Seite 4 17. Februar 1989
trolle und Untersuchung
von
nach Dornbirn
eingebrachtem
Fleisch und Fleischwaren.
Im Schlachthof
arbeiteten neben dem leitenden
Tierarzt sieben Bedienstete sowie stundenweise
zwei Teilzeitbeschäftigte.
Insgesamt
wurden am
städtischen Schlachthof
im
Jahr
1988
geschlachtet:
31
Pferde
3.262 Stiere, Ochsen,
Kühe und Rinder
1.136 Kälber
—
19.666 Schweine
20 Schafe
Davon
mußten
ein
Pferd, elf
Rinder,
ein Kalb
und 32 Schweine als „untauglich"
beurteilt
werden.
Elf
Rinder,
ein Kalb und 83 Schweine
wurden als „minderwertig"
beurteilt und über
die Freibank veräußert.
Des weiteren wurden anläßlich
einer Sonder-
schlachtung
von 42 Tieren im Rahmen der
Seuchenbekämpfung (TBC)
14 Rinder,
sechs
Kälber und zwei Schweine
für untauglich
er-
klärt.
Die anderen Schlachttiere wurