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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1988 (1988)

Seite 1 
— 
22. Jänner 1988 DORNBIRNER 
GEMEINDEBLATT 
FAMILIENZUSCHUSS 
Ab 1. Jänner 1988 tritt der vom Land neu 
geschaffene 
Familienzuschuß in Kraft. 
Diesbezügliche Anträge 
können beim Amt der 
Stadt 
Dornbirn, Sozialabteilung, 
unter 
folgenden Voraussetzungen gestellt 
werden. 
Wichtig: 
Seniorenbund Dornbirn 
Pensionistenbund 
Gäste und Freunde herzlich willkommen! 
Voranzeige: 
Mittwoch, 3. Februar 1988 
Faschingsnachmittag 
Eintritt frei! 
Achtung! 
1. Der Familienzuschuß wird ab dem zweiten Kind und für 
jedes 
weitere Kind im zweiten 
Lebensjahr, 
also 
zwischen dem 13. und 24. 
Lebensmonat, 
für ein Jahr 
gewährt. 
2. Grundsätzlich muß das 
Kind, 
die österreichische 
Staatsbürgerschaft besitzen, im Lande wohnhaft 
sein, von einem Elternteil betreut werden und mit 
diesem im 
gemeinsamen 
Haushalt leben. 
3. Der Zuschuß kann in 
Fällen, in denen die Mutter oder der 
Vater bereits im ersten 
Lebensjahr 
des Kindes sich 
ausschließlich der Familienarbeit widmet und kein 
Karenzurlaubsgeld erhält, auf zwei Jahre 
jeweils 
im 
halben Ausmaß 
gewährt 
werden. 
Der betreuende Teil darf nicht 
erwerbstätig 
oder 
Karenzempfänger 
sein. 
Je nach Einkommenverhältnissen 
beträgt 
der Zuschuß 
zwischen S 
3.500,—und 
S 
700,—monatlich. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
Der Seniorenbund Dornbirn lädt seine 
Mitglieder, 
Freunde 
und Gäste zu einer 
Vorführung 
Dornbirner 
Farbtonfilme 
freundlich ein. 
Gerard 
Wehinger zeigt 
von 
Mitgliedern des Dornbirner 
Filmclubs 
aufgenommene Farbtonfilme über 
Ereignisse 
in 
unserer 
Stadt, wie u. a. Martinimarkt, neue 
Watzenegger 
Kapelle, Alpweihe 
Sünser See u. a. 
Tag: Mittwoch, 27. Jänner 
1988; 
Zeit: 15 
Uhr; 
Ort: 
Vereinshaus, 
Schulgasse 
Der 
Vortrag „Textile Kunstobjekte 
heute" am 29. Jänner 1988 
in der 
Vorarlberger 
Naturschau 
entfällt 
aus 
organisatorischen Gründen.
	        
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