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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

Seite 6 4. Dezember 1987

Betrifft: B 190 und L 48 in Dornbirn; Straßensperre aus

Anlaß des „Nikolausmarktes"

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit.

b)

Ziffer

1,

StVO

1960,

wird

angeordnet:

In der Zeit vom 6. Dezember 1987, »12 Uhr,

bis zum

7. Dezember 1987,

23 Uhr,

wird in Dornbirn auf der

B 190

(alt)

im Bereiche des

Marktplatzes

sowie auf der

L 48

(alt)

im Bereich zwischen der

Einmündung

der

Eisengasse

und der

Kreuzung

mit der B 190

(alt)

das

Fahren mit

Fahrzeugen

im Sinne des

S

2 Abs.

(1)

Ziffer

19,

StVO 1960,

verboten.

Die

Umleitung

des Straßenverkehrs

erfolgt

über die

B 190

(neu).

Diese

Verordnung

ist mittels Vorschriftszeichen nach

S

52 Ziffer

1,

StVO 1960, „Fahrverbot (in

beiden Richtungen)"



kundzumachen.

Der

Bezirkshauptmann:

Dr. Ludescher

Betrifft: Einmündungsbereich

Gemeindestraße „Am

Eisweiher"

—

GemeindestraBe „Foracheck";

Vorrangregelung.

Gemeindestraße

„

Foracheck";

Parkverbot

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit

b)

Ziffer 1 und

2,

StVO 1960,'

wird zur Wahrung

der Sicherheit und

Leichtigkeit

des

Verkehrs, angeordnet:

1. Lenker von Fahrzeugen

auf der Gemeindestraße

„Am

Eisweiher" haben den Lenkern von Fahrzeugen

auf der Gemeindestraße

„

Foracheck" den

Vorrang

zu

geben.

2. Auf der Westseite der Gemeindestraße

„

Foracheck"

,

und zwar im Bereich der Ausweichstelle

gegenüber

dem Wohnhaus,

Am Eisweiher Nr. 62,

wird ein Parkverbot

 verordnet.

Zu 1. Diese Verordnung

ist mit dem

Vorrangzeichen

nach

S

52,

Ziffer

23,

StVO 1960

(Vorrang geben)

sowie durch

entsprechende

Bodenmarkierung

kundzumachen.

Zu 2. Diese Verordnung

ist mit dem Verbots- oder

Beschränkungszeichen

nach

S

52,

Ziffer 13a,

und der Zusatztafel,

ANFANG und ENDE,

StVO

1960,

kundzumachen.

Der

Bürgermeister: gez.

Rudolf Sohm, e. h.

Betrifft:

Einmündungsbereich

zwischen den GemeindestraBen

 „Rohrmoos

und Rohrbachau";

Erlassung



eines Allgemeinen

Fahrverbotes.

Rohrbachstraße-Rohrbachau;

Einmündung

SackgasseVERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit

b)

Ziffer

1,

StVO 1960,

wird zur

Wahrung

der Sicherheit und

Leichtigkeit

des Verkehrs,

im Einmündungsbereich

zwischen den Gemeindestra-Ben

 „Rohrmoos

und Rohrbachau",

ein

Allgemeines

Fahrverbot erlassen.

Diese

Verordnung

ist mit dem Verbots- oder Beschränkungszeichen



nach

S

52,

Ziffer (Fahrverbot in beiden

Richtungen)

StVO 1960,

kundzumachen.

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Weiters wird die Gemeindestraße „Rohrbachau" ab

Einmündung

der Rohrbachstraße zur „Sackgasse" erklärt.



Der

Bürgermeister: gez.

Rudolf Sohm, e. h.

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn schreibt für die

Sanierung

und

Erweiterung

der SONDERSCHULE die

Einbauelektrogeräte

für die

Küchenausstattung

öffentlich zur Anbotstellung

aus.

Die

Angebotsunterlagen

können ab sofort im Stadtbauamt,

 Schreibbüro, behoben werden.

Die

Angebote

sind

ordnungsgemäß

verschlossen und

mit der

Angebotsbezeichnung

versehen, bis

spätestens

Freitag,

den 18. Dezember 1987, 10 Uhr,

im Amt der

Stadt Dornbirn, Zimmer

30, Rathaus,

einzureichen. Die

öffentliche

Angebotseröffnung

findet anschließend um

10.15 Uhr im

großen Sitzungssaal

des Rathauses statt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn schreibt für die

Erweiterung

der

Tribünenanlage

im Stadion Birkenwiese die

Fenster und Portale in Alukonstruktion

öffentlich zur Anbotstellung

aus.

Die

Angebotsunterlagen

können ab sofort im Stadtbauamt,

 Schreibbüro,

behoben werden.

Die

Angebote

sind

ordnungsgemäß

verschlossen und

mit der

Angebotsbezeichnung

versehen,

bis

spätestens

Freitag,

den 18. Dezember 1987, 10 Uhr,

im Amt der

Stadt Dornbirn,

Zi.

30, Rathaus,

einzureichen.

Die öffentliche

Angebotseröffnung

findet anschließend

um 10.15 Uhr im

großen Sitzungssaal

des Rathauses

statt.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

LOHNSTEUERKARTEN

1988/89/90/91/92

Über

Auftrag

des Finanzamtes wurden durch die Stadt

Dornbirn auf Grund der in der Haushaltsliste anläßlich

der Personenstandsaufnahme zum 10. Oktober 1987

gemachten Angaben,

für alle Arbeitnehmer und Pensionisten,

 neue Lohnsteuerkarten mit

Gültigkeit

für die

Jahre 1988/89/90/91 /92, ausgeschrieben.

Die neuen Lohnsteuerkarten werden durch Zustellorgane



an die Wohnadresse

zugestellt.

Die Lohnsteuerkarten

 sind auf ihre 'Richtigkeit

zu

prüfen

und dem

jeweiligen Arbeitgeber

bzw. der Pensionsauszahlungsstelle

 zu übermitteln.

Anträge

auf Neuausstellungen

sowie auf Berichtigungen



von ausgestellten

Lohnsteuerkarten

sind

bis 29. Jänner 1988 bei der städtischen Steuerstelle,

Neues Rathaus,

Zimmer

3, einzubringen,

wo

auch

Auskünfte erteilt werden.

Wurden über

Antrag

mehrere Lohnsteuerkarten ausgestellt,

 so ist im Interesse des Lohnsteuerpflichtigen

die

„

Erste" Lohnsteuerkarte

jeweils

dort

vorzulegen,

wo

der höhere

Bezug (Pension)

zu erwarten ist. Ein Austausch

 von

Lohnsteuerkarten während des Jahres

ist

nicht mehr

möglich.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm
            
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