Seite 4
-
17. November 1989
Betrifft: Gemeindestraße „Kapuzinergasse";
Halte- und Parkverbot
VERORDNUNG
des Stadtrates der Stadt Dornbirn in Anwendung
der
Bestimmungen
des
S
94 d Ziff. 4 StVO 1960 und des
S
60 Abs. 1 Gemeindegesetz,
LGBl. Nr. 40/1985:
Aufgrund
des Beschlusses
des Stadtrates vom
31. Oktober 1989 wird
gemäß S
43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1
StVO 1960
angeordnet:
Auf der
Kapuzinergasse,
zwischen der Schillerstraße
und der B-190,
ist das Halten Parken beidseitig
ver-
boten.
Diese Verordnung
ist durch Straßenverkehrszeichen
nach
S
52 lit. a Ziff. 13 b stvo 1960 „Halten
und Parken
verboten" mit den Zusatztafeln „Anfang
und Ende"
beim
Beginn
beziehungsweise
beim Ende dieses Halte-
und Parkverbotes kundzumachen;
sie tritt
gemäß S
44
Abs. 1 StVO 1960 mit der
Anbringung
dieser Zeichen in
Kraft.
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
SPRECHTAG
DER SOZIALVERSICHERUNGS-
ANSTALT DER BAUERN
Am Mittwoch,
dem 22. November 1989,
findet von 8.30
bis 10.30 Uhr in Dornbirn, neues Rathaus, l. Stock,
Zimmer 28,
ein
Sprechtag
statt, zu
dem alle Bauern,
Bäuerinnen,
Land- und Forstarbeiter,
die Auskünfte
in Angelegenheiten
der bäuerlichen Sozialversicherung
einholen möchten, eingeladen
werden.
Sie werden
gebeten,
alle mit der
Vorsprache
im Zusam-
(Einheitswert-
menhang
stehenden Unterlagen
Bescheide,
Pacht- und Übergabsverträge,
Beitragsvor-
schreibungen,
Pensions- beziehungsweise
Rentenbe-
scheide,
bei Pensionsanträgen
Personaldokumente)
mitzubringen.
Falls
jemand
anderer für Sie kommt,
bitte
eine Vollmacht mitbringen!
Wenn Sie wünschen,
daß zum Sprechtag
auch Ihr Akt
mitgenommen
werden soll,
dann schreiben sie rechtzei-
tig
oder rufen Sie
spätestens
eine Woche vor dem
Sprechtag
bei der Sozialversicherungsanstalt
der
Bauern,
Landesstelle Vorarlberg,
Montfortstraße 9,
6901
Bregenz, (Telefon
05574/24220)
an und
geben
Sie Ihre Wünsche und die Versicherungsnummer
be-
kannt.
NIKOLAUSMARKT
AM MITTWOCH,
DEM 6. DEZEMBER
1989
Der diesjährige
Nikolausmarkt
findet am Mittwoch,
dem
6. Dezember in der Fußgängerzone
statt.
Anmeldungen
hiezu müssen bis
spätestens
Freitag,
den 24. November,
schriftlich beim Amt der Stadt
Dornbirn eingelangt
sein. Sie sind für
jeden
Marktbe-
schicker
gesondert
einzubringen
und müssen dem
geltenden
Stempeltarif
entsprechend
mit S 120,—ver-
gebührt
sein.
Jede Anmeldung
hat die
genaue
Anschrift des Marktbe-
schickers,
das beantragte
Platzmaß und die Bezeich-
nung
der zum
Verkauf vorgesehenen
Artikel zu ent-
halten,
Anmeldungen,
die nach dem 24. November
1989
einge-
hen,
können
keine Berücksichtigung
mehr finden.
Ebenso können Telefonate
als Anmeldungen
nicht aner-
kannt werden.
DORNBIRNER
GEMEINDEBLATT
Weiters wird um Beachtung
nachstehend
angeführ-
ter
Neuerungen gebeten:
a)
Um möglichst
alle ordnungsgemäßen
Anmeldungen
berücksichtigen
zu können,
wird das Höchstmaß der
Standplatzlänge pro
Beschicker auf 12 Ifm
begrenzt.
b) Anmeldungen
von Interessenten, die den Nikolaus-
markt bereits einmal,
ohne
Absage
bzw.
Angabe
eines Grundes,
nicht beschickt haben,
können keine
Berücksichtigung
mehr finden.
c)
Es
gelangen
keine Gemeindestände mehr zur Auf-
stellung,
so daß
jeder
Marktbeschicker für das Markt-
gerät
selbst
besorgt
sein muß.
d)
Die
Zuweisung
eines Standplatzes erfolgt
aus-
schließlich
gegen
Vorweis des Originalgewerbe.
scheines.
e)
Die Platzzuweisung erfolgt
am Dienstag,
dem
5. Dezember, um 20 Uhr,
im alten Rathaus,
Zimmer
Nr. 5 und am Markttag,
um 8 Uhr,
auf dem
Marktge-
lände.
Der Bürgermeister:
Rudolf Sohm
SPERRGUTABFUHR
-
ENTRÜMPELUNGSAKTION
Die Entrümpelungsaktion
wird am Montag,
dem
20. November 1989 nach
folgendem
Abfuhrplan fortge-
setzt:
Diese Aktion ist für die Bewohner von
Dornbirn kosten-
los,
soweit
pro
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als
2 m3
Sperrmüll
abzuführen sind. Für
jene Menge,
die
über 2 m3
pro
Haushalt hinausgeht,
sind
pro
m3 200
Schilling
an die Stadt zu
entrichten.
Um die Abfuhr
möglichst
flüssig
abwickeln zu können,
muß darauf
gedrungen
werden,
daß alle abzuführenden
Gegenstände jeweils
ab 7.00 Uhr am Gehsteig-
oder
Straßenrand abgestellt
werden.
Papier, Lumpen
oder
anderes
Kleinmaterial und Gerümpel
ist entweder
gebündelt
oder in Säcken, Steigen
und
dergleichen
bereitzustellen.
Eisen ist
getrennt
abzustellen.
Altreifen sowie
Problemabfälle werden
ausnahmslos
nicht
abgeführt.
Zu den Problemabfällen,
die
jeden
Freitag
von 13.00
Uhr bis 16.00 Uhr und
jeden
1.
Samstag
im Monat
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauhof
abgegeben
werden können,
zählen insbesondere Farben,
Lacke,
Batterien, Altöle,
Neonröhren und Kühlschränke.
Ebenfalls nicht
abgeführt
werden
Leerflaschen.
Die Mitbürgerinnen
und Mitbürger
werden
gebeten,
diese in die hiefür im
ganzen
Stadtgebiet
zahlreich
aufgestellten
Sammelcontainer zu
werfen.
Das Abfuhrpersonal
ist
angewiesen
nur so bereitge-
stelltes Material zu
übernehmen und es nicht etwa aus
dem Haus oder anderen Depots
abzuholen.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
Montag,
den 20. November 1989:
Am
Anger
Am
Floßgraben
Alte Erlosenstraße
Dammstraße zwischen
Erlosenstraße unter der
Bahn
Grünanger
Heimried
Jodok-Stülz-Weg
Brückengasse
und Hatler
Kaufmännen Straße