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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1988 (1988)

Seite 4 
- 
28. Oktober 1988 
AMTLICHE 
NACHRICHTEN 
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG 
Bauvorhaben: 
EbniterstraBe, 
km 
3,70 
und km 
4,30, Errichtung 
der 
Steinschlag- 
und 
Lawinenschutzgalerien 
„Brünnele" 
zur 
„Plattenlawine". 
Ausschreibende Stelle: 
Amt der Stadt 
Dornbirn, Stadtbauamt, Rathaus, 
6850 
Dornbirn, Telefon 05572/65681 /DW 340. 
Gegenstand 
der 
Ausschreibung: 
Steinschlag- 
und 
Lawinenverbauung Plattengalerie 
Steinschlag- 
und 
Lawinenverbauung Brünnelegalerie 
Rahmenartiges Bogentragwerk, Gesamtlänge: je 
zirka 
80 
m, (Abschnitte 
von 
je 
10 
m) 
teilweise 
auskragendes 
Tragwerk, Überschüttung 
des 
Tragwerkes. 
Regelquerschnitt: 5,00 m Straßenbreite 
3,80 m lichte Höhe 
0,60 + 
1,10 m breite Schrammborde. 
Leistungsfrist: 
Arbeitsbeginn Frühjahr 
1989. 
Baufertigstellung 
für beide Galerien Herbst 1990. 
Bewerberkreis: 
Unternehmer mit 
entsprechender Befugnis, 
die nach Art 
und 
Umfang vergleichbare Leistungen 
bereits 
ausge- 
führt haben. 
Es wird darauf 
hingewiesen, 
daß die 
ausgeschriebenen 
Bauarbeiten unter 
weitgehender 
Aufrechterhaltung 
des 
Straßenverkehrs zwischen Dornbirn und Ebnit auszu- 
führen sind. 
(Postautodienst!) 
Der Bieter 
bestätigt 
mit der 
Abgabe 
des 
Angebotes, 
daß 
er solche Arbeiten bereits als 
Alleinauftragnehmer 
oder 
in einer ARGE 
ausgeführt 
hat. Eine 
entsprechende 
Referenzliste ist daher dem 
Angebot 
beizuschließen. 
Die Stadt Dornbirn behält sich 
vor, Angebote 
von 
Bietern, 
die solche Arbeiten bisher nicht 
ausgeführt 
haben, ohne 
Angabe 
von Gründen auszuscheiden bzw. 
nur dann zu 
berücksichtigen, 
wenn sie in einer ARGE 
mit Firmen 
anbieten, 
die die vorstehenden 
Bedingungen 
erfüllen. 
Der Stadt Dornbirn erwächst durch die Annahme der 
Angebote 
keine wie immer 
geartete Verpflichtung 
gegenüber 
den 
Angebotstellern. 
Unterlagen: 
Die 
Angebotsunterlagen 
sind ab 
Freitag, 
dem 28. Okto- 
ber 
1988, 
beim Amt der Stadt 
Dornbirn, Stadtbauamt, 
Rathausplatz 
4 
(Gebrüder Ulmer, 
5. 
Stock) 
zu beheben 
bzw. schriftlich oder fernmündlich anzufordern. 
(Telefon 
05572/65681/305,306) 
Für die 
Ausschreibungsunterlagen 
ist ein 
Entgelt 
von 
S 
500,—incl. 
20 % MWSt. 
zuzüglich allfälliger 
Versand- 
spesen 
als 
Nachnahmesendung 
zu entrichten. 
Anbottermin: 
Abgabe 
der 
Angebote 
bis 
Freitag, 
den 25. November 
1988, 
um 11 Uhr im Rathaus 
Dornbirn, Zimmer 
30, 
(Bürgermeister-Vorzimmer) 
DORNBIRNER 
GEMEINDEBLATT 
Angebotseröffnung: 
Im Anschluß an den 
Abgabetermin, 
öffentlich 
am 
25. November 
1988, um 11 Uhr im Rathaus 
Dornbirn. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf 
Sohm 
AUSBILDUNGSBEIHILFEN FÜR 
SOZIALBERUFE 
Die 
Stadtverwaltung 
der Stadt Dornbirn hat im 
Voran- 
schlag 
einen 
Betrag 
als 
Ausbildungsbeihilfe 
für Sozial- 
berufe 
gewidmet. 
Schüler und Schülerinnen an sozialen Schulen 
(Fami- 
lienhelferinnenschule, Altenpflegeschule) können sich 
um eine 
Ausbildungsbeihilfe 
bewerben. 
Die Gesuche sind bis 
spätestens 
18. November 1988 
beim Amt der Stadt Dornbirn 
einzubringen. 
Voraussetzung 
für eine Beihilfe 
ist, 
daß sich die betref- 
fende Schülerin bzw. der betreffende Schüler 
verpflich- 
tet, 
ihren erlernten sozialen Beruf durch mindestens 
zwei Jahre in Dornbirn 
auszuüben, widrigenfalls 
die 
Studienunterstützung 
an die Stadt Dornbirn zurückzu- 
zahlen ist. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
STUDIENFÖRDERUNG DER STADT DORNBIRN 
Die Stadt Dornbirn setzt einen namhaften 
Betrag 
zur 
Unterstützung begabter 
und 
fleißiger, 
sozial 
bedürftiger 
Studenten im 
Studienjahr 
1988/89 aus. 
Folgende Voraussetzungen 
für die 
Gewährung 
einer 
Unterstützung 
sind erforderlich: 
1. Besitz der österreichischen 
Staatsbürgerschaft 
und 
ordentlicher Wohnsitz des 
antragstellenden 
Studie- 
renden in 
Vorarlberg. 
2. Nachweis des Studiums an einer Universität oder an 
einer 
gleichwertigen 
Hochschule oder Akademie 
außerhalb 
Vorarlbergs (Inskriptionsbestätigung) 
3. Nachweis eines 
guten 
oder sehr 
guten 
Studienerfol- 
ges 
während eines 
Studienjahres 
durch 
Vorlage 
von 
Prüfungszeugnissen 
über mindestens 20-Wochen• 
Stunden oder über 
gleichwertige Seminare, 
Pro- 
gramme, Rigorosen 
etc. 
4. Nachweis der sozialen 
Bedürftigkeit 
durch 
Lohn-und 
Einkommenssteuerbelege 
und Nachweis der erhalte- 
nen oder nicht 
gewährten Bundesstipendien. 
Gesuche um 
Gewährung 
einer 
Unterstützung 
aus dem 
Studienförderungsfond 
der Stadt sind unter Verwen- 
dung 
des amtlichen Formulars der Stadt Dornbirn, 
Zimmer Nr. 
37, 
bis 
spätestens 
18. November 
1988' 
einzureichen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf 
Sohm 
Denk daran: 
Ein 
Spielplatz 
ist kein Hundeklo!
	        
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