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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

AMTLICHE

NACHRICHTEN

KURZBERICHT

über die am 10. Februar 1987 unter dem Vorsitz des

Herrn Bürgermeister Rudolf SOHM

abgehaltene

84.

Sitzung

des Stadtrates.

I. Über

Mitteilung

des Vorsitzenden wird der

Tätigkeitsbericht

 1986 des städtischen Schlachthofes

zur Kenntnis

genommen:

Der Aufgabenbereich des städtischen Schlachthofes



gliedert

sich in

a) Bereitstellung der

Schlachtanlagen

für heimische

 Fleischerbetriebe und Landwirte und damit

gesicherte Versorgung

der

Bevölkerung

mit

Fleisch als einem der

wichtigsten Lebensmittel,

b) Untersuchung

der Schlachttiere

vor der

Schlachtung

sowie des Fleisches nach der

Schlachtung

-

zum Schutze der Konsumenten

vor gesundheitsschädlichem oder

qualitativ

minderwertigem

 Fleisch,

c)

Betrieb einer

Freibank, urn den Verkauf von minderwertigem



Fleisch zu

ermöglichen (einzige

Möglichkeit

im

ganzen

Land

Vorarlberg),

d)

Kontrolle und

Untersuchung von nach Dornbirn

eingefühltem

Fleisch und Fleischwaren.

Im Schlachthof arbeiteten neben dem Leiter Hofrat

Dr. Alfons Kalb acht Bedienstete. Am 1. 12. nahm

Tierarzt Dr.

Egon

Thurner seine

Tätigkeit

im

Schlachthof

auf, um mit Jahreswechsel den ausscheidenden

 Hofrat Dr. Kalb als Leiter abzulösen.

Insgesamt wurden am städtischen Schlachthof im

Jahr 1986 26.782 Tiere

geschlachtet,

davon

33 Pferde

—

3.450

Stiere, Ochsen,

Kühe und Rinder

—

1.443 Kälber

21.839 Schweine

8 Schafe und 6

Ziegen.

Davon mußten 10

Rinder,

2 Kälber und 111 Schweine

 als

„untauglich"

beurteilt werden. 7

Rinder,

3

Kälber und 117 Schweine wurden als „minderwertig"

 beurteilt und über die Freibank veräußert.

Somit waren 33

Pferde,

3.433

Rinder, 1.440

Kälber,

21.712

Schweine,

8 Schafe und 6

Ziegen „tauglich".

 Dies

entspricht

einer

Fleischmenge

von ca.

7.800

kg

Pferdefleisch

—

1,035.OOO

kg

Rindfleisch

103.000

kg

Kalbfleisch

1,820.000

kg

Schweinefleisch

Zur

Sicherung

der Befunde wurden in 250 Fällen

Proben entnommen und der

bakteriologischen

Untersuchung

 zugeführt.

In diesem

Zusammenhang

wurden bei i19 Tieren Medikamenten-Rückstände

im

Fleisch

festgestellt

und bei der Behörde

angezeigt.



Insgesamt wurden am Schlachthof 72 Tiere

notgeschlachtet,

 davon 3

Pferde,

44

Rinder,

7 Kälber und

18

Schweine,

13. FEBRUAR 1987

Bei 3

Hausschlachtungen

wurden außerdem von

den

Fleischuntersuchungsorganen

2 Kälber und

1 Schwein vor und nach der

Schlachtung

beschaut.

Außer dem bereits erwähnten Verkauf auf der Freibank

 wurde noch

minderwertiges

Fleisch veräussert,



das aus den Gemeinden

—

Alberschwende

—

Bregenz

—

Feldkirch

—

Götzis

—

Hohenems

—

Krumbach

—

Langenegg

—

Lauterach

—

Lingenau

—

Lustenau

—

Meiningen

j—

Rankweil

-—

Riefensberg

—

Röthis

Sulzberg

—

Wolfurt

eingebracht

wurde.

Bei der

Kontro!luntersuchung

wurden anläßlich der

Einfuhr nach Dornbirn

folgende Mengen

untersucht:



Fleisch:

insgesamt 5,097.424

kg

Fleischwaren:

2. Nachstehende

Ausnahmegenehmigungen

von

S

6

des

Baugesetzes

werden erteilt:

a)

für die

Errichtung

eines

Geräteschuppens auf

Gp. 9060/8,

KG.

Dornbirn, Am

Eisweiher,

des

Andreas

Peintner,

im Sinne eines

verringerten

Abstandes

gegenüber

der

Gp-9060/4 (A. Felder)

bis auf

2,00 m;

b)

für die

Errichtung

eines Provisoriums

(Blechfertigteilgarage)



auf

Gp. 11386/6,

KG.

Dornbirn,

Knie,

der Eheleute Dr.

Engelbert

und Adelheid

Radmayr,

im Sinne eines

verringerten

Abstandes

gegenüber

der

Gp.

11386/3

(l. Stoßhimmel)

bis

auf 2,30 m für die Dauer von 3

Jahren;

c)

für diverse Umbauarbeiten

(Umwidmungen)

beim bestehenden Wohn- und Geschäftshaus

Marktstraße 20 auf

Bp. 482,

KGs Dornbirn, der

Fa. Daniel

Feurstein, vertreten durch E.

Gasperi,

im Sinne eines

verringerten

Abstandes bis auf

1 m

(derzeitiger Bestand) gegenüber

der

Bp.

481

(M. Diem);

d)

für die

Erweiterung

des Frühstücksraumes auf

Gp. 5958/5, Bp. 188,

Hatlerstraße

7,

der Bischof-Hotelbetrieb

 Ges.m.b.H. & Co.

KG, Dornbirn,

im

Sinne eines

verringerten

Abstandes bis auf

0,80

Meter

gegenüber

der

Gp.

5958/6.

3. Nachstehende

Ausnahmegenehmigungen von

S

36

des

Stra3engesetzes

werden erteilt:

a)

für die

Errichtung

eines Einfamilienhauses auf

Gp. 9648/4, KG.

Dornbirn,

Armin

Diemgasse,

der

Eheleute Armin und Herta

Hutter,

im Sinne eines

verringerten Abstandes bis

auf

3,5

m zur Armin Diemgasse;
            
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