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22. Jänner 1988 DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
FAMILIENZUSCHUSS
Ab 1. Jänner 1988 tritt der vom Land neu
geschaffene
Familienzuschuß in Kraft.
Diesbezügliche Anträge
können beim Amt der
Stadt
Dornbirn, Sozialabteilung,
unter
folgenden Voraussetzungen gestellt
werden.
Wichtig:
Seniorenbund Dornbirn
Pensionistenbund
Gäste und Freunde herzlich willkommen!
Voranzeige:
Mittwoch, 3. Februar 1988
Faschingsnachmittag
Eintritt frei!
Achtung!
1. Der Familienzuschuß wird ab dem zweiten Kind und für
jedes
weitere Kind im zweiten
Lebensjahr,
also
zwischen dem 13. und 24.
Lebensmonat,
für ein Jahr
gewährt.
2. Grundsätzlich muß das
Kind,
die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, im Lande wohnhaft
sein, von einem Elternteil betreut werden und mit
diesem im
gemeinsamen
Haushalt leben.
3. Der Zuschuß kann in
Fällen, in denen die Mutter oder der
Vater bereits im ersten
Lebensjahr
des Kindes sich
ausschließlich der Familienarbeit widmet und kein
Karenzurlaubsgeld erhält, auf zwei Jahre
jeweils
im
halben Ausmaß
gewährt
werden.
Der betreuende Teil darf nicht
erwerbstätig
oder
Karenzempfänger
sein.
Je nach Einkommenverhältnissen
beträgt
der Zuschuß
zwischen S
3.500,—und
S
700,—monatlich.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Der Seniorenbund Dornbirn lädt seine
Mitglieder,
Freunde
und Gäste zu einer
Vorführung
Dornbirner
Farbtonfilme
freundlich ein.
Gerard
Wehinger zeigt
von
Mitgliedern des Dornbirner
Filmclubs
aufgenommene Farbtonfilme über
Ereignisse
in
unserer
Stadt, wie u. a. Martinimarkt, neue
Watzenegger
Kapelle, Alpweihe
Sünser See u. a.
Tag: Mittwoch, 27. Jänner
1988;
Zeit: 15
Uhr;
Ort:
Vereinshaus,
Schulgasse
Der
Vortrag „Textile Kunstobjekte
heute" am 29. Jänner 1988
in der
Vorarlberger
Naturschau
entfällt
aus
organisatorischen Gründen.