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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1989 (1989)

DORNBIRNER 
GEMEINDE-BLATT 
b) 
Der Ausbau der 
Badgasse 
im 
gegenständlichen 
Bereich mit einem 
geschätzten 
Kostenaufwand 
von rund 6 Mio. 
Schilling 
wird beschlossen. Die 
Bauarbeiten sind sofort nach Abschluß der 
gesamten 
Grundablösen in 
Angriff 
zu nehmen. 
c) Bezüglich 
der Grundablösen wird durch Verord- 
nung 
bestimmt, 
daß in 
jenen 
Fällen, 
in welchen 
der für die 
Erstellung 
des 
Gehsteiges 
erforderli- 
che Grund nicht kostenlos 
abgetreten 
wird, 
die 
Bestimmungen 
von 
S 
10 Abs. 2 und Abs. 
6, 
Straßengesetz, 
LGBl.Nr. 8/1969, 
anzuwenden 
sind, 
wonach 
ca) 
den 
Grundeigentümern, 
von denen der 
Grund für den 
Gehsteig 
erworben wurde, 
der Ersatz der für den Erwerb des einzelnen 
Grundes 
aufgewendeten 
Kosten im Aus- 
maß von 50 % und 
cb) 
den 
Eigentümern 
der an den 
Gehsteig 
angrenzenden 
Grundstücke der Ersatz der 
aufgewendeten 
Baukosten im Ausmaß von 
2/6 und den 
Eigentümern 
der Grundstücke, 
welche an die dem 
Gehsteig gegenüberlie- 
gende 
Straßenseite 
angrenzen, 
der Ersatz 
der 
aufgewendeten 
Kosten im Ausmaß von 
1/6 
durch Bescheid 
vorgeschrieben 
wird. 
Über- 
Zu 5. Erschließungsstraße „In Fängen" 
— 
nahme ins öffentliche Gut und 
Erklärung 
zur 
Gemeindestraße. 
a) 
Die im 
Zuge 
des Umlegungsverfahrens 
für den 
Ortsteil 
„In Fängen" 
neu geschaffene 
Erschlie- 
Bungsstraße, Gp. 
20700, 
wird 
gemäß S 
9 
Abs. 1 Straßengesetz, 
LGBl.Nr. 8/1969, 
durch 
Verordnung 
zur 
Gemeindestraße erklärt. 
Diese Gemeindestraße zweigt 
zirka 50 m süd- 
lich der L 
45, 
Schweizer Straße, von der 
Gemeindestraße „In Fängen", Gp. 
19572/1, 
nach Westen ab bis zur Bahnlinie, 
führt dann 
entlang 
der Bahnlinie auf einer 
Länge 
von 
200 m in südlicher Richtung 
und mündet unmit- 
telbar nördlich der Fußgängerunterführung 
„In 
Fängen" 
wieder in die bestehende Gemeinde- 
straße „In Fängen" 
ein. Die 
Länge 
dieser 
Erschließungsstraße 
beträgt 
zirka 430 
m,' 
die 
Regelstraßenbreite 
5 m. 
Diese Sti•aße stellt in ihrer Funktion im Gemein- 
destraßennetz eine reine Anliegerstraße 
dar. 
b) 
Die 
Gp. 
20700 wird 
aufgrund 
der anläßlich 
dieses Umlegungsverfahrens 
getroffenen 
Ver- 
einbarungen 
kostenlos und lastenfrei ins 
Eigen- 
tum der Stadt Dornbirn „Straßen 
und 
Wege" 
in 
EZI. 11040 übernommen. 
c) 
Die Staubfreimachung 
dieser neuen Gemein- 
destraße wird in Abhängigkeit 
von der Flächen- 
widmung 
und nach Maßgabe 
der finanziellen 
Mittel 
durchgeführt. 
d) 
Der Wohnbauselbsthilfe, Vorarlberger gemein- 
nützige reg. 
Genossenschaft m.b.H., Bregenz, 
wird für die bereits durchgeführten 
Ausbau- 
maßnahmen ein Kostenbeitrag 
in Höhe von 
S 191.700,- gewährt. 
Zu 6. 
Rechnungsabschluß 
1988 
a) 
Krankenhaus Dornbirn: 
Die Jahresrechnung 
1988 des Krankenhauses 
der Stadt Dornbirn 
19. Mai 1989 
- 
Seite 9 
s 154,120.401 mit Einnahmen von 
und 
Ausgaben 
von 
somit mit einem 
Abgang 
von 
wird 
genehmigt. 
b) Pflegeheim 
der Stadt Dornbirn: 
Die Jahresrechnung 
1988 des 
Pflegeheimes 
der Stadt Dornbirn mit 
Einnahmen von 
und 
Ausgaben 
von 
S 
20,844.405,— 
zu 7. 
zu 8. 
zu 9. 
somit mit 
eioem 
Abgang 
von S 4,197.129,12 
wird 
genehmigt. 
Übernahme der 
Haftung 
für das WWF-DarIe- 
hen des Wasserverbandes 
Rheintal im Rah- 
men der Aufstockung 
für den BA 03. 
a) 
Der 
Abgabe 
der 
Erklärung 
der vorbehaltlosen 
Annahme der Abänderung 
der 
Zusicherung 
des 
Umwelt- und 
Wasserwirtschaftsfonds vom 
4. Juli 1988, 
Z. 584.244/ 28-022/88, 
betreffend 
die 
Erhöhung 
des Fondsdarlehens von 2,45 
Mio. S auf 
3,5 
Mio. S für die 
Erweiterung 
der 
Wasserversorgungsanlage 
BA 03 durch den 
Wasserverband Rheintal wird 
zugestimmt. 
b) 
Die Stadt Dornbirn 
verpflichtet 
sich im Sinne 
der 
Bestimmungen 
des Wasserbautenförde- 
rungsgesetzes i.d.g.F. 
für die Rückzahlung 
samt Zinsen und Verzugszinsen 
des vom 
Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds 
dem 
Wasserverband Rheintal zum Bau der Wasser- 
versorgungsanlage gewährten 
Darlehens in der 
Höhe von S 
3,500.000,—bis 
zur Höhe ihres 
Beteiligungsverhältnisses 
von 48,35% 
als 
Bürge 
zu haften. 
Nachtragsvoranschlag 
für 1988. 
Die mit Beschluß der Stadtvertretung 
vom 
24. November 1988 beschlossenen 
Kreditüber- 
schreitungen 
werden als Nachtragsvoranschlag 
für 1988 beschlossen. 
Der Gemeindevoranschlag 
für 1988 wird somit 
unter Miteinbeziehung 
der Nachträge 
mit 
s 998,992.ooo,- Einnahmen von 
s 998,992.ooo,- 
und 
Ausgaben 
von 
somit 
ausgeglichen, festgestellt. 
Entscheidung 
über 
Berufungen. 
Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Wolfgang 
RUMMELE 
übernimmt den Vorsitz. 
Bürgermeister 
Rudolf SOHM verläßt 
wegen 
Befangenheit 
den 
Sitzungssaal. 
a) 
Die 
Berufung 
von Frau Laura 
Sonnberger, 
ver- 
treten durch Rechtsanwalt Dr. Alfons Simma 
aus Dornbirn, 
gegen 
den 
Baubescheid des 
Bürgermeisters 
betreffend Erwin und Alwine 
Schwendinger, Watzenegg 11, 
6850 Dornbirn, 
Baubewilligung 
für einen Billardraum Zl. 111/1 -B/ 
1955/184, 
wird 
gemäß S 
66 Abs. 4 AVG 1950 
als 
unbegründet abgewiesen 
und der 
angefoch- 
tene Bescheid 
bestätigt. 
b) 
Der 
Berufung 
von Frau Elfriede Lutz 
gegen 
den 
Baubescheid des 
Bürgermeisters 
der Stadt 
Dornbirn, 
Zl. 111/1 -47/Bau/1986, 
betreffend 
Baubewilligung 
für Josef Feurstein zur 
Verle- 
gung 
von drei 
Schuppen 
auf Gst.Nr. 10828/1, 
KG. Dornbirn, Stiglingen, 
wird 
gemäß S 
66 
Abs. 4 in 
Verbindung 
mit 
S 
42 Abs. 1 AVG 1950
	        
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