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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1988 (1988)

DORNBIRNER 
GEMEINDE-BLATT 
PREISE DER STADT DORNBIRN FÜR BESONDERE 
WISSENSCHAFTLICHE UND KÜNSTLERISCHE LEI- 
STUNGEN 
Die Stadt Dornbirn 
vergibt 
im Rahmen der im Voran- 
schlag vorgesehenen 
Mittel Preise für besondere wis- 
senschaftliche oder künstlerische 
Leistungen. 
Diese 
Förderung 
der Stadt Dornbirn 
verfolgt 
den 
Zweck, 
junge 
Talente für besondere 
Leistungen 
auf dem Gebiet 
der Wissenschaft und Kunst und zwar ohne Rücksicht 
auf ihre bzw. ihrer 
Angehörigen 
wirtschaftlichen Verhält- 
nisse durch die 
Vergabe 
von 
Geldpreisen zu fördern. 
Unter diese 
Förderung 
fallen zum 
Beispiel: 
a) 
Die 
Gewährung von 
Beiträgen 
für die 
Drucklegung 
wertvoller 
Dissertationen, Diplomarbeiten oder ande- 
rer 
wissenschaftlicher 
Arbeiten, 
b) 
die 
Gewährung von 
Anerkennungspreisen 
für 
mehrjährige ausgezeichnete Schulleistungen an 
Hochschulen 
und Akademien sowie höheren Lehran- 
stalten auf 
Antrag 
der betreffenden Anstalt zum 
Zwecke einer weiteren 
Fortbildung. 
c) die 
Gewährung von 
Anerkennungspreisen 
für 
besondere 
wissenschaftliche oder künstlerische 
Leistungen und für 
Arbeiten, 
die sich auf Dornbirn 
beziehen. 
Um 
die 
Preise im Rahmen der sachlichen Voraussetzun- 
gen können 
sich Personen 
bewerben, 
die in Dornbirn 
seit 
mindestens drei Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz 
haben. 
Die 
Bewerbungsgesuche sind schriftlich bis 
spätestens 
18. 
November 
1988 beim Amt der Stadt Dornbirn 
einzubringen und mit den 
entsprechenden 
Nachweisen 
zu 
belegen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
SPERRGUTABFUHR - 
ENTRÜMPELUNGSAKTION 
Die 
Entrümpelungsaktion wird am 
Montag, 
dem 
31. 
Oktober 
1988, nach 
folgendem Abfuhrplan fortge- 
setzt: 
28. Oktober 1988 
- 
Seite 5 
für die Woche 44/1988: 
Montag, 
11.30 Uhr 
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kosten- 
los, soweit 
pro 
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als 
2 rn3 
Sperrmüll 
abzuführen sind. Für 
jene Menge, 
die 
über 2 m3 
pro 
Haushalt 
hinausgeht, 
sind 
pro 
m3 200 
Schilling 
an die Stadt zu entrichten. 
Um die Abfuhr 
möglichst flüssig 
abwickeln zu 
können, 
muß darauf 
gedrungen werden, 
daß alle abzuführenden 
Gegenstände jeweils 
ab 7 Uhr am 
Gehsteig- 
oder 
Straßenrand 
abgestellt 
werden. 
Papier, Lumpen 
und 
anderes Kleinmaterial sowie 
Gerümpel 
ist entweder 
gebündelt 
oder in 
Säcken, Steigen 
und 
dergleichen 
bereitzustellen. 
Eisen ist 
getrennt 
abzustellen. 
Altreifen und Leerflaschen werden nicht 
abgeführt. 
Das 
Abfuhrpersonal 
ist 
angewiesen, 
nur so 
bereitge- 
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus 
dem Haus oder anderen 
Depots 
abzuholen. 
Der 
Bürgermeister: Rudolf Sohm 
Montag, 
den 31. Oktober 1988: 
Blumenegg 
Bürglegasse 
Bürgle 
DammstraBe östlich der 
Hatlerstraße 
Haldengasse 
Hasenreutingen 
Haslachgasse 
Hintere Achmühlerstr. 
Im Winkel 
Im Reben 
Küferbachgasse 
Marienweg 
Oberer 
Kirchweg 
Schlössleweg 
Sonnengasse 
Sonnhalde 
Torrogasse 
Unter der Halde 
Mittwoch, 
den 2. November 1988: 
Fahnacker 
Im Böckler 
LeopoldstraBe 
Mittelfeldstraße 
Mühlebacherstraße 
Pfarrer 
Giererweg 
Schützenstraße 
Schustergasse 
Staufenegg 
Steingasse 
Unterer 
Kirchweg 
Zieglergasse 
östlich 
der Badgasse
	        
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