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20. November 1987
NIKOLAUSMARKT
Der
diesjährige
Nikolausmarkt findet am
Montag,
dem
7. Dezember auf dem traditionellen Gelände der Bahn-
hofstraBe,
beginnend
bei der
Kreuzung
mit der Moos-
mahdstraBe, dem
Marktplatz
und der
Schulgasse,
bis
zur
Einmündung
in die
Mozartstraße, statt.
Anmeldungen
zum
Bezug
des Marktes müssen bis
spätestens Freitag,
den 27. November schriftlich beim
Amt der Stadt Dornbirn
eingelangt
sein. Sie sind für
jede
Firma bzw.
jeden
Marktbeschicker
gesondert
einzubrin-
gen
und müssen dem
geltenden Stempeltarif entspre-
chend mit S
120,—vergebührt
sein.
In der
Anmeldung
sind vor allem die
genaue
Anschrift
des
Marktbeschickers, das
beantragte
Platzausmaß
bzw. die Anzahl der Marktstände als auch die Art der
zum Verkauf
gelangenden
Artikel anzuführen.
Telefonate können als
Anmeldung
nicht anerkannt
werden.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
ANREGUNGEN UND WÜNSCHE
FÜR DEN KRAFTFAHRLINIENVERKEHR
Die
Bevölkerung wird
eingeladen, Fahrplanwünsche für
das
Fahrplanjahr
1988/89 im Kraftfahrlinienverkehr bis
spätestens
27. November 1987 im neuen
Rathaus,
Zimmer Nr.
30, bekanntzugeben.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
AGRARSTATISTISCHE ERHEBUNG
-
VIEHZÄHLUNG
Auf Grund der
Verordnung
des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft
vom 20. Juli
1987,
BGBl. Nr.
373/87, findet mit
Stéchtag
3. Dezember 1987 eine
Allgemeine Viehzählung
in
Verbindung
mit einer
Erfassung
der
Hausschlachtungen von Stechvieh in
der Zeit vom 4. Dezember 1986 bis 3. Dezember
1987 statt.
Auskunftspflichtig
sind alle Viehbesitzer
(Pferde-,
Rind-
vieh-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-
und
Geflügelhalter)
sowie alle Betriebe und
Haushalte, die in der Zeit vom
4. Dezember 1986 bis 3. Dezember 1987 Hausschlach-
tungen
von Stechvieh
(Kälber, Schweine, Schafe) vor-
genommen
haben.
Der
auskunftspflichtige
Personenkreis ist
gesetzlich ver-
halten,
die
Angaben
direkt im
Rathaus,
erster
Stock,
Zimmer
22,
bis 3. Dezember
1987, jeweils ganztägig
von 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
wahrheitsge-
treu zu machen. Es kommen diesmal keine Viehzähler.
Alle
Angaben unterliegen
der
Geheimhaltung;
eine
Verwendung
für steuerliche Zwecke ist
ausge-
schlossen.
Um zu vermeiden, daß nicht alle
Auskunftspflichtigen
am letzten
Tag zusammenkommen, werden Sie
ersucht,
die
Angaben
im Rathaus
gleich
vorzunehmen.
Wer die
Angaben verweigert
oder diese wissentlich
unvollständig
oder
wahrheitswidrig
macht oder die
Geheimhaltungspflicht verletzt, wird
gemäß S 11,
Bun-
desstatistikgesetz,
BGBl. Nr. 91/1965 von der Bezirks-
verwaltungsbehörde
mit Geld bis zu S
30.000,—oder
Arrest bis zu sechs Wochen bestraft. Beide Strafen
können auch nebeneinander
verhängt
werden.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohin
DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
SPERRGUTABFUHR
-
ENTRÜMPELUNGSAKTION
Die
Entrümpelungsaktion
wird am
Montag, dem
23. November 1987 nach
folgendem Abfuhrplan
fortge-
setzt:
Diese Aktion ist für die Bewohner
von Dornbirn kosten-
los, soweit
pro
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
zwei Kubikmeter
Sperrmüll
abzuführen sind. Für
jene
Menge
die über zwei Kubikmeter
pro
Haushalt hinaus-
geht,
sind
pro
Kubikmeter S
200,—an die Stadt
zu
entrichten.
Um die Abfuhr
möglichst flüssig
abwickeln
zu
können,
muß darauf
gedrungen werden, daß alle abzuführenden
Gegenstände jeweils
ab 7 Uhr am
Gehsteig-
oder
Straßenrand
abgestellt
werden.
Papier, Lumpen und
anderes Kleinmaterial und
Gerümpel
ist entweder
gebündelt oder in
Säcken, Steigen
und
dergleichen
bereitzustellen.
Eisen ist
getrennt
abzustellen.
Altreifen und Leerflaschen werden nicht
abgeführt.
Das
Abfuhrpersonal
ist
angewiesen, nur so
bereitge-
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen
Depots
abzuholen.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
Montag,
den 23. November 1987:
Am Wall
Bickweg
Bienengasse
Bündtlittenstraße
Dr.-Ölz-StraBe
Eisplatzgasse
Hamerlingstraße
Kehlerstraße zwischen
Nachbauerstraße und
Fischbach
Roseggerstraße
Russenweg
Fischbachgasse
ob. Teil Rüttenersch
Hämmerlestraße
Wapprugg
Montfortstraße
Dienstag,
den 24. November 1987:
Am Bach
Bergstraße
Eulental
Flurgasse
Hafnergasse
Im Nest
Im Schattau
Im
Stampf
Im Steinat
Klotzacker
Kurze Gasse
Müllerstraße
Oberdorferstraße
Pongartstraße
Romberg
Schloßgasse
Steinebach ohne Fabriken
Weppach
Joh.-Kaspar-Rick-StraBe Zanzenberg
Kirchgasse
Mittwoch,
den 25. November 1987:
Bockackerstraße
Förstergasse
Gechelbachgasse
In der Enz
Littengasse
Rosenstraße
Sebastianstraße
Spinnergasse
oberer Teil
Vordere Achmühlerstraße
Weißachergasse
Wingatstraße
Zanzenberggasse
KIRCHLICHE
VERLAUTBARUNGEN
Stadtpfarrkirche
St. Martin
Samstag:
6.30 Uhr Meßfeier; ab 16 Uhr
Beichtgelegenheit; 19 Uhr
Vorabendmesse
Sonntag,
22.
November, Christköni
ssonntag: 7, 8.30, 10, 11.15 und
19.30 Uhr
Meßfeier; 14.30 Uhr Taufféier, Um 10 Uhr ist
Kindergottes-
dienst und um 19.30 Uhr
Jugendgottesdienst. Beichtgelegenheit ist von
6,30 bis 7 Uhr und von 8 bis 8.30 hr, Das
Kirchenopfer
ist für die
Aufgaben der Caritas bestimmt.