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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

Es wird auf die

Möglichkeit einer

Berichtigung

des

umgestellten Grundbuches

gemäß S

21 GUG aufmerksam



gemacht.

Insbesondere ist zu beachten, daß die im

S

21 Abs. 3

GUG

vorgesehene Frist mit Ablauf des 27. 1. 1988

endet.

Bezirksgericht

Dornbirn

UMSTELLUNG DES GRUNDBUCHS

Beim

Bezirksgericht

Dornbirn hat mit

Wirkung

vom

27.7. 1987 die

Umstellung

des Grundbuchs auf automationsunterstützte



Datenverarbeitung begonnen

(siehe

Anhang).

Durch dieses neue

System

ist es

nunmehr

möglich,

Grundbuchsabschriften der

umgestellten


Grundbuchseinlagen dieses Gerichtes sowie

aller

Gerichte, deren Grundbücher bereits auf automationsunterstützte



Datenverarbeitung umgestellt sind,

sofort herzustellen und

auszufolgen.
Innerhalb

von 6 Monaten ab

Umstellung

des Gruhdbuchs



auf automationsunterstützte

Datenverarbeitung

besteht die

Möglichkeit, unbeglaubigte

Grundbuchsabschriften

 kostenlos

zu erhalten, und zwar zum Zwecke

der

Überprüfung

der

gespeicherten

Eintragungen

auf

ihre

Richtigkeit.

Binnen

derselben Frist können auch

Anträge

auf

Berichtigung der

gespeicherten

Eintragungen (dies

bedeutet

auch die Aufnahme

von irrtümlich nicht

gespeicherten

Eintragungen

in das

ADV-Grundbuch)

kostenlos

beim oben

angeführten Bezirksgericht gestellt

werden.

Alle

Grundbesitzer und

ape

Personen, denen im

Grundbuch

eingetragene

Rechte an

Liegenschaften

bzw.

Grundstücken

zustehen

(die Buchberechtigten)
werden auf diese

Möglichkeit aufmerksam

gemacht,

um

ihre

Rechte

wahren zu können. Ihnen wird

empfohlen,

die

gespeicherten

Eintragungen rechtzeitig

auf -ihre

Richtigkeit

und

Vollständigkeit zu

überprüfen.

Zum

Zwecke einer raschen

Erledigung

im Parteienverkehr



werden die Interessenten

gebeten,

bei

Bestellung

von

Grundbuchsabschriften

allenfalls

Unterlagen

mitzubringen,

 aus denen die

Katastralgemeinde, die

Einlage-DORNBIRNER

 GEMEINDE-BLATT

24. Juli 1987

—

Seite 5

Stadt

Dornbirn

—

Bionik-Initiative

Mülltrennung

Nächster

Abgabetermin:

Samstag,

1.

August

1987

von 9.00 bis 14.00 Uhr

im städtischen

Bauhof

11

zahl oder die Grundstücksnummer ersichtlich ist

(Grundbuchsauszug, Grundsteuerbescheid,

Vertrag

etc.), um so mitzuhelfen, Wartezeiten

zu vermeiden.

Fund- und Verlustausweis

der Städtischen Sicherheitswache

Gefunden:

Schlüsselbunde mit und ohne

Anhänger,

Damenräder

der Marken

„Toskana",

„

K T

M",

„ Standard", „Super-Sport",

 „ Puch-Bolero", KTM-Formula", Herrenfahrrad

der Marke

„KTM-Alpenmeister", eine Damenhandtasche

 mit

Bargeld,

eine

optische Brille, ein

Sturzhelm;

Von der

Postgarage:

Div.

Regenschirme, div.

Mützen, zwei

Geldbörsen, eine

Kindergartentasche, ein

Pullunder, ein

Brillenetui, div.

einzelne

Handschuhe, eine

Sommerkinderjacke,

ein

Kinderregenmantel, div.

Sportbeutel, eine Herrenhandtasche;



Verloren:

Eine schwarze

Ledergeldtasche mit

Bargeld,

eine

braune Geldtasche mit

SV-Karte, eine

Nylontasche mit

roter

Nylonschnur, eine schwarze Handtasche mit div.

Ausweisen, eine weinrote Geldtasche mit

Bargeld,

eine

rote

qeldtasche

mit

Bargeld,

eine Geldtasche mit Bargeld;



Zugeflogen:

Eine Brieftaube

(637);

Entlaufen:

Ein Schäferhund

(642),

eine Katze

(648);

Denk

daran:

Altglas

ist

wiederverwertbar!

I

I 11
            
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