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9. Dezember 1988
DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
KUNDMACHUNG
über die
Einberufung
der
Vollversammlung
zur
Konstituierung
der
Jagdgenossenschaft
für das
Genossenschaftsjagdrevier
Dornbirn
-
Ebnit
Am Mittwoch,
dem 21. Dezember
1988,
19.30
Uhr,
findet im Gasthaus
Alpenrose
in
Ebnit,
die
Vollversammlung
zur Konstituierung
der
Jagdgenossenschaft
für das Genossenschaftsjagdrevier
Dornbirn Vl
—
Ebnit statt.
Dieses Revier umfaßt das Gebiet von der Brücke über die Ebniter Ach im
Schanernloch
entlang
den Grenzen der KG. Ebnit I und Dornbirn sowie der KG.
Ebnit I und Hohenems bis zum Wendkopf;
von dort der Grenze der
Eigenjagd
Schönen Mann
—
Briedler,
dann der Grenze der
Eigenjagd
Schneewald
folgend
bis
zum Kugelbach;
nun dem Wasserlaufe des
Kugelbaches
nach bis zur Einmündung
in die Ebniter Ache und dieser talwärts
folgend
bis zum
Schanernloch.
(Im
Zimmer 22 des neuen Rathauses
liegt
ein Plan zur Einsichtnahme
auf).
Tagesordnung:
1.
Mitteilungen
des Vorsitzenden.
2.
Erlassung
von Satzungen.
3.
Beratung
und Beschlußfassung
über den Zusammenschluß zu einer
Jagd-Genossenschaft.
4. Wahl des
Jagdausschusses.
5. Wahl der
Rechnungsprüfer.
6.
Allfälliges.
Zu dieser Vollversammlung
werden hiemit alle
Eigentümer
der anrechenbaren
Grundflächen im
gegenständlichen Jagdrevier
im Sinne des
S
6 des
Jagdgesetzes,
LGBl. Nr. 32/1988,
höflich
geladen.
Das Stimmrecht in der Vollversammlung
kommt nur
jenen Mitgliedern zu,
die
Eigentümer
von mehr als
0,3
ha anrechenbarer Fläche sind. Das Stimmrecht der
Genossenschaftsmitglieder
richtet sich nach ihrem Anteil an den anrechenbaren
Flächen,
die zur Jagdgenossenschaft gehören.
Bei einem Flächenanteil von 0,3
bis
5 ha stehen eine Stimme,
bei 5 bis 10 ha zwei Stimmen zu. Für die 10 ha
übersteigende
Fläche steht
je angefangene
10 ha eine weitere Stimme zu. Das
Stimmrecht ist
persönlich
oder durch einen schriftlich
Bevollmächtigten
auszuüben.
Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen
vom Ehegatten
sowie von Eltern und
Kindern,
höchstens drei
Mitglieder
vertreten.
Steht ein Grundstück
(anrechenbare Fläche)
im
Miteigentum
mehrerer Personen,
so haben die
Miteigentümer
zur Stimmabgabe
einen
gemeinsamen
Bevollmächtigten
zu benennen.
Die Stimmberechtigten
werden höflich ersucht,
zur Vollversammlung
eine Liste,
beinhaltend
Einlagezahl,
Grundstücksnummer sowie allenfalls die Namen
der
Miteigentümer, mitzubringen.
Der Obmann des
Jagdausschusses:
gez.
Anton
Wohlgenannt e.h.