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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

Seite 4 
21. August 
1987 
9. 
Als Ersatz für ein 21 Jahre altes, 
auszuscheidendes 
Fahrzeug 
kauft die Stadt Dornbirn für die Ortsfeuer- 
wehr Dornbirn bei der Fa. Rosenbauer, Feuerwehrge- 
räte, Linz—Bregenz, 
ein Feuerwehrtanklöschfahr- 
zeug Type Steyr, 
12 S 21, um S 
inkl. 
MWSt. unter 
Bedingungen. 
4. Die 
Erstellung 
eines Parkplatzes 
auf der 
Gp. 
9300 
(Sportplatz Forach) 
wird an die Fa. Gebrüder Feierle, 
Dornbirn, zu einer 
Angebotssumme 
von S 526.284,— 
incl. 20 % MWSt. 
vergeben. 
5. Die Baumeisterarbeiten für die 
Erstellung 
einer 
Straßenquerung 
für einen Mischwasserkanal in 
der L 
3, 
Dr.-Anton-Schneider-Straße (Länge 
ca. 
20 
m, Stahlbetonglockenmuffenrohre 
NW 1100 
mm), 
werden zu einer Gesamtanbotssumme von 
S 
192.514,—netto 
an die Fa. Gebhard Hinteregger, 
Maria-Hilf-StraBe 6, Bregenz, vergeben. 
Die Ausfüh- 
rung 
der Arbeiten hat im Zusammenhang 
mit der 
Errichtung 
der Fischbachbrücke zu erfolgen. 
6. Uber 
Mitteilung 
des Vorsitzenden wird das Schreiben 
der Städt. Sicherheitswache betreffend 
„Kritische 
Bauern 
Vorarlbergs 
— 
Demonstration mit 100 bis 
150 Traktoren am 22. 
August 
1987 in Dornbirn" 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Stadtrat ist hiezu der 
Meinung, 
daß die Bezirks- 
hauptmannschaft 
Dornbirn als 
zuständige 
Behörde 
nochmals auf die 
prekäre 
Verkehrssituation, 
die durch 
eine solche Demonstration an einem 
Samstagvormit- 
tag 
entsteht, 
aufmerksam 
gemacht 
werden soll. 
Betrifft: Landesstraße Nr. 48 in Dornbirn; 
Stra- 
Bensperre 
und Halteverbot aus Anlaß einer 
sportlichen Veranstaltung. 
Verordnung 
Gemäß 
S 
43 Abs. 1 lit. b Z. 1 StVO 1960 und 
S 
64 Abs. 3 
StVO 1960 wird 
angeordnet: 
Am 28. 8. 1987 wird aus 
Anlaß einer 
Radsportveranstal- 
tung 
die Landesstraße Nr. 48 in Dornbirn im Bereich 
zwischen der Einmündung 
der Bundesstraße Nr. 190 
(neu) 
und der Goethestraße in der Zeit von 14 Uhr bis 
zum Ende der 
sportlichen Veranstaltung, 
das ist bis ca. 
20.30 Uhr, 
für 
jeden 
Verkehr, ausgenommen 
Teilneh- 
meran der 
sportlichen Veranstaltung, gesperrt. 
Die 
Umleitung 
des 
Straßenverkehrs 
erfolgt 
aus Fahrt- 
richtung 
Bödele über die Sebastianstraße, die 
Säger- 
straße und die Bundesstraße Nr. 190 
(neu) 
und in 
Fahrtrichtung 
Bödele über die Bundesstraße Nr. 190 
(neu), 
die 
Bergmannstraße 
und die 
Flurgasse. 
Diese 
Verordnung 
ist mittels Straßenverkehrszeichen 
nach 
S 
52 Z. 1 StVO 1960 „Fahrverbot (in 
beiden 
Richtungen)" 
kundzumachen. Auf die 
Umleitung 
des 
Straßenverkehrs im 
Zuge 
der LandesstraBe Nr. 48 aus 
Fahrtrichtung 
Bödele ist mittels Straßenverkehrszeichen 
nach 
S 
53 Z. 16a StVO 1960 „Vorankündigung 
einer 
Umleitung" 
hinzuweisen, die Umleitungsstrecke 
selbst 
ist mittels Straßenverkehrszeichen nach 
S 
53 Z. 16b 
StVO 1960 „Umleitung" 
zu beschildern. 
