accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1987 (1987)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Personen

entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum

Schutz der

Umgebung getroffen

werden müssen.

Es

ergeht

daher im Sinnet des

S

1 Abs.

(3)

der Feuerpolizeiordnung

 (LGBl.

Nr.

16/49)

die

Aufforderung,

alle

geplanten

Funken mit dem

genauen

Standort sowie

dem verantwortlichen Funkenmeister bis

Donnerstag,

den 5. März

1937,

der städt. Sicherheitswache mündlich

 oder telefonisch zu melden.

In diesem

Zusammenhang

wird auch daran

erinnert,

daß nach dem

Luftreinhaltegesetz (LGBl.

Nr.

20/1984)

das Verbrennen von Abfällen wie

Chemikalien, Altöl,

Kunststoffen, Gummireifen usw. verboten ist.

Nach einem Erlaß der Sicherheitsdirektion ist außerdem

 bei der

Verwendung

von Schieß- und

Sprengmitteln



(z.

B. Abfeuern von Böllern und Laden von Funkenhexen)



die

zuständige Bezirkshauptmannschaft

von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen oder ein entsprechendes



Ansuchen einzureichen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Betr.:

Sperre

und

Verkehrsanordnungen

von

Gemeindestraßen aus Anlaß des

Fasnat-Umzuges

1987

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit.

b)

Ziffer

1,

bzw.

S

43 Abs.

(2)

iit.

b)

StVO.

1960,

wird am 1. März 1987 in der Zeit von

10.00—-17.00 Uhr

folgendes

verordnet:

1.

Fahrzeuge,

die auf der Dr. Anton Schneiderstraße

in

Richtung

Süden

(von

Haselstauden in

Richtung

Bahnhof) fahren,

haben für die oben

angeführte

Dauer dem Querverkehr

(Frz.

M.

Felderstraße,

bzw.

Bahnhofsvorplatz)

den

Vorrang

zu

geben.

2. Von der Viehmarktstraße wird das

Linksabbiegen

in

die

Eisengasse (Richtung Stadtmitte)

verboten.

3. Weiters wird am 1. März 1987 in der Zeit von 10.00

bis 17.00 Uhr das Fahren auf den nachstehend angeführten



Teilstücken von Gemeindestraßen in beiden



Richtungen

verboten:

a)

Bahnhofstraße

—

vom

Marktplatz

bis

Schulgasse

b) Schulgasse

—

ab Bahnhofstraße bis Realschulstraße



c) Jahngasse

bis Schmelzhütterstraße

Für die Dauer der

Aufstellung

des

Umzuges

von 13.00

bis 14.00 Uhr auf den Gemeindestraßen

GoethestraBe,

Schillerstraße, Sebastianstraße,

Vordere Achmühlerstraße

 und

Sägerstraße,

sowie für die Abfahrt nach

dem

Umzug

ab der

Stadthalle,»

auf den Gemeindestraßen



Negrellistraße;

Eisenhammerstraße und

Schmelzhütterstraße werden die Verkehrsbehinderungen



durch örtliche

Umleitungen

und Fahrverbote

geregelt.



Diese

Verordnung

ist für die erforderliche Dauer unter

Pkt. 1 mit dem

Vorrangzeichen gemäß S

52 Ziffer

23,

StVO. 1960

(Vorrang geben),

das bestehende

Vorrang-27.

 FEBRUAR 1987

zeichen auf der Frz. M. Felderstraße ist abzudecken

und unter

Pkt. 2 mit dem Vorschriftszeichen

gemäß S

52 Ziffer

3a,

StVO.

1960, Einbiegen

nach links

verboten,

kundzumachen.



Der

Taxistandplatz

wird für die Zeit der

Absperrung

bzw.

Umleitung

von der Frz. M. Felderstraße in die Dr.

Anton Schneiderstraße

verlegt.

Der

Bürgermeister: gez.

Rudolf Sohm e.h.

Betr.:

Kreuzung

Frz. Michael Felderstraße

—

Dr. Anton

Schneiderstraße;

Vorrangregelung

VERORDNUNG

Gemäß

S

43 Abs.

(1)

lit.

b)

Ziffer 2 StVO. 1960 wird zur

Sicherheit und

Leichtigkeit

des Verkehrs

angeordnet:

Fahrzeuge

auf der Frz. Michael-Felderstraße haben

bei der

Einmündung

in die Dr. Anton Schneiderstraße

dem Querverkehr

Vorrang

zu

geben.

Diese

Verordnung

ist mit dem

Vorrangzeichen gemäß

S 52,

Ziffer 23,

StVO. 1960

(Vorrang geben)

sowie

durch die

entsprechende Bodenmarkierung

kundzumachen.



Der

Bürgermeister: gez.

Rudolf Sohm e.h.

WOCHENKALENDER

10. wo.

2. Mo

3. Di

4. Mi

5. Do

6. Fr

7. Sa

Sonnen-Aufg. 7.05, Sonnen-Unterg.

18.03

Axel, Karl, Agnes,

Heinrich

Fastnacht; Friedrich, Camilla,

Florian

t Aschermittwoch; Kasimir, Rupert

Gerda, Friederike, Olivia, Theophil

Fridolin, Colette, Kuno, Beate,

Jordan

Perpetua, Felicitas, Volker,

Reinhard

Johannes v. Gott, Felix, Julian,

Beate

Mond

geht

über sich bis 7. März

Das Wetter nach dem

Hundertjährigen

Kalender:

Zu

Monatsanfang windig, regnerisch

und trüb. Nach

einigen

schönsn

Tagen

um die Monatsmitte winterlich

kalt mit Schneefällen.

Bauernregeln

und

Lostage

im März:

Donnert's im

März,

so schneit's im Mai.

—

Märzenregen

 bringt

keinen

Segen.

—

Märzengrün

ist bald

.
-—

Friert's am

Märtyrertag (10.),

friert's wieder hin

noch 40

Tag

danach.

—

Ist's am

Josefitag (19.)

klar,

folgt

ein fruchtbares Jahr.

—

Regnet's

zu Mariä

Verkündigung

 (25.),

so

regnet

es vier Wochen lang.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.