Seite 6 4. Dezember 1987
Betrifft: B 190 und L 48 in Dornbirn; Straßensperre aus
Anlaß des „Nikolausmarktes"
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit.
b)
Ziffer
1,
StVO
1960,
wird
angeordnet:
In der Zeit vom 6. Dezember 1987, »12 Uhr,
bis zum
7. Dezember 1987,
23 Uhr,
wird in Dornbirn auf der
B 190
(alt)
im Bereiche des
Marktplatzes
sowie auf der
L 48
(alt)
im Bereich zwischen der
Einmündung
der
Eisengasse
und der
Kreuzung
mit der B 190
(alt)
das
Fahren mit
Fahrzeugen
im Sinne des
S
2 Abs.
(1)
Ziffer
19,
StVO 1960,
verboten.
Die
Umleitung
des Straßenverkehrs
erfolgt
über die
B 190
(neu).
Diese
Verordnung
ist mittels Vorschriftszeichen nach
S
52 Ziffer
1,
StVO 1960, „Fahrverbot (in
beiden Richtungen)"
kundzumachen.
Der
Bezirkshauptmann:
Dr. Ludescher
Betrifft: Einmündungsbereich
Gemeindestraße „Am
Eisweiher"
—
GemeindestraBe „Foracheck";
Vorrangregelung.
Gemeindestraße
„
Foracheck";
Parkverbot
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit
b)
Ziffer 1 und
2,
StVO 1960,'
wird zur Wahrung
der Sicherheit und
Leichtigkeit
des
Verkehrs, angeordnet:
1. Lenker von Fahrzeugen
auf der Gemeindestraße
„Am
Eisweiher" haben den Lenkern von Fahrzeugen
auf der Gemeindestraße
„
Foracheck" den
Vorrang
zu
geben.
2. Auf der Westseite der Gemeindestraße
„
Foracheck"
,
und zwar im Bereich der Ausweichstelle
gegenüber
dem Wohnhaus,
Am Eisweiher Nr. 62,
wird ein Parkverbot
verordnet.
Zu 1. Diese Verordnung
ist mit dem
Vorrangzeichen
nach
S
52,
Ziffer
23,
StVO 1960
(Vorrang geben)
sowie durch
entsprechende
Bodenmarkierung
kundzumachen.
Zu 2. Diese Verordnung
ist mit dem Verbots- oder
Beschränkungszeichen
nach
S
52,
Ziffer 13a,
und der Zusatztafel,
ANFANG und ENDE,
StVO
1960,
kundzumachen.
Der
Bürgermeister: gez.
Rudolf Sohm, e. h.
Betrifft:
Einmündungsbereich
zwischen den GemeindestraBen
„Rohrmoos
und Rohrbachau";
Erlassung
eines Allgemeinen
Fahrverbotes.
Rohrbachstraße-Rohrbachau;
Einmündung
SackgasseVERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit
b)
Ziffer
1,
StVO 1960,
wird zur
Wahrung
der Sicherheit und
Leichtigkeit
des Verkehrs,
im Einmündungsbereich
zwischen den Gemeindestra-Ben
„Rohrmoos
und Rohrbachau",
ein
Allgemeines
Fahrverbot erlassen.
Diese
Verordnung
ist mit dem Verbots- oder Beschränkungszeichen
nach
S
52,
Ziffer (Fahrverbot in beiden
Richtungen)
StVO 1960,
kundzumachen.
DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Weiters wird die Gemeindestraße „Rohrbachau" ab
Einmündung
der Rohrbachstraße zur „Sackgasse" erklärt.
Der
Bürgermeister: gez.
Rudolf Sohm, e. h.
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für die
Sanierung
und
Erweiterung
der SONDERSCHULE die
Einbauelektrogeräte
für die
Küchenausstattung
öffentlich zur Anbotstellung
aus.
Die
Angebotsunterlagen
können ab sofort im Stadtbauamt,
Schreibbüro, behoben werden.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen, bis
spätestens
Freitag,
den 18. Dezember 1987, 10 Uhr,
im Amt der
Stadt Dornbirn, Zimmer
30, Rathaus,
einzureichen. Die
öffentliche
Angebotseröffnung
findet anschließend um
10.15 Uhr im
großen Sitzungssaal
des Rathauses statt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für die
Erweiterung
der
Tribünenanlage
im Stadion Birkenwiese die
Fenster und Portale in Alukonstruktion
öffentlich zur Anbotstellung
aus.
Die
Angebotsunterlagen
können ab sofort im Stadtbauamt,
Schreibbüro,
behoben werden.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen,
bis
spätestens
Freitag,
den 18. Dezember 1987, 10 Uhr,
im Amt der
Stadt Dornbirn,
Zi.
30, Rathaus,
einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung
findet anschließend
um 10.15 Uhr im
großen Sitzungssaal
des Rathauses
statt.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
LOHNSTEUERKARTEN
1988/89/90/91/92
Über
Auftrag
des Finanzamtes wurden durch die Stadt
Dornbirn auf Grund der in der Haushaltsliste anläßlich
der Personenstandsaufnahme zum 10. Oktober 1987
gemachten Angaben,
für alle Arbeitnehmer und Pensionisten,
neue Lohnsteuerkarten mit
Gültigkeit
für die
Jahre 1988/89/90/91 /92, ausgeschrieben.
Die neuen Lohnsteuerkarten werden durch Zustellorgane
an die Wohnadresse
zugestellt.
Die Lohnsteuerkarten
sind auf ihre 'Richtigkeit
zu
prüfen
und dem
jeweiligen Arbeitgeber
bzw. der Pensionsauszahlungsstelle
zu übermitteln.
Anträge
auf Neuausstellungen
sowie auf Berichtigungen
von ausgestellten
Lohnsteuerkarten
sind
bis 29. Jänner 1988 bei der städtischen Steuerstelle,
Neues Rathaus,
Zimmer
3, einzubringen,
wo
auch
Auskünfte erteilt werden.
Wurden über
Antrag
mehrere Lohnsteuerkarten ausgestellt,
so ist im Interesse des Lohnsteuerpflichtigen
die
„
Erste" Lohnsteuerkarte
jeweils
dort
vorzulegen,
wo
der höhere
Bezug (Pension)
zu erwarten ist. Ein Austausch
von
Lohnsteuerkarten während des Jahres
ist
nicht mehr
möglich.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm