DORNBIRNER
GEMEINDE-BLATT
PREISE DER STADT DORNBIRN FÜR BESONDERE
WISSENSCHAFTLICHE UND KÜNSTLERISCHE LEI-
STUNGEN
Die Stadt Dornbirn
vergibt
im Rahmen der im Voran-
schlag vorgesehenen
Mittel Preise für besondere wis-
senschaftliche oder künstlerische
Leistungen.
Diese
Förderung
der Stadt Dornbirn
verfolgt
den
Zweck,
junge
Talente für besondere
Leistungen
auf dem Gebiet
der Wissenschaft und Kunst und zwar ohne Rücksicht
auf ihre bzw. ihrer
Angehörigen
wirtschaftlichen Verhält-
nisse durch die
Vergabe
von
Geldpreisen zu fördern.
Unter diese
Förderung
fallen zum
Beispiel:
a)
Die
Gewährung von
Beiträgen
für die
Drucklegung
wertvoller
Dissertationen, Diplomarbeiten oder ande-
rer
wissenschaftlicher
Arbeiten,
b)
die
Gewährung von
Anerkennungspreisen
für
mehrjährige ausgezeichnete Schulleistungen an
Hochschulen
und Akademien sowie höheren Lehran-
stalten auf
Antrag
der betreffenden Anstalt zum
Zwecke einer weiteren
Fortbildung.
c) die
Gewährung von
Anerkennungspreisen
für
besondere
wissenschaftliche oder künstlerische
Leistungen und für
Arbeiten,
die sich auf Dornbirn
beziehen.
Um
die
Preise im Rahmen der sachlichen Voraussetzun-
gen können
sich Personen
bewerben,
die in Dornbirn
seit
mindestens drei Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz
haben.
Die
Bewerbungsgesuche sind schriftlich bis
spätestens
18.
November
1988 beim Amt der Stadt Dornbirn
einzubringen und mit den
entsprechenden
Nachweisen
zu
belegen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
SPERRGUTABFUHR -
ENTRÜMPELUNGSAKTION
Die
Entrümpelungsaktion wird am
Montag,
dem
31.
Oktober
1988, nach
folgendem Abfuhrplan fortge-
setzt:
28. Oktober 1988
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für die Woche 44/1988:
Montag,
11.30 Uhr
Diese Aktion ist für die Bewohner von Dornbirn kosten-
los, soweit
pro
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 rn3
Sperrmüll
abzuführen sind. Für
jene Menge,
die
über 2 m3
pro
Haushalt
hinausgeht,
sind
pro
m3 200
Schilling
an die Stadt zu entrichten.
Um die Abfuhr
möglichst flüssig
abwickeln zu
können,
muß darauf
gedrungen werden,
daß alle abzuführenden
Gegenstände jeweils
ab 7 Uhr am
Gehsteig-
oder
Straßenrand
abgestellt
werden.
Papier, Lumpen
und
anderes Kleinmaterial sowie
Gerümpel
ist entweder
gebündelt
oder in
Säcken, Steigen
und
dergleichen
bereitzustellen.
Eisen ist
getrennt
abzustellen.
Altreifen und Leerflaschen werden nicht
abgeführt.
Das
Abfuhrpersonal
ist
angewiesen,
nur so
bereitge-
stelltes Material zu übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen
Depots
abzuholen.
Der
Bürgermeister: Rudolf Sohm
Montag,
den 31. Oktober 1988:
Blumenegg
Bürglegasse
Bürgle
DammstraBe östlich der
Hatlerstraße
Haldengasse
Hasenreutingen
Haslachgasse
Hintere Achmühlerstr.
Im Winkel
Im Reben
Küferbachgasse
Marienweg
Oberer
Kirchweg
Schlössleweg
Sonnengasse
Sonnhalde
Torrogasse
Unter der Halde
Mittwoch,
den 2. November 1988:
Fahnacker
Im Böckler
LeopoldstraBe
Mittelfeldstraße
Mühlebacherstraße
Pfarrer
Giererweg
Schützenstraße
Schustergasse
Staufenegg
Steingasse
Unterer
Kirchweg
Zieglergasse
östlich
der Badgasse