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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1989 (1989)

Seite 4 15. Dezember 
1989 
BAUAUSSCHREIBUNG 
Die Stadt Dornbirn schreibt für die Erweiterung, 
den 
Umbau und die 
Sanierung 
der Volksschule Markt 
nachstehende Lieferungen 
und Leistungen 
öffentlich 
zur Anbotstellung 
aus: 
1. Kunststeinarbeiten 
2. Malerarbeiten I 
Die Angebotsunterlagen 
können ab sofort im Stadtbau- 
amt, 
Schreibbüro, 
behoben werden. 
Die 
Angebote 
sind ordnungsgemäß 
verschlossen und 
mit der 
Angebotsbezeichnung 
versehen, 
bis 
spätestens 
FREITAG, 
12. Jänner 1990, 
10 Uhr, 
im Amt der Stadt 
Dornbirn, 
Zimmer 30, 
Rathaus, 
einzureichen. 
Die öffentliche Angebotseröffnung 
findet anschließend 
um 10.15 Uhr im 
großen 
Sitzungssaal 
des Rathauses 
statt. 
Der Bürgermeister 
Rudolf Sohm 
BAUAUSSCHREIBUNG 
Die Stadt Dornbirn schreibt für den Umbau und die 
Sanierung 
des Gebäudes Schulgasse 
44 
(Stadt- 
bücherei) 
die Fenster 
öffentlich zur Anbotstellung 
aus. 
Die 
Angebotsunterlagen 
können ab sofort im Stadtbau- 
amt, 
Schreibbüro, 
behoben werden. 
Die 
Angebote 
sind ordnungsgemäß 
verschlossen und 
mit der Angebotsbezeichnung 
versehen bis 
spätestens 
FREITAG, 
12. Jänner 1990, 
10 Uhr, 
im Amt der Stadt 
Dornbirn, 
Zimmer 30, Rathaus, 
einzureichen. 
Die öffentliche Angebotseröffnung 
findet anschließend 
um 10.15 Uhr im 
großen 
Sitzungssaal 
des Rathauses 
statt. 
Der 
Bürgermeister 
Rudolf Sohm 
DORNBIRNER GEMEINDEBLATT 
BAUAUSSCHREIBUNG 
Die Stadt Dornbirn schreibt für die Kanalisation 
„Wep- 
pach—Pinselburg" 
die Baumeisterarbeiten und 
Lieferungen 
öffentlich zur Anbotstellung 
aus. 
Die 
Angebotsunterlagen 
konnen ab sofort im Stadtbau- 
amt Dornbirn 
(Ulmerhochhaus, 
5. Stock, Schreibbüro) 
behoben werden. 
Die 
Angebote 
sind 
ordnungsgemäß 
verschlossen und 
mit der 
Angebotsbezeichnung 
versehen bis 
spätestens 
Freitag, 
12. Jänner 1990, 11 Uhr, 
im Amt der Stadt 
Dornbirn 
(Bürgermeistervorzimmer, 
Zimmer 30 des 
neuen Rathauses) 
einzureichen. 
Die öffentliche 
Angebotseroffnung erfolgt 
anschließend 
im 
großen Sitzungssaal 
des neuen Rathauses. 
Der 
Bürgermeister: 
Rudolf Sohm 
CHRISTBAUMKONTROLLE 
1989 
Im 
S 
83 
Forstgesetz 
1975, 
BGBl. Nr. 
440, 
und der hiezu 
ergangenen 
Tannenchristbaumverordnung, 
BGBl. Nr. 
536/1976, 
ist die 
Gewinnung 
und das Inverkehrsetzen 
von 
Tannenchristbäumen 
geregelt. 
Die Waldaufseher werden 
beauftragt, 
für die 
Gewinnung 
und Kennzeichnung 
der in den Verkehr 
gebrachten 
Christbäume aller Tannenarten in ihrem 
Aufsichtsge- 
biet zu 
sorgen. 
Zur 
Sicherung 
einer 
geordneten 
Kontrolle wird erneut 
auf die 
wichtigsten Bestimmungen hingewiesen: 
Weißtannenchristbäume sowie 
Tannenreisig 
dürfen 
nur im Rahmen normaler 
Nutzungen 
oder 
Pflegemaß- 
nahmen (Durchforstungen) 
und auf Grundflächen, 
die 
der Christbaumzucht dienen, gewonnen 
werden. Christ- 
bäume aller Tannenarten 
(also 
auch zum 
Beispiel 
Nordmannstanne) sind, vor sie in den Verkehr 
gebracht 
werden, 
mit der 
gesetzlich vorgeschriebenen 
Plombe zu 
versehen. Diese Plomben sind beim örtlichen Waldauf- 
seher zum 
Preis von S 
3,—pro 
Stück zu 
beziehen. Für 
aus dem Ausland 
eingeführte 
Christbäume der Holzart 
Inseratenannahmeschluß 
für die 52. Woche 
Freitag, 
den 
22. 
Dezember 1989 
16 Uhr
	        
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