—
Bionik-Initiative
Mülltrennung
Nächster
Abgabetermin:
Samstag,
1.
August
1987
von 9.00 bis 14.00 Uhr
im städtischen
Bauhof
11
zahl oder die Grundstücksnummer ersichtlich ist
(Grundbuchsauszug, Grundsteuerbescheid,
Vertrag
etc.), um so mitzuhelfen, Wartezeiten
zu vermeiden.
Fund- und Verlustausweis
der Städtischen Sicherheitswache
Gefunden:
Schlüsselbunde mit und ohne
Anhänger,
Damenräder
der Marken
„Toskana",
„
K T
M",
„ Standard", „Super-Sport",
„ Puch-Bolero", KTM-Formula", Herrenfahrrad
der Marke
„KTM-Alpenmeister", eine Damenhandtasche
mit
Bargeld,
eine
optische Brille, ein
Sturzhelm;
Von der
Postgarage:
Div.
Regenschirme, div.
Mützen, zwei
Geldbörsen, eine
Kindergartentasche, ein
Pullunder, ein
Brillenetui, div.
einzelne
Handschuhe, eine
Sommerkinderjacke,
ein
Kinderregenmantel, div.
Sportbeutel, eine Herrenhandtasche;
Verloren:
Eine schwarze
Ledergeldtasche mit
Bargeld,
eine
braune Geldtasche mit
SV-Karte, eine
Nylontasche mit
roter
Nylonschnur, eine schwarze Handtasche mit div.
Ausweisen, eine weinrote Geldtasche mit
Bargeld,
eine
rote
qeldtasche
mit
Bargeld,
eine Geldtasche mit Bargeld;
Zugeflogen:
Eine Brieftaube
(637);
Entlaufen:
Ein Schäferhund
(642),
eine Katze
(648);
Denk
daran:
Altglas
ist
wiederverwertbar!
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