DORNBIRNER GEMEINDE-BLATT
AMTLICHE NACHRICHTEN
STADTVERTRETUNGSSITZUNG
Am Donnerstag,
dem 24. November
1988,
18
Uhr,
findet im
großen Sitzungssaal
des neuen Rathauses
eine
Sitzung
der
Stadtvertretung
statt.
Diese
Sitzung
ist öffentlich.
Der
Bürgermeisteri Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für die
Erweiterung
des
Kindergartens
Härte die
1. Natursteinarbeiten
2.
Fliesenlegerarbeiten
3. Geflechtzaun
4.
Bodenbeläge
öffentlich zur
Anbotstellung
aus.
Die
Angebote
können ab sofort im Stadtbauamt Dornbirn
(Ulmerhochhaus,
5.
Stock, Schreibbüro)
behoben
werden.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Freitag,
dem 2. Dezember
1988,
10
Uhr,
im Amt der
Stadt Dornbirn
(Bürgermeistervorzimmer, Zimmer 30
des
Rathauses)
einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung erfolgt
um 10.15 Uhr
im
großen Sitzungssaal
des neuen Rathauses.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für die Herrenumkleidenim
Waldbad Enz
die Dachdeckerarbeiten mit Welleternit
öffentlich
zur
Anbotstellung
aus.
Die
Angebotsunterlagen
können ab sofort im Stadtbauamt
Dornbirn
(Ulmerhochhaus, 5.
Stock, Schreibbüro)
behoben
werden.
Die
Angebote sind
ordnungsgemäß
verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Freitag, dem 2. Dezember
1988,
10
Uhr,
im Amt der
Stadt
Dornbirn
(Bürgermeistervorzimmer,
Zimmer 30
des
Rathauses)
einzureichen.
Die
öffentliche
Angebotseröffnung erfolgt
um 10.15 Uhr
im
großen
Sitzungssaal
des neuen Rathauses.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
HANGFLÄCHENBEWIRTSCHAFTUNGSPRÄMIEN
1988
ANTRAGSTELLUNG BIS SPÄTESTENS
20. DEZEMBER 1988
Für
die
Bewirtschaftung
erschwert nutzbarer
Hangflächen
werden auf Grund der
Bestimmungen
des Land-Wirtschaftsförderungsgesetzes,
LGBl. Nr.
37/1974,
Flächenprämien
gewährt.
Die
Mindestbewirtschaftung beträgt
a) bei
Wiesen:
mindestens
einmaliges
Mähen und
Abernten;
18. November 1988
-
Seite 5
b)
bei Weiden:
geordnete Weidebewirtschaftung (jährlich
wenigstens einmaliges
Abmähen der Weidereste).
Wenn die erschwert zu bewirtschaftende Gesamtfläche
ein Ausmaß von 20 Ar nicht
erreicht, wird keine Prämie
gewährt.
Bewirtschaftete
Flächen,
für die eine
Flächenprämie
beantragt wird, müssen bereits
abgeerntet
sein.
Die
Flächenprämie gebührt Personen, die ihren ordentlichen
Wohnsitz in
Vorarlberg
haben und die betreffenden
Flächen auf
eigene Rechnung
und Gefahr nutzen
(Bewirtschafter).
Aus
gegebenem
Anlaß wird daher ausdrücklich darauf
hingewiesen,
daß die
Flächenprämien
ausschließlich
dem Bewirtschafter der
kategorisierten Grundstücke,
bei
verpachteten
Grundstücken also nicht dem
Eigentümer,
sondern dem Pächter zustehen. Daher ist zur
Antragstellung
um die
Flächenprämie nur der tatsächliche
Bewirtschafter
berechtigt.
Diese
Bestimmungen
des
S
11 Abs. 1 Landwirtschaftsförderungsgesetz,
LGBl. Nr.
37/1974,
kann daher
weder durch einen
Privatvertrag
noch durch eine sonstige
privatrechtliche Vereinbarung
zwischen
Eigentümer
und Bewirtschafter eines Grundstückes dahin
abgeändert werden,
daß die
Flächenprämie an den
Verpächter
bzw.
Eigentümer
auszuzahlen ist.
Die
Anträge
auf
Gewährung
dieser
Flächenprämien
sind
bis
spätestens Dienstag,
20. Dezember 1988 beim Amt
der Stadt
Dornbirn, Neues
Rathaus,
l.
Stock,
Zimmer
22,
mit dem
aufliegenden
Formular zu stellen. Bewirtschafter
von Erschwernisflächen, die im
Wirtschaftsjahr
1987
einen
Antrag
auf
Gewährung
der
Hangflächenprämien
eingereicht haben,
erhalten das
gegenständliche
Antragsformular
übermittelt.
Im
Antrag
ist die konkrete
Angabe
der
Grundparzellenbezeichnung
(Gp.Nummer,
Kat.
Gem.) notwendig,
sowie die
Einstufung
der
Hangfläcäe (Kategorie
I oder
11)
und ob die
Bewirtschaftung
dieser Flächen durch Mähnutzung
oder ausschließlich durch
Beweidung erfolgt.
Zur
Ausfüllung
des Formulars sind auch
Angaben
über
die selbstbewirtschaftete Gesamtfläche und zwar über
das
Ackerland, Wiesen mit einem und mit zwei
Schnitten, Weiden
(ohne Hutweiden)
sowie den Wald
erforderlich.
Flächenprämien,
welche durch vorsätzlichunrichtige
und
unvollständige Angaben
erschlichen
werden, sind
ungeachtet
einer
allfälligen
strafrechtlichen
Verfolgung
des hiefür Verantwortlichen zurückzuzahlen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Die
Vollversammlung
zur
Konstituierung
der
Jagdgenossenschaft
für das
Genossenschaftsjagdrevier
Dornbirn IV
—
Staufen-Spätenbach
findet am
Mittwoch,
dem 23. November
1988,
19.30 Uhr
Dornbirn V
—
Sattel findet am
Freitag,
dem 25,
November,
19.30 Uhr
jeweils
im
großen Sitzungssaal
des neuen Rathauses
(l.
Stock
rechts) statt.