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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

Seite 
— 
20. November 1987 
NIKOLAUSMARKT 
Der 
diesjährige 
Nikolausmarkt findet am 
Montag, 
dem 
7. Dezember auf dem traditionellen Gelände der Bahn- 
hofstraBe, 
beginnend 
bei der 
Kreuzung 
mit der Moos- 
mahdstraBe, dem 
Marktplatz 
und der 
Schulgasse, 
bis 
zur 
Einmündung 
in die 
Mozartstraße, statt. 
Anmeldungen 
zum 
Bezug 
des Marktes müssen bis 
spätestens Freitag, 
den 27. November schriftlich beim 
Amt der Stadt Dornbirn 
eingelangt 
sein. Sie sind für 
jede 
Firma bzw. 
jeden 
Marktbeschicker 
gesondert 
einzubrin- 
gen 
und müssen dem 
geltenden Stempeltarif entspre- 
chend mit S 
120,—vergebührt 
sein. 
In der 
Anmeldung 
sind vor allem die 
genaue 
Anschrift 
des 
Marktbeschickers, das 
beantragte 
Platzausmaß 
bzw. die Anzahl der Marktstände als auch die Art der 
zum Verkauf 
gelangenden 
Artikel anzuführen. 
Telefonate können als 
Anmeldung 
nicht anerkannt 
werden. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
ANREGUNGEN UND WÜNSCHE 
FÜR DEN KRAFTFAHRLINIENVERKEHR 
Die 
Bevölkerung wird 
eingeladen, Fahrplanwünsche für 
das 
Fahrplanjahr 
1988/89 im Kraftfahrlinienverkehr bis 
spätestens 
27. November 1987 im neuen 
Rathaus, 
Zimmer Nr. 
30, bekanntzugeben. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
AGRARSTATISTISCHE ERHEBUNG 
- 
VIEHZÄHLUNG 
Auf Grund der 
Verordnung 
des Bundesministers für 
Land- und Forstwirtschaft 
vom 20. Juli 
1987, 
BGBl. Nr. 
373/87, findet mit 
Stéchtag 
3. Dezember 1987 eine 
Allgemeine Viehzählung 
in 
Verbindung 
mit einer 
Erfassung 
der 
Hausschlachtungen von Stechvieh in 
der Zeit vom 4. Dezember 1986 bis 3. Dezember 
1987 statt. 
Auskunftspflichtig 
sind alle Viehbesitzer 
(Pferde-, 
Rind- 
vieh-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- 
und 
Geflügelhalter) 
sowie alle Betriebe und 
Haushalte, die in der Zeit vom 
4. Dezember 1986 bis 3. Dezember 1987 Hausschlach- 
tungen 
von Stechvieh 
(Kälber, Schweine, Schafe) vor- 
genommen 
haben. 
Der 
auskunftspflichtige 
Personenkreis ist 
gesetzlich ver- 
halten, 
die 
Angaben 
direkt im 
Rathaus, 
erster 
Stock, 
Zimmer 
22, 
bis 3. Dezember 
1987, jeweils ganztägig 
von 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr 
wahrheitsge- 
treu zu machen. Es kommen diesmal keine Viehzähler. 
Alle 
Angaben unterliegen 
der 
Geheimhaltung; 
eine 
Verwendung 
für steuerliche Zwecke ist 
ausge- 
schlossen. 
Um zu vermeiden, daß nicht alle 
Auskunftspflichtigen 
am letzten 
Tag zusammenkommen, werden Sie 
ersucht, 
die 
Angaben 
im Rathaus 
gleich 
vorzunehmen. 
Wer die 
Angaben verweigert 
oder diese wissentlich 
unvollständig 
oder 
wahrheitswidrig 
macht oder die 
Geheimhaltungspflicht verletzt, wird 
gemäß S 11, 
Bun- 
desstatistikgesetz, 
BGBl. Nr. 91/1965 von der Bezirks- 
verwaltungsbehörde 
mit Geld bis zu S 
30.000,—oder 
Arrest bis zu sechs Wochen bestraft. Beide Strafen 
können auch nebeneinander 
verhängt 
werden. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohin 
DORNBIRNER 
GEMEINDEBLATT 
SPERRGUTABFUHR 
- 
ENTRÜMPELUNGSAKTION 
Die 
Entrümpelungsaktion 
wird am 
Montag, dem 
23. November 1987 nach 
folgendem Abfuhrplan 
fortge- 
setzt: 
Diese Aktion ist für die Bewohner 
von Dornbirn kosten- 
los, soweit 
pro 
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als 
zwei Kubikmeter 
Sperrmüll 
abzuführen sind. Für 
jene 
Menge 
die über zwei Kubikmeter 
pro 
Haushalt hinaus- 
geht, 
sind 
pro 
Kubikmeter S 
200,—an die Stadt 
zu 
entrichten. 
Um die Abfuhr 
möglichst flüssig 
abwickeln 
zu 
können, 
muß darauf 
gedrungen werden, daß alle abzuführenden 
Gegenstände jeweils 
ab 7 Uhr am 
Gehsteig- 
oder 
Straßenrand 
abgestellt 
werden. 
Papier, Lumpen und 
anderes Kleinmaterial und 
Gerümpel 
ist entweder 
gebündelt oder in 
Säcken, Steigen 
und 
dergleichen 
bereitzustellen. 
Eisen ist 
getrennt 
abzustellen. 
Altreifen und Leerflaschen werden nicht 
abgeführt. 
Das 
Abfuhrpersonal 
ist 
angewiesen, nur so 
bereitge- 
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus 
dem Haus oder anderen 
Depots 
abzuholen. 
Der 
Bürgermeister: Rudolf Sohm 
Montag, 
den 23. November 1987: 
Am Wall 
Bickweg 
Bienengasse 
Bündtlittenstraße 
Dr.-Ölz-StraBe 
Eisplatzgasse 
Hamerlingstraße 
Kehlerstraße zwischen 
Nachbauerstraße und 
Fischbach 
Roseggerstraße 
Russenweg 
Fischbachgasse 
ob. Teil Rüttenersch 
Hämmerlestraße 
Wapprugg 
Montfortstraße 
Dienstag, 
den 24. November 1987: 
Am Bach 
Bergstraße 
Eulental 
Flurgasse 
Hafnergasse 
Im Nest 
Im Schattau 
Im 
Stampf 
Im Steinat 
Klotzacker 
Kurze Gasse 
Müllerstraße 
Oberdorferstraße 
Pongartstraße 
Romberg 
Schloßgasse 
Steinebach ohne Fabriken 
Weppach 
Joh.-Kaspar-Rick-StraBe Zanzenberg 
Kirchgasse 
Mittwoch, 
den 25. November 1987: 
Bockackerstraße 
Förstergasse 
Gechelbachgasse 
In der Enz 
Littengasse 
Rosenstraße 
Sebastianstraße 
Spinnergasse 
oberer Teil 
Vordere Achmühlerstraße 
Weißachergasse 
Wingatstraße 
Zanzenberggasse 
KIRCHLICHE 
VERLAUTBARUNGEN 
Stadtpfarrkirche 
St. Martin 
Samstag: 
6.30 Uhr Meßfeier; ab 16 Uhr 
Beichtgelegenheit; 19 Uhr 
Vorabendmesse 
Sonntag, 
22. 
November, Christköni 
ssonntag: 7, 8.30, 10, 11.15 und 
19.30 Uhr 
Meßfeier; 14.30 Uhr Taufféier, Um 10 Uhr ist 
Kindergottes- 
dienst und um 19.30 Uhr 
Jugendgottesdienst. Beichtgelegenheit ist von 
6,30 bis 7 Uhr und von 8 bis 8.30 hr, Das 
Kirchenopfer 
ist für die 
Aufgaben der Caritas bestimmt.
	        
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