Seite 10 8. Jänner 1988
DORNBIRNER GEMEINDE-BLATT
Kulturreferat der Stadt Dornbirn
Jazz-Seminar der Musikschule Dornbirn
präsentiert
ROCK
AUS
IN
VORARLBERG
FAMILIENZUSCHUSS
2nd Trial
Top Crop
No Taboo
Exodus
Ice Breaker
Corona
Success
Samstag,
16. Jänner
1988,
17
Uhr,
Stadthalle
Dornbirn
Vorverkauf in allen Raiffeisenbanken
Ermäßigung
für
Clubmitglieder
Eintritt: S
60,-Ab
1. Jänner 1988 tritt der vom Land neu
geschaffene
Familienzuschuß in Kraft.
Diesbezügliche Anträge
können beim Amt der
Stadt
Dornbirn, Sozialabteilung,
unter
folgenden Voraussetzungen gestellt
werden.
Wichtig:
1.
Der Familienzuschuß wird ab dem zweiten Kind und für
jedes
weitere Kind im zweiten
Lebensjahr, also
zwischen dem 13. und 24.
Lebensmonat,
für ein Jåhr
gewährt.
2. Grundsätzlich muß das
Kind,
die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, im Lande wohnhaft
sein, von einem Elternteil betreut werden und mit
diesem im
gemeinsamen
Haushalt leben.
3. Der Zuschuß kann in
Fällen,
in denen die Mutter oder der
Vater bereits im ersten
Lebensjahr
des Kindes sich
ausschließlich der Familienarbeit widmet und kein
Karenzurlaubsgeld erhält,
auf zwei Jahre
jeweils
im
halben Ausmaß
gewährt
werden.
Der betreuende Teil darf nicht
erwerbstätig
oder
Karenzempfänger
sein.
Je nach Einkommenverhältnissen
beträgt
der Zuschuß
zwischen S
3.500,—und S
700,—monatlich.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm