Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

Seite 6 
- 
14. 
August 
1987 
nachstehende 
Lieferungen 
und 
Leistungen 
ver- 
geben: 
a) 
die Zimmermannsarbeiten für die Pausenhalle um 
S 477.916,34 
excl. MWSt. an die Fa. Ekkehard 
Mayer, 
Dornbirn, 
und für den Klassentrakt und die 
,—- 
excl. MWSt. an die Turnhalle um S 
1,181.615 
Fa. J. A. 
Fußenegger, Dornbirn; 
b) 
die Dachdeckerarbeiten um S 648.915 
MWSt. an die Fa. Otto 
Wolf, Dornbirn; 
c) 
die 
Spenglerarbeiten 
um S 522.125,— 
MWSt. an die Fa. 
Ludwig 
Nosko. 
excl. 
excl. 
7. Für den Neubau des 
Pflegeheimes 
wird die Liefe- 
rung 
von 
Bettzeug 
und 
allgemeiner 
Textilien wie 
folgt 
vergeben: 
a) 
um S 350.621,20 excl. MWSt. an die Fa. F. M. 
Diem, Dornbirn; 
,—- 
excl. MWSt. an die Fa. Hoteltex 
b) 
um S 91.700 
Schramml GmbH & Co., Nüziders; 
c) 
um S 
26.650,—excl. 
MWSt. an die Fa. Raimund 
Porod, 
Lustenau. 
8. Die Stadt Dornbirn erteilt dem SC Admira Dornbirn 
unter 
Bedingungen 
die 
Bewilligung 
zur 
Errichtung 
eines Clubheimes auf dem 
Sportplatz Forach, Gpn. 
9300 und 9301 lt. vorl. 
Lageplan. 
9. Für ein noch zu errichtendes Einfamilienhaus auf 
Gp. 
11882/1, Fluh, der Christine Bachmann wird 
gem. S 
4 des 
Vlbg. Kanalisationsgesetzes, 
LGBl. Nr. 
33/1976, i. d. F. LGBl. Nr. 16/1982, die 
Befreiung 
von der 
Anschlußpflicht 
unter 
Bedingungen 
erteilt. 
Gleichzeitig 
wird für die 
Errichtung 
eines 
geschlosse- 
nen Jauchekastens die 
Ausnahmegenehmigung 
gem. S 
74 in 
Verbindung 
mit 
S 
32 der 
Vlbg. 
Bautech- 
nikerverordnung gutgeheißen. 
Betrifft: Gemeindestraße Kaufmännen 
westseitig 
— 
Erlassung 
eines Halte- und Parkverbotes. 
VERORDNUNG 
Gemäß 
S 
43 Abs. 
(1) 
lit. 
b) 
Ziffer 
1, 
StVO 
1960, 
wird mit 
Beschluß des Stadtrates vom 14. Juli 
1987, zur Wah- 
rung 
der Sicherheit und 
Leichtigkeit des Verkehrs, auf 
der Gemeindestaße Kaufmännen, westseitig, 
und zwar 
zwischen der 
Einmündung 
der Gemeindestraße Am 
Floßgraben 
und dem Wohnhaus, 
Kaufmännen Nr. 
29, 
ein Halte- und Parkverbot erlassen. Diese 
Verordnung 
ist mit dem Verbots- oder 
Beschränkungszeichen 
nach 
S 52a, 
Ziffer 
13b, 
StVO 1960, 
sowie mit der Zusatztafel, 
ANFANG und ENDE, 
kundzumachen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf 
Sohm, e. h. 
Fund- und Verlustausweis 
der Städtischen Sicherheitswache 
Gefunden: 
Schlüsselbunde mit und ohne 
Anhänger, 
Damenräder 
der Marken 
" 
Puch-Rugby-Sports", „ Kynast", 
Herrenrä- 
der der Marken 
„Toscana-Sport-de-Lux", „ 
Daccardi", 
ein Patronentäschchen mit 
„ 
KTM 
„ 
Motobecane", 
Inhalt sowie ein 
„ 
Reh-Fiep" 
und ein 
Zieloptik-Schutz, 
eine 
getönte optische Brille, 
eine braune 
Damenjacke, 
DORNBIRNER GEMEINDEBLATT 
ein Kleid, 
ein 
Armband, 
eine Geldtasche mit 
Bargeld, 
eine 
Sportjacke, 
ein Damenschirm; 
Verloren: 
Eine 
grüne Hochglanzkartonmappe 
mit div. 
Belegen, 
eine 
optische Brille, 
ein Notizbuch der Donau-Versiche- 
rung, 
eine Handtasche mit 
Papieren, 
eine 
goldene 
Brosche mit Perle; 
Fundsachen der Dornbirner Messe: 
Schlüsselbunde mit und ohne 
Anhänger, 
ein 
Teddybär, 
eine Jacke, ein Sakko, ein 
Sportrad „Daccordi", ein 
Ehering 
mit Gravur, ein 
Regenschirm, 
ein Kinderblou- 
son, 
eine 
Ledergeldtasche 
mit 
Belegen, 
eine Tasche mit 
einem Schirm und einer Geldtasche mit 
Inhalt, eine 
Armbanduhr, ein Armband mit Steinen; ein Damen- 
knirps, 
eine 
Damengeldtasche 
mit 
Bargeld, 
ein 
Ring 
mit 
Stein, eine 
längliche 
Brosche, eine 
optische Brille, eine 
Windjacke, 
ein Pullover, 
eine Geldbörse mit Inhalt, ein 
Etui mit 
Bargeld; 
Verluste auf der Dornbirner Messe: 
Eine 
grüne Herrenjacke 
mit Pelzbesatz, 
eine rotbraune 
Damengeldtasche 
mit 
Bargeld 
und Visitenkarte, eine 
goldene 
Damenarmbanduhr mit Gliederarmband, eine 
Sonnenbrille mit rotbraunem Rahmen 
Kindergröße, 
eine rote 
Wolljacke, 
ein 
silbriges 
Armband mit 
Kügel- 
chen, 
eine 
grobgliedrige goldene 
Halskette, ein Gemü- 
sehobel, 
ein weißer 
Babyschuh, 
eine Lesebrille mit Etui, 
eine Sonnenbrille mit Goldrahmen, eine schwarze 
Ledergeldtasche 
mit 
Bargeld, 
ein Armband mit Gravur, 
eine braune Ledergeldtasche 
mit 
Bargeld 
und Schlüs- 
seln, 
ein 
Schlüsseltäschchen mit 
Bargeld, 
eine 
graue 
Nylonjacke, 
eine Damenarmbanduhr mit braunem 
Metallarmband und 
Tigerauge, 
eine silberne Halskette 
mit 
Anhängern 
und Gravur, 
ein 
beige-brauner Regen- 
schirm, 
eine schwarze 
Damengeldtasche 
mit 
Bargeld 
und 
Belegen, 
eine 
blau-graue 
Strickweste, eine rote 
Damengeldtasche 
mit Ausweis, 
eine blaue Jeans- 
Jacke, 
eine weiße Handtasche mit Ausweis und Füllfe- 
der, 
eine zimtrote Armband-Geldtasche mit 
Bargeld; 
Zugelaufen: 
Eine schwarze Katze mit Lederband 
(689); 
Entlaufen: 
Eine rot-weiß-schwarze Katze mit 
buschigem 
Schwanz 
(698); 
KIRCHLICHE 
VERLAUTBARUNGEN 
Stadtpfarrkirche 
St. Martin 
Samstag, 
Fest Maria Himmelfahrt: 7.00, 8.30, 10.00 und 11.15 Uhr 
Meßfeier. Beim Gottesdienst um 10.00 Uhr ist Kräuterweihe. 19.00 
Uhr Vorabendmesse. 
Sonntag, 
16. 
August: 
20. 
Sonntag 
im Jahreskrels. 7.00, 8.30, 10.00, 
11.15 und 20.00 Uhr Meßfeier. Von 6.30 bis 7.00 Uhr und von 8.00 bis 
8.30 Uhr ist Beichtgelegenheit. 
Montag: 
6,30 Uhr Meßfeier 
Mittwoch: 20.15 Uhr Taufgespräch 
im Pfarrhaus 
Von 
Montag 
bis 
Freitag 
ist 
täglich 
um 19.30 Uhr Abendmesse 
Kapuzinerkirche 
Freitag: 
14. 
August, 
17.00 Uhr Vorabendmesse
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.