DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
Einladung
Wir erlauben
uns,
Sie höflich zu unserer
23. Juni 1989
—
Seite 31
91. ordentlichen
Generalversammlung
am
Donnerstag,
dem 29. Juni 1989 um 19 Uhr
(20 Uhr)
im Pfarrsaal,
Haselstauder-
straße, Dornbirn,
einzuladen.
Tagesordnung
1. Eröffnung, Bestellung
eines
Protokollführers, Feststellung
der
Beschlußfähigkeit,
Wahl eines
Protokollmitfertigers gem. S
21 Zi. 6 sowie zwei Stimmenzählern
gem.
S
21 Zi. 5 der
Satzungen;
2.
Stellungnahme
und
Genehmigung
des Protokolles der letzten Generalversamm-
lung;
3. Bericht über die
gesetzliche
Revision und die
Prüfung
des Jahresabschlusses
1
987;
4. Geschäftsbericht und
Bekanntgabe
des Jahresabschlusses
1988;
5. Bericht des Aufsichtsrates;
6.
Beschlußfassung
über:
a) Genehmigung
des Jahresabschlusses
1988;
b) Verwendung
des
Reingewinnes;
c) Entlastung
der
Genossenschaftsorgane;
7. Referat Dir. Dr. Karl Waltle
(Raiffeisenverband Vorarlberg).
8. Allfälliges.
Die Generalversammlung
ist nach
S
20 der
Satzungen beschlußfähig,
wenn
mindestens der zehnte Teil der
Mitglieder
anwesend oder vertreten ist. Im Falle der
Beschlußunfähigkeit
kann über die in der
Tagesordnung angekündigten Gegen-
stände nach Abwarten einer Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden
Mitglieder
beschlossen werden.
Gemäß
S
21 werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der
abgegebenen
gültigen
Stimmen
gefaßt.
Der Jahresabschluß zu Punkt 4 der
Tagesordnung liegen
bis zur Generalversamm-
lung
zur Einsicht der
Mitglieder
während der Geschäftsstunden in den Geschäftsräu-
men
der Genossenschaft auf.
Der Obmann:
Dipl.
Vw. Friedrich Kubesch
Raiffeisenbank Dornbirn