Der Bezirkshauptmann 
DORNBIRNER GEMEINDE-BLATT 
Betrifft: Schillerstraße, RosenstraBe, GoethestraBe, 
Teilstück der neuen Stadtstraße; Straßensper- 
re 
anläßlich einer 
sportlichen Veranstaltung am 
28. 
August 
1987. 
VERORDNUNG 
Gemäß 
S 
43 Abs. 
(1) 
lit. 
b) 
Ziffer 1, 
StVO 1960 und 
S 64, 
Abs. 3, 
StVO 1960, 
wird aus Anlaß einer Radsportveran- 
staltung 
am 28. 
August 
1987, 
1. die Schillerstraße ab 
Einmündung 
der Marktstraße 
— 
B-190 
— 
bis Einmündungsbereich 
der RosenstraBe, 
2. die Rosenstraße bis 
Einmündung 
Goethestraße, 
3. die GoethestraBe ab Einmündung 
Rosenstraße, 
in der Zeit von 14.00 Uhr bis zum Ende der Veranstal- 
tung, 
das ist bis 
gegen 
20.30 Uhr, 
für 
jeden Verkehr, 
ausgenommen 
die Teilnehmer an der 
sportlichen 
Veran- 
staltung, gesperrt. 
Ebenso ist auf dem Baulos der neuen 
Stadtstraße, zwischen der Dr.-Waibelstraße 
bis zur Einmündung 
der Schillerstraße, 
während der 
angeführten 
Zeit, 
das Halten und Parken verboten. 
Die 
Umleitung 
des Straßenverkehrs in 
Richtung 
Ober- 
dorf 
erfolgt 
über die Marktstraße, Kapuzinergasse, 
Schillerstraße, Bockackerstraße, Rosenstraße, aus 
Richtung 
Oberdorf über die Rosenstraße, 
Bockacker- 
straBe, 
Schillerstraße, Kapuzinergasse, 
Marktstraße. 
Diese 
Verordnung 
ist für Punkt 1, 2, 3, 
mittels Stra- 
Benverkehrszeichen nach 
S 52, 
Ziffer 
1, 
StVO 1960, 
„ 
Fahrverbot" 
(in 
beiden 
Richtungen) 
kundzumachen. 
Das Hinweiszeichen nach 
S 53, 
Ziffer 
la, 
StVO 1960, 
ist 
auf dem Baulos der neuen Stadtstraße 
— 
Einmündung 
Schillerstraße 
— 
abzudecken. 
Die Umleitungsstrecke 
selbst ist mittels Straßenver- 
kehrszeichen nach 
S 53, 
Ziffer 
16b, 
StVO 1960, (Umlei- 
tung) 
zu beschildern. 
Der 
Bürgermeister: 
i. V. 
Dipl.-Ing. Wolfgang 
RUMMELE 
AMTLICHE 
BEKANNTMACHUNG 
Auf Grund der Verordnung 
des Bundesministers für 
Land- und Forstwirtschaft vom 24. 
September 
1985, 
BGBl. 410/1985, 
sind mit 
Stichtag 
3. 
September 
1987 
folgende Erhebungen 
durchzuführen: 
Eine Schweinezählung, 
eine Erhebung 
der Hausschlachtungen 
von 
Schweinen 
für die Zeit vom 4. Juni 1987 bis 3. 
September 
1987. 
Die 
Erhebung 
wird als 
Stichprobe 
nur bei bestimmten 
Betrieben, 
die nach einer statistisch-mathematischen 
Methode vom Österreichischen 
Statistischen Zentralamt 
ausgewählt 
wurden, durchgeführt. 
Die Besitzer 
(Bewirtschafter) 
dieser Betriebe sind ver- 
pflich{et, 
über Aufforderung 
durch das Gemeindeamt 
rechtzeitig, vollständig 
und wahrheitsgetreu 
die 
erforderlichen 
Angaben 
zu machen. 
Alle 
Angaben 
unterliegen 
der Geheimhaltungs- 
pflicht. 
Der Vizebürgermeister: 
Dipl.-Ing. Wolfgang RUMMELE
	        
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