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28. Oktober 1988
AMTLICHE
NACHRICHTEN
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
Bauvorhaben:
EbniterstraBe,
km
3,70
und km
4,30, Errichtung
der
Steinschlag-
und
Lawinenschutzgalerien
„Brünnele"
zur
„Plattenlawine".
Ausschreibende Stelle:
Amt der Stadt
Dornbirn, Stadtbauamt, Rathaus,
6850
Dornbirn, Telefon 05572/65681 /DW 340.
Gegenstand
der
Ausschreibung:
Steinschlag-
und
Lawinenverbauung Plattengalerie
Steinschlag-
und
Lawinenverbauung Brünnelegalerie
Rahmenartiges Bogentragwerk, Gesamtlänge: je
zirka
80
m, (Abschnitte
von
je
10
m)
teilweise
auskragendes
Tragwerk, Überschüttung
des
Tragwerkes.
Regelquerschnitt: 5,00 m Straßenbreite
3,80 m lichte Höhe
0,60 +
1,10 m breite Schrammborde.
Leistungsfrist:
Arbeitsbeginn Frühjahr
1989.
Baufertigstellung
für beide Galerien Herbst 1990.
Bewerberkreis:
Unternehmer mit
entsprechender Befugnis,
die nach Art
und
Umfang vergleichbare Leistungen
bereits
ausge-
führt haben.
Es wird darauf
hingewiesen,
daß die
ausgeschriebenen
Bauarbeiten unter
weitgehender
Aufrechterhaltung
des
Straßenverkehrs zwischen Dornbirn und Ebnit auszu-
führen sind.
(Postautodienst!)
Der Bieter
bestätigt
mit der
Abgabe
des
Angebotes,
daß
er solche Arbeiten bereits als
Alleinauftragnehmer
oder
in einer ARGE
ausgeführt
hat. Eine
entsprechende
Referenzliste ist daher dem
Angebot
beizuschließen.
Die Stadt Dornbirn behält sich
vor, Angebote
von
Bietern,
die solche Arbeiten bisher nicht
ausgeführt
haben, ohne
Angabe
von Gründen auszuscheiden bzw.
nur dann zu
berücksichtigen,
wenn sie in einer ARGE
mit Firmen
anbieten,
die die vorstehenden
Bedingungen
erfüllen.
Der Stadt Dornbirn erwächst durch die Annahme der
Angebote
keine wie immer
geartete Verpflichtung
gegenüber
den
Angebotstellern.
Unterlagen:
Die
Angebotsunterlagen
sind ab
Freitag,
dem 28. Okto-
ber
1988,
beim Amt der Stadt
Dornbirn, Stadtbauamt,
Rathausplatz
4
(Gebrüder Ulmer,
5.
Stock)
zu beheben
bzw. schriftlich oder fernmündlich anzufordern.
(Telefon
05572/65681/305,306)
Für die
Ausschreibungsunterlagen
ist ein
Entgelt
von
S
500,—incl.
20 % MWSt.
zuzüglich allfälliger
Versand-
spesen
als
Nachnahmesendung
zu entrichten.
Anbottermin:
Abgabe
der
Angebote
bis
Freitag,
den 25. November
1988,
um 11 Uhr im Rathaus
Dornbirn, Zimmer
30,
(Bürgermeister-Vorzimmer)
DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
Angebotseröffnung:
Im Anschluß an den
Abgabetermin,
öffentlich
am
25. November
1988, um 11 Uhr im Rathaus
Dornbirn.
Der
Bürgermeister:
Rudolf
Sohm
AUSBILDUNGSBEIHILFEN FÜR
SOZIALBERUFE
Die
Stadtverwaltung
der Stadt Dornbirn hat im
Voran-
schlag
einen
Betrag
als
Ausbildungsbeihilfe
für Sozial-
berufe
gewidmet.
Schüler und Schülerinnen an sozialen Schulen
(Fami-
lienhelferinnenschule, Altenpflegeschule) können sich
um eine
Ausbildungsbeihilfe
bewerben.
Die Gesuche sind bis
spätestens
18. November 1988
beim Amt der Stadt Dornbirn
einzubringen.
Voraussetzung
für eine Beihilfe
ist,
daß sich die betref-
fende Schülerin bzw. der betreffende Schüler
verpflich-
tet,
ihren erlernten sozialen Beruf durch mindestens
zwei Jahre in Dornbirn
auszuüben, widrigenfalls
die
Studienunterstützung
an die Stadt Dornbirn zurückzu-
zahlen ist.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
STUDIENFÖRDERUNG DER STADT DORNBIRN
Die Stadt Dornbirn setzt einen namhaften
Betrag
zur
Unterstützung begabter
und
fleißiger,
sozial
bedürftiger
Studenten im
Studienjahr
1988/89 aus.
Folgende Voraussetzungen
für die
Gewährung
einer
Unterstützung
sind erforderlich:
1. Besitz der österreichischen
Staatsbürgerschaft
und
ordentlicher Wohnsitz des
antragstellenden
Studie-
renden in
Vorarlberg.
2. Nachweis des Studiums an einer Universität oder an
einer
gleichwertigen
Hochschule oder Akademie
außerhalb
Vorarlbergs (Inskriptionsbestätigung)
3. Nachweis eines
guten
oder sehr
guten
Studienerfol-
ges
während eines
Studienjahres
durch
Vorlage
von
Prüfungszeugnissen
über mindestens 20-Wochen•
Stunden oder über
gleichwertige Seminare,
Pro-
gramme, Rigorosen
etc.
4. Nachweis der sozialen
Bedürftigkeit
durch
Lohn-und
Einkommenssteuerbelege
und Nachweis der erhalte-
nen oder nicht
gewährten Bundesstipendien.
Gesuche um
Gewährung
einer
Unterstützung
aus dem
Studienförderungsfond
der Stadt sind unter Verwen-
dung
des amtlichen Formulars der Stadt Dornbirn,
Zimmer Nr.
37,
bis
spätestens
18. November
1988'
einzureichen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf
Sohm
Denk daran:
Ein
Spielplatz
ist kein Hundeklo!