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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1989 (1989)

Seite 4 
- 
17. November 1989 
Betrifft: Gemeindestraße „Kapuzinergasse"; 
Halte- und Parkverbot 
VERORDNUNG 
des Stadtrates der Stadt Dornbirn in Anwendung 
der 
Bestimmungen 
des 
S 
94 d Ziff. 4 StVO 1960 und des 
S 
60 Abs. 1 Gemeindegesetz, 
LGBl. Nr. 40/1985: 
Aufgrund 
des Beschlusses 
des Stadtrates vom 
31. Oktober 1989 wird 
gemäß S 
43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 
StVO 1960 
angeordnet: 
Auf der 
Kapuzinergasse, 
zwischen der Schillerstraße 
und der B-190, 
ist das Halten Parken beidseitig 
ver- 
boten. 
Diese Verordnung 
ist durch Straßenverkehrszeichen 
nach 
S 
52 lit. a Ziff. 13 b stvo 1960 „Halten 
und Parken 
verboten" mit den Zusatztafeln „Anfang 
und Ende" 
beim 
Beginn 
beziehungsweise 
beim Ende dieses Halte- 
und Parkverbotes kundzumachen; 
sie tritt 
gemäß S 
44 
Abs. 1 StVO 1960 mit der 
Anbringung 
dieser Zeichen in 
Kraft. 
Der Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
SPRECHTAG 
DER SOZIALVERSICHERUNGS- 
ANSTALT DER BAUERN 
Am Mittwoch, 
dem 22. November 1989, 
findet von 8.30 
bis 10.30 Uhr in Dornbirn, neues Rathaus, l. Stock, 
Zimmer 28, 
ein 
Sprechtag 
statt, zu 
dem alle Bauern, 
Bäuerinnen, 
Land- und Forstarbeiter, 
die Auskünfte 
in Angelegenheiten 
der bäuerlichen Sozialversicherung 
einholen möchten, eingeladen 
werden. 
Sie werden 
gebeten, 
alle mit der 
Vorsprache 
im Zusam- 
(Einheitswert- 
menhang 
stehenden Unterlagen 
Bescheide, 
Pacht- und Übergabsverträge, 
Beitragsvor- 
schreibungen, 
Pensions- beziehungsweise 
Rentenbe- 
scheide, 
bei Pensionsanträgen 
Personaldokumente) 
mitzubringen. 
Falls 
jemand 
anderer für Sie kommt, 
bitte 
eine Vollmacht mitbringen! 
Wenn Sie wünschen, 
daß zum Sprechtag 
auch Ihr Akt 
mitgenommen 
werden soll, 
dann schreiben sie rechtzei- 
tig 
oder rufen Sie 
spätestens 
eine Woche vor dem 
Sprechtag 
bei der Sozialversicherungsanstalt 
der 
Bauern, 
Landesstelle Vorarlberg, 
Montfortstraße 9, 
6901 
Bregenz, (Telefon 
05574/24220) 
an und 
geben 
Sie Ihre Wünsche und die Versicherungsnummer 
be- 
kannt. 
NIKOLAUSMARKT 
AM MITTWOCH, 
DEM 6. DEZEMBER 
1989 
Der diesjährige 
Nikolausmarkt 
findet am Mittwoch, 
dem 
6. Dezember in der Fußgängerzone 
statt. 
Anmeldungen 
hiezu müssen bis 
spätestens 
Freitag, 
den 24. November, 
schriftlich beim Amt der Stadt 
Dornbirn eingelangt 
sein. Sie sind für 
jeden 
Marktbe- 
schicker 
gesondert 
einzubringen 
und müssen dem 
geltenden 
Stempeltarif 
entsprechend 
mit S 120,—ver- 
gebührt 
sein. 
Jede Anmeldung 
hat die 
genaue 
Anschrift des Marktbe- 
schickers, 
das beantragte 
Platzmaß und die Bezeich- 
nung 
der zum 
Verkauf vorgesehenen 
Artikel zu ent- 
halten, 
Anmeldungen, 
die nach dem 24. November 
1989 
einge- 
hen, 
können 
keine Berücksichtigung 
mehr finden. 
Ebenso können Telefonate 
als Anmeldungen 
nicht aner- 
kannt werden. 
DORNBIRNER 
GEMEINDEBLATT 
Weiters wird um Beachtung 
nachstehend 
angeführ- 
ter 
Neuerungen gebeten: 
a) 
Um möglichst 
alle ordnungsgemäßen 
Anmeldungen 
berücksichtigen 
zu können, 
wird das Höchstmaß der 
Standplatzlänge pro 
Beschicker auf 12 Ifm 
begrenzt. 
b) Anmeldungen 
von Interessenten, die den Nikolaus- 
markt bereits einmal, 
ohne 
Absage 
bzw. 
Angabe 
eines Grundes, 
nicht beschickt haben, 
können keine 
Berücksichtigung 
mehr finden. 
c) 
Es 
gelangen 
keine Gemeindestände mehr zur Auf- 
stellung, 
so daß 
jeder 
Marktbeschicker für das Markt- 
gerät 
selbst 
besorgt 
sein muß. 
d) 
Die 
Zuweisung 
eines Standplatzes erfolgt 
aus- 
schließlich 
gegen 
Vorweis des Originalgewerbe. 
scheines. 
e) 
Die Platzzuweisung erfolgt 
am Dienstag, 
dem 
5. Dezember, um 20 Uhr, 
im alten Rathaus, 
Zimmer 
Nr. 5 und am Markttag, 
um 8 Uhr, 
auf dem 
Marktge- 
lände. 
Der Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
SPERRGUTABFUHR 
- 
ENTRÜMPELUNGSAKTION 
Die Entrümpelungsaktion 
wird am Montag, 
dem 
20. November 1989 nach 
folgendem 
Abfuhrplan fortge- 
setzt: 
Diese Aktion ist für die Bewohner von 
Dornbirn kosten- 
los, 
soweit 
pro 
Haushalt oder Geschäft nicht mehr als 
2 m3 
Sperrmüll 
abzuführen sind. Für 
jene Menge, 
die 
über 2 m3 
pro 
Haushalt hinausgeht, 
sind 
pro 
m3 200 
Schilling 
an die Stadt zu 
entrichten. 
Um die Abfuhr 
möglichst 
flüssig 
abwickeln zu können, 
muß darauf 
gedrungen 
werden, 
daß alle abzuführenden 
Gegenstände jeweils 
ab 7.00 Uhr am Gehsteig- 
oder 
Straßenrand abgestellt 
werden. 
Papier, Lumpen 
oder 
anderes 
Kleinmaterial und Gerümpel 
ist entweder 
gebündelt 
oder in Säcken, Steigen 
und 
dergleichen 
bereitzustellen. 
Eisen ist 
getrennt 
abzustellen. 
Altreifen sowie 
Problemabfälle werden 
ausnahmslos 
nicht 
abgeführt. 
Zu den Problemabfällen, 
die 
jeden 
Freitag 
von 13.00 
Uhr bis 16.00 Uhr und 
jeden 
1. 
Samstag 
im Monat 
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauhof 
abgegeben 
werden können, 
zählen insbesondere Farben, 
Lacke, 
Batterien, Altöle, 
Neonröhren und Kühlschränke. 
Ebenfalls nicht 
abgeführt 
werden 
Leerflaschen. 
Die Mitbürgerinnen 
und Mitbürger 
werden 
gebeten, 
diese in die hiefür im 
ganzen 
Stadtgebiet 
zahlreich 
aufgestellten 
Sammelcontainer zu 
werfen. 
Das Abfuhrpersonal 
ist 
angewiesen 
nur so bereitge- 
stelltes Material zu 
übernehmen und es nicht etwa aus 
dem Haus oder anderen Depots 
abzuholen. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
Montag, 
den 20. November 1989: 
Am 
Anger 
Am 
Floßgraben 
Alte Erlosenstraße 
Dammstraße zwischen 
Erlosenstraße unter der 
Bahn 
Grünanger 
Heimried 
Jodok-Stülz-Weg 
Brückengasse 
und Hatler 
Kaufmännen Straße
	        
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