DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Personen
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum
Schutz der
Umgebung getroffen
werden müssen.
Es
ergeht
daher im Sinnet des
S
1 Abs.
(3)
der Feuerpolizeiordnung
(LGBl.
Nr.
16/49)
die
Aufforderung,
alle
geplanten
Funken mit dem
genauen
Standort sowie
dem verantwortlichen Funkenmeister bis
Donnerstag,
den 5. März
1937,
der städt. Sicherheitswache mündlich
oder telefonisch zu melden.
In diesem
Zusammenhang
wird auch daran
erinnert,
daß nach dem
Luftreinhaltegesetz (LGBl.
Nr.
20/1984)
das Verbrennen von Abfällen wie
Chemikalien, Altöl,
Kunststoffen, Gummireifen usw. verboten ist.
Nach einem Erlaß der Sicherheitsdirektion ist außerdem
bei der
Verwendung
von Schieß- und
Sprengmitteln
(z.
B. Abfeuern von Böllern und Laden von Funkenhexen)
die
zuständige Bezirkshauptmannschaft
von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen oder ein entsprechendes
Ansuchen einzureichen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Betr.:
Sperre
und
Verkehrsanordnungen
von
Gemeindestraßen aus Anlaß des
Fasnat-Umzuges
1987
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit.
b)
Ziffer
1,
bzw.
S
43 Abs.
(2)
iit.
b)
StVO.
1960,
wird am 1. März 1987 in der Zeit von
10.00—-17.00 Uhr
folgendes
verordnet:
1.
Fahrzeuge,
die auf der Dr. Anton Schneiderstraße
in
Richtung
Süden
(von
Haselstauden in
Richtung
Bahnhof) fahren,
haben für die oben
angeführte
Dauer dem Querverkehr
(Frz.
M.
Felderstraße,
bzw.
Bahnhofsvorplatz)
den
Vorrang
zu
geben.
2. Von der Viehmarktstraße wird das
Linksabbiegen
in
die
Eisengasse (Richtung Stadtmitte)
verboten.
3. Weiters wird am 1. März 1987 in der Zeit von 10.00
bis 17.00 Uhr das Fahren auf den nachstehend angeführten
Teilstücken von Gemeindestraßen in beiden
Richtungen
verboten:
a)
Bahnhofstraße
—
vom
Marktplatz
bis
Schulgasse
b) Schulgasse
—
ab Bahnhofstraße bis Realschulstraße
c) Jahngasse
bis Schmelzhütterstraße
Für die Dauer der
Aufstellung
des
Umzuges
von 13.00
bis 14.00 Uhr auf den Gemeindestraßen
GoethestraBe,
Schillerstraße, Sebastianstraße,
Vordere Achmühlerstraße
und
Sägerstraße,
sowie für die Abfahrt nach
dem
Umzug
ab der
Stadthalle,»
auf den Gemeindestraßen
Negrellistraße;
Eisenhammerstraße und
Schmelzhütterstraße werden die Verkehrsbehinderungen
durch örtliche
Umleitungen
und Fahrverbote
geregelt.
Diese
Verordnung
ist für die erforderliche Dauer unter
Pkt. 1 mit dem
Vorrangzeichen gemäß S
52 Ziffer
23,
StVO. 1960
(Vorrang geben),
das bestehende
Vorrang-27.
FEBRUAR 1987
zeichen auf der Frz. M. Felderstraße ist abzudecken
und unter
Pkt. 2 mit dem Vorschriftszeichen
gemäß S
52 Ziffer
3a,
StVO.
1960, Einbiegen
nach links
verboten,
kundzumachen.
Der
Taxistandplatz
wird für die Zeit der
Absperrung
bzw.
Umleitung
von der Frz. M. Felderstraße in die Dr.
Anton Schneiderstraße
verlegt.
Der
Bürgermeister: gez.
Rudolf Sohm e.h.
Betr.:
Kreuzung
Frz. Michael Felderstraße
—
Dr. Anton
Schneiderstraße;
Vorrangregelung
VERORDNUNG
Gemäß
S
43 Abs.
(1)
lit.
b)
Ziffer 2 StVO. 1960 wird zur
Sicherheit und
Leichtigkeit
des Verkehrs
angeordnet:
Fahrzeuge
auf der Frz. Michael-Felderstraße haben
bei der
Einmündung
in die Dr. Anton Schneiderstraße
dem Querverkehr
Vorrang
zu
geben.
Diese
Verordnung
ist mit dem
Vorrangzeichen gemäß
S 52,
Ziffer 23,
StVO. 1960
(Vorrang geben)
sowie
durch die
entsprechende Bodenmarkierung
kundzumachen.
Der
Bürgermeister: gez.
Rudolf Sohm e.h.
WOCHENKALENDER
10. wo.
2. Mo
3. Di
4. Mi
5. Do
6. Fr
7. Sa
Sonnen-Aufg. 7.05, Sonnen-Unterg.
18.03
Axel, Karl, Agnes,
Heinrich
Fastnacht; Friedrich, Camilla,
Florian
t Aschermittwoch; Kasimir, Rupert
Gerda, Friederike, Olivia, Theophil
Fridolin, Colette, Kuno, Beate,
Jordan
Perpetua, Felicitas, Volker,
Reinhard
Johannes v. Gott, Felix, Julian,
Beate
Mond
geht
über sich bis 7. März
Das Wetter nach dem
Hundertjährigen
Kalender:
Zu
Monatsanfang windig, regnerisch
und trüb. Nach
einigen
schönsn
Tagen
um die Monatsmitte winterlich
kalt mit Schneefällen.
Bauernregeln
und
Lostage
im März:
Donnert's im
März,
so schneit's im Mai.
—
Märzenregen
bringt
keinen
Segen.
—
Märzengrün
ist bald
.
-—
Friert's am
Märtyrertag (10.),
friert's wieder hin
noch 40
Tag
danach.
—
Ist's am
Josefitag (19.)
klar,
folgt
ein fruchtbares Jahr.
—
Regnet's
zu Mariä
Verkündigung
(25.),
so
regnet
es vier Wochen lang.