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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1989 (1989)

DORNBIRNER GEMEINDEBLATT 
Einladung 
Wir erlauben 
uns, 
Sie höflich zu unserer 
23. Juni 1989 
— 
Seite 31 
91. ordentlichen 
Generalversammlung 
am 
Donnerstag, 
dem 29. Juni 1989 um 19 Uhr 
(20 Uhr) 
im Pfarrsaal, 
Haselstauder- 
straße, Dornbirn, 
einzuladen. 
Tagesordnung 
1. Eröffnung, Bestellung 
eines 
Protokollführers, Feststellung 
der 
Beschlußfähigkeit, 
Wahl eines 
Protokollmitfertigers gem. S 
21 Zi. 6 sowie zwei Stimmenzählern 
gem. 
S 
21 Zi. 5 der 
Satzungen; 
2. 
Stellungnahme 
und 
Genehmigung 
des Protokolles der letzten Generalversamm- 
lung; 
3. Bericht über die 
gesetzliche 
Revision und die 
Prüfung 
des Jahresabschlusses 
1 
987; 
4. Geschäftsbericht und 
Bekanntgabe 
des Jahresabschlusses 
1988; 
5. Bericht des Aufsichtsrates; 
6. 
Beschlußfassung 
über: 
a) Genehmigung 
des Jahresabschlusses 
1988; 
b) Verwendung 
des 
Reingewinnes; 
c) Entlastung 
der 
Genossenschaftsorgane; 
7. Referat Dir. Dr. Karl Waltle 
(Raiffeisenverband Vorarlberg). 
8. Allfälliges. 
Die Generalversammlung 
ist nach 
S 
20 der 
Satzungen beschlußfähig, 
wenn 
mindestens der zehnte Teil der 
Mitglieder 
anwesend oder vertreten ist. Im Falle der 
Beschlußunfähigkeit 
kann über die in der 
Tagesordnung angekündigten Gegen- 
stände nach Abwarten einer Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden 
Mitglieder 
beschlossen werden. 
Gemäß 
S 
21 werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der 
abgegebenen 
gültigen 
Stimmen 
gefaßt. 
Der Jahresabschluß zu Punkt 4 der 
Tagesordnung liegen 
bis zur Generalversamm- 
lung 
zur Einsicht der 
Mitglieder 
während der Geschäftsstunden in den Geschäftsräu- 
men 
der Genossenschaft auf. 
Der Obmann: 
Dipl. 
Vw. Friedrich Kubesch 
Raiffeisenbank Dornbirn
	        
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