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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1988 (1988)

DORNBIRNER GEMEINDE-BLATT

AMTLICHE NACHRICHTEN

STADTVERTRETUNGSSITZUNG

Am Donnerstag,

dem 24. November

1988,

18

Uhr,

findet im

großen Sitzungssaal

des neuen Rathauses

eine

Sitzung

der

Stadtvertretung

statt.

Diese

Sitzung

ist öffentlich.

Der

Bürgermeisteri Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn schreibt für die

Erweiterung

des

Kindergartens

Härte die

1. Natursteinarbeiten

2.

Fliesenlegerarbeiten

3. Geflechtzaun

4.

Bodenbeläge

öffentlich zur

Anbotstellung

aus.

Die

Angebote

können ab sofort im Stadtbauamt Dornbirn



(Ulmerhochhaus,

5.

Stock, Schreibbüro)

behoben

werden.

Die

Angebote

sind

ordnungsgemäß

verschlossen und

mit der

Angebotsbezeichnung

versehen bis

spätestens

Freitag,

dem 2. Dezember

1988,

10

Uhr,

im Amt der

Stadt Dornbirn

(Bürgermeistervorzimmer, Zimmer 30

des

Rathauses)

einzureichen.

Die öffentliche

Angebotseröffnung erfolgt

um 10.15 Uhr

im

großen Sitzungssaal

des neuen Rathauses.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

BAUAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Dornbirn schreibt für die Herrenumkleidenim

Waldbad Enz

die Dachdeckerarbeiten mit Welleternit

öffentlich

zur

Anbotstellung

aus.

Die

Angebotsunterlagen

können ab sofort im Stadtbauamt



Dornbirn

(Ulmerhochhaus, 5.

Stock, Schreibbüro)

behoben

werden.

Die

Angebote sind

ordnungsgemäß

verschlossen und

mit der

Angebotsbezeichnung

versehen bis

spätestens

Freitag, dem 2. Dezember

1988,

10

Uhr,

im Amt der

Stadt

Dornbirn

(Bürgermeistervorzimmer,

Zimmer 30

des

Rathauses)

einzureichen.

Die

öffentliche

Angebotseröffnung erfolgt

um 10.15 Uhr
im

großen

Sitzungssaal

des neuen Rathauses.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

HANGFLÄCHENBEWIRTSCHAFTUNGSPRÄMIEN

1988

ANTRAGSTELLUNG BIS SPÄTESTENS

20. DEZEMBER 1988

Für

die

Bewirtschaftung

erschwert nutzbarer

Hangflächen



werden auf Grund der

Bestimmungen

des Land-Wirtschaftsförderungsgesetzes,
 LGBl. Nr.

37/1974,

Flächenprämien

gewährt.

Die

Mindestbewirtschaftung beträgt

a) bei

Wiesen:

mindestens

einmaliges

Mähen und

Abernten;

18. November 1988

-

Seite 5

b)

bei Weiden:

geordnete Weidebewirtschaftung (jährlich



wenigstens einmaliges

Abmähen der Weidereste).



Wenn die erschwert zu bewirtschaftende Gesamtfläche

ein Ausmaß von 20 Ar nicht

erreicht, wird keine Prämie

gewährt.

Bewirtschaftete

Flächen,

für die eine

Flächenprämie

beantragt wird, müssen bereits

abgeerntet

sein.

Die

Flächenprämie gebührt Personen, die ihren ordentlichen

 Wohnsitz in

Vorarlberg

haben und die betreffenden

Flächen auf

eigene Rechnung

und Gefahr nutzen

(Bewirtschafter).

Aus

gegebenem

Anlaß wird daher ausdrücklich darauf

hingewiesen,

daß die

Flächenprämien

ausschließlich

dem Bewirtschafter der

kategorisierten Grundstücke,

bei

verpachteten

Grundstücken also nicht dem

Eigentümer,



sondern dem Pächter zustehen. Daher ist zur

Antragstellung

um die

Flächenprämie nur der tatsächliche

 Bewirtschafter

berechtigt.

Diese

Bestimmungen

des

S

11 Abs. 1 Landwirtschaftsförderungsgesetz,



LGBl. Nr.

37/1974,

kann daher

weder durch einen

Privatvertrag

noch durch eine sonstige

 privatrechtliche Vereinbarung

zwischen

Eigentümer

 und Bewirtschafter eines Grundstückes dahin

abgeändert werden,

daß die

Flächenprämie an den

Verpächter

bzw.

Eigentümer

auszuzahlen ist.

Die

Anträge

auf

Gewährung

dieser

Flächenprämien

sind

bis

spätestens Dienstag,

20. Dezember 1988 beim Amt

der Stadt

Dornbirn, Neues

Rathaus,

l.

Stock,

Zimmer

22,

mit dem

aufliegenden

Formular zu stellen. Bewirtschafter

 von Erschwernisflächen, die im

Wirtschaftsjahr

1987

einen

Antrag

auf

Gewährung

der

Hangflächenprämien

eingereicht haben,

erhalten das

gegenständliche

Antragsformular

übermittelt.

Im

Antrag

ist die konkrete

Angabe

der

Grundparzellenbezeichnung

 (Gp.Nummer,

Kat.

Gem.) notwendig,

sowie die

Einstufung

der

Hangfläcäe (Kategorie

I oder

11)

und ob die

Bewirtschaftung

dieser Flächen durch Mähnutzung



oder ausschließlich durch

Beweidung erfolgt.

Zur

Ausfüllung

des Formulars sind auch

Angaben

über

die selbstbewirtschaftete Gesamtfläche und zwar über

das

Ackerland, Wiesen mit einem und mit zwei

Schnitten, Weiden

(ohne Hutweiden)

sowie den Wald

erforderlich.

Flächenprämien,

welche durch vorsätzlichunrichtige



und

unvollständige Angaben

erschlichen

werden, sind

ungeachtet

einer

allfälligen

strafrechtlichen

Verfolgung

des hiefür Verantwortlichen zurückzuzahlen.

Der

Bürgermeister:

Rudolf Sohm

Die

Vollversammlung

zur

Konstituierung

der

Jagdgenossenschaft

 für das

Genossenschaftsjagdrevier

Dornbirn IV

—

Staufen-Spätenbach

findet am

Mittwoch,

dem 23. November

1988,

19.30 Uhr

Dornbirn V

—

Sattel findet am

Freitag,

dem 25,

November,

19.30 Uhr

jeweils

im

großen Sitzungssaal

des neuen Rathauses

(l.

Stock

rechts) statt.
            
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