accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1988 (1988)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT

Forderungen:

1. Erarbeitung

eines

Gesamtverkehrskonzeptes

für

Vorarlberg.

2.

Erneuerung

der

Grundlagendaten (Verkehrszählung).



3.

Berücksichtigung

der

Verkehrsentwicklungen

insbesondere

 im benachbarten Ausland in einer seriösen

Prognose

der

künftigen Verkehrsentwicklung

und

-belastung.

4.

Fixierung

eines

Prognosezeitraumes

im Gesamtverkehrskonzept

 (Planungshorizont).

5.

Prüfung

der

Möglichkeit

der

Öffnung von zusätzlichen

 Anschlüssen bei der A 14.

6.

Herbeiführung

der

entsprechenden

Beschlüsse

zum Bau der B 200 zwischen B 190 über die L 3 zur

L 7 im Schwarzachtobel.

7. Dieses Teilstück der B 200 ist zumindest

gleichzeitig,



wenn

möglich jedoch

vor Inbetriebnahme einer

S 18 dem Verkehr zu

übergeben.

8. Reduktion des

Regelquerschnitts

einer S 18.

9.

Erarbeitung von umfassenden

Schutz-, Gestaltungs-und

 Sanierungsplänen. Beiziehung

der Stadt

Dornbirn.

10.

Gestaltung derFlieBgewässer (Gräben)

im Rahmen

der umfassenden

Schutz-, Sanierungsund

 Gestaltungsplanung.



11.

Überprüfung

der Nivellette einer S 18 auf Dornbirner

Gemeindegebiet.

Nachweise

12. Nachweis der bilateralen

Verpflichtungen zum Bau

einer S 18 durch Österreich.

13. Nachweis der

Notwendigkeit

einer S 18 aus verkehrsplanerischer



Sicht.

Anregungen (zu

Grundsätzen einer

Verkehrsplanung

 Vorarlberg)

14.

Anregung

zur stadtgestalterischen Verbesserung

der im

Uberlandstraßendesign

in die

Siedlungen

gebauten

Ortsdurchfahrten

(B

190

—

Hatlerdorf, 204

—

Lustenauer

Straße,

L 3

—

Haselstauden).

15.

Unterstützung

durch das Land

Vorarlberg

bei der

Verbesserung

des Öffentlichen Nahverkehrs im

innerörtlichen Bereich

(Busnetz).

16.

Unterstützung

durch das Land

Vorarlberg

bei den

Bemühungen um die

Realisierung

einer zusätzlichen



ÖBB-Haltestelle,Schoren'.

1.

Verkehrsplanung Vorarlberg

—

Grundsätze und

Ziele,

Entwurf

1987, Hrsg.:

Amt der

Landesregierung



Dieser

allgemeine

Teil zur

Verkehrsplanung

Vorarlberg



—

Grundsätze und Ziele

—

ist sowohl methodisch

 als auch inhaltlich ein höchst erfreulicher

Ansatz.

Gemäß Punkt 2.6 der Grundsätze und Ziele zur

Verkehrsabwicklung

sind Versuche mit neuen

Angeboten

 des Öffentlichen Personennahverkehrs

zu

unterstützen.

Angesichts

unserer

Bemühungen zur

Verbesserung

der

Angebotsstruktur

im Öffentlichen

Personennahverkehr nimmt die Stadt Dornbirn diesen

 Grundsatz der

Landesregierung

mit

Genugtuung



zur Kenntis.

Verkehrsplanung

ist eine

gleichermaßen junge

und

dynamische

Disziplin.

Neben der zu erwartenden

Beschlußfassung

der Grundsätze und Ziele

durch die

Landesregierung schlägt

die Stadt Dorn-8.



April

1988

-

Seite 5

birn deshalb eine

ständige Überprüfung

und Fortschreibung



der Leitziele zur

Verkehrsplanung

Vorarlberg



vor. Dies

geschieht zweckmäßigerweise

am

besten durch eine

ständige Aktivierung

der

entsprechenden



Arbeitsgruppe

im Amt der

Landesregierung.



Darüberhinaus wäre eine zumindest zeitweise

Beiziehung von

Vertretern der Talschaften und der

größeren

Gemeinden

überlegenswert.

Der Hinweis auf eine

begrenzte Zuständigkeit

des

Landes

Vorarlberg

in

Verkehrsangelegenheiten

ist

zwar

richtig,

doch können

ständig

Initiativen an die

zuständigen

Stellen des Bundes mit

Konsequenz

und Nachdruck

herangetragen

und bei

entsprechendem

 Einsatz auch

durchgesetzt

werden.

2.

Verkehrsplanung Vorarlberg

—

Überregionaler

Verkehr/Unteres Rheintal

a) Kurzbeschreibung

Professor

Krapfenbauer

wurde von der Landesregierung

 beauftragt,

den

überregionalen

Verkehr

zu untersuchen und insbesondere im Hinblick auf

offene

Fragen

in

Zusammenhang

mit der S 18

und B 200 ein

Verkehrswegekonzept

für das

Untere Rheintal zu erstellen. Die

Prüfung

auf

Leistung

und

Gegenleistung obliegt

dem

Auftraggeber,



ebenso eine

allfällige Würdigung

des formalen

 und methodischen

Vorgehens.

Der Stadt

Dornbirn erscheinen

jedenfalls

die methodische

Einseitigkeit

der

Umlegungsrechnung,

die seitenfüllenden

 Zitate aus der Literatur sowie die Belehrungen



an die Gemeinden zu

Fragen

der

Stadtgestaltung,



Verkehrs- und

Ortsplanung

bedenklich.

b) Verkehrswegekonzept

Unteres Rheintal

—

S

18,

B 200

Aus Anlaß der Von der

Landesregierung

betriebenen



Detailplanung

zur S 18

verlangte

die Stadt

Dornbirn den Nachweis ihrer

Notwendigkeit.

Dies sollte insbesondere durch

Erarbeitung

eines

Gesamtverkehrskonzepts

für

Vorarlberg geschehen.

 Dies ist

objektiverweise jedoch

innerhalb der

Professor

Krapfenbauer gestellten

Frist nicht

möglich.

Der Gutachter hat zwar zwei Teilkonzepte

 vorgelegt;

die

Zusammenfassung

dieser

und auch früher erarbeiteter Gutachten in ein

integrales Gesamtverkehrskonzept obliegt

noch

der

Landesregierung.

Entwicklungen

im benachbarten Ausland

—

Prognosemodelle

Bereits in früheren

Stellungnahmen

hat die Stadt

Dornbirn die

Forderung gestellt,

im Zusammenhang



mit den im benachbarten Ausland stattfindenden



Entwicklungen (A 96,

N

2,

Lkw-Nachtfahrverbote,



Tonnagebeschränkung usw.)

Untersuchungen



über die

Auswirkungen

dieser Maßnahmen

 für die

gesamte Verkehrsabwicklung

im

Vorarlberger

Unterland in Form einer

Prognose

(Verkehrsmodell)

darzustellen.

Die auf Seite 21 des

Konzeptes,Unteres

Rheintal'



(Punkt 3, Straße)

enthaltene

Äußerung

kann

nicht als fachlich

begründete

Antwort auf die

Frage

der Stadt Dornbirn

angesehen werden,

wonach in diesem

Verkehrskonzept

auch die

Folgen

und

verkehrsplanerischen

Erfordernisse

für den Fall

einer Nicht-Realisierung

der S 18 zu

untersuchen

gewesen wäre.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.