DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Forderungen:
1. Erarbeitung
eines
Gesamtverkehrskonzeptes
für
Vorarlberg.
2.
Erneuerung
der
Grundlagendaten (Verkehrszählung).
3.
Berücksichtigung
der
Verkehrsentwicklungen
insbesondere
im benachbarten Ausland in einer seriösen
Prognose
der
künftigen Verkehrsentwicklung
und
-belastung.
4.
Fixierung
eines
Prognosezeitraumes
im Gesamtverkehrskonzept
(Planungshorizont).
5.
Prüfung
der
Möglichkeit
der
Öffnung von zusätzlichen
Anschlüssen bei der A 14.
6.
Herbeiführung
der
entsprechenden
Beschlüsse
zum Bau der B 200 zwischen B 190 über die L 3 zur
L 7 im Schwarzachtobel.
7. Dieses Teilstück der B 200 ist zumindest
gleichzeitig,
wenn
möglich jedoch
vor Inbetriebnahme einer
S 18 dem Verkehr zu
übergeben.
8. Reduktion des
Regelquerschnitts
einer S 18.
9.
Erarbeitung von umfassenden
Schutz-, Gestaltungs-und
Sanierungsplänen. Beiziehung
der Stadt
Dornbirn.
10.
Gestaltung derFlieBgewässer (Gräben)
im Rahmen
der umfassenden
Schutz-, Sanierungsund
Gestaltungsplanung.
11.
Überprüfung
der Nivellette einer S 18 auf Dornbirner
Gemeindegebiet.
Nachweise
12. Nachweis der bilateralen
Verpflichtungen zum Bau
einer S 18 durch Österreich.
13. Nachweis der
Notwendigkeit
einer S 18 aus verkehrsplanerischer
Sicht.
Anregungen (zu
Grundsätzen einer
Verkehrsplanung
Vorarlberg)
14.
Anregung
zur stadtgestalterischen Verbesserung
der im
Uberlandstraßendesign
in die
Siedlungen
gebauten
Ortsdurchfahrten
(B
190
—
Hatlerdorf, 204
—
Lustenauer
Straße,
L 3
—
Haselstauden).
15.
Unterstützung
durch das Land
Vorarlberg
bei der
Verbesserung
des Öffentlichen Nahverkehrs im
innerörtlichen Bereich
(Busnetz).
16.
Unterstützung
durch das Land
Vorarlberg
bei den
Bemühungen um die
Realisierung
einer zusätzlichen
ÖBB-Haltestelle,Schoren'.
1.
Verkehrsplanung Vorarlberg
—
Grundsätze und
Ziele,
Entwurf
1987, Hrsg.:
Amt der
Landesregierung
Dieser
allgemeine
Teil zur
Verkehrsplanung
Vorarlberg
—
Grundsätze und Ziele
—
ist sowohl methodisch
als auch inhaltlich ein höchst erfreulicher
Ansatz.
Gemäß Punkt 2.6 der Grundsätze und Ziele zur
Verkehrsabwicklung
sind Versuche mit neuen
Angeboten
des Öffentlichen Personennahverkehrs
zu
unterstützen.
Angesichts
unserer
Bemühungen zur
Verbesserung
der
Angebotsstruktur
im Öffentlichen
Personennahverkehr nimmt die Stadt Dornbirn diesen
Grundsatz der
Landesregierung
mit
Genugtuung
zur Kenntis.
Verkehrsplanung
ist eine
gleichermaßen junge
und
dynamische
Disziplin.
Neben der zu erwartenden
Beschlußfassung
der Grundsätze und Ziele
durch die
Landesregierung schlägt
die Stadt Dorn-8.
April
1988
-
Seite 5
birn deshalb eine
ständige Überprüfung
und Fortschreibung
der Leitziele zur
Verkehrsplanung
Vorarlberg
vor. Dies
geschieht zweckmäßigerweise
am
besten durch eine
ständige Aktivierung
der
entsprechenden
Arbeitsgruppe
im Amt der
Landesregierung.
Darüberhinaus wäre eine zumindest zeitweise
Beiziehung von
Vertretern der Talschaften und der
größeren
Gemeinden
überlegenswert.
Der Hinweis auf eine
begrenzte Zuständigkeit
des
Landes
Vorarlberg
in
Verkehrsangelegenheiten
ist
zwar
richtig,
doch können
ständig
Initiativen an die
zuständigen
Stellen des Bundes mit
Konsequenz
und Nachdruck
herangetragen
und bei
entsprechendem
Einsatz auch
durchgesetzt
werden.
2.
Verkehrsplanung Vorarlberg
—
Überregionaler
Verkehr/Unteres Rheintal
a) Kurzbeschreibung
Professor
Krapfenbauer
wurde von der Landesregierung
beauftragt,
den
überregionalen
Verkehr
zu untersuchen und insbesondere im Hinblick auf
offene
Fragen
in
Zusammenhang
mit der S 18
und B 200 ein
Verkehrswegekonzept
für das
Untere Rheintal zu erstellen. Die
Prüfung
auf
Leistung
und
Gegenleistung obliegt
dem
Auftraggeber,
ebenso eine
allfällige Würdigung
des formalen
und methodischen
Vorgehens.
Der Stadt
Dornbirn erscheinen
jedenfalls
die methodische
Einseitigkeit
der
Umlegungsrechnung,
die seitenfüllenden
Zitate aus der Literatur sowie die Belehrungen
an die Gemeinden zu
Fragen
der
Stadtgestaltung,
Verkehrs- und
Ortsplanung
bedenklich.
b) Verkehrswegekonzept
Unteres Rheintal
—
S
18,
B 200
Aus Anlaß der Von der
Landesregierung
betriebenen
Detailplanung
zur S 18
verlangte
die Stadt
Dornbirn den Nachweis ihrer
Notwendigkeit.
Dies sollte insbesondere durch
Erarbeitung
eines
Gesamtverkehrskonzepts
für
Vorarlberg geschehen.
Dies ist
objektiverweise jedoch
innerhalb der
Professor
Krapfenbauer gestellten
Frist nicht
möglich.
Der Gutachter hat zwar zwei Teilkonzepte
vorgelegt;
die
Zusammenfassung
dieser
und auch früher erarbeiteter Gutachten in ein
integrales Gesamtverkehrskonzept obliegt
noch
der
Landesregierung.
Entwicklungen
im benachbarten Ausland
—
Prognosemodelle
Bereits in früheren
Stellungnahmen
hat die Stadt
Dornbirn die
Forderung gestellt,
im Zusammenhang
mit den im benachbarten Ausland stattfindenden
Entwicklungen (A 96,
N
2,
Lkw-Nachtfahrverbote,
Tonnagebeschränkung usw.)
Untersuchungen
über die
Auswirkungen
dieser Maßnahmen
für die
gesamte Verkehrsabwicklung
im
Vorarlberger
Unterland in Form einer
Prognose
(Verkehrsmodell)
darzustellen.
Die auf Seite 21 des
Konzeptes,Unteres
Rheintal'
(Punkt 3, Straße)
enthaltene
Äußerung
kann
nicht als fachlich
begründete
Antwort auf die
Frage
der Stadt Dornbirn
angesehen werden,
wonach in diesem
Verkehrskonzept
auch die
Folgen
und
verkehrsplanerischen
Erfordernisse
für den Fall
einer Nicht-Realisierung
der S 18 zu
untersuchen
gewesen wäre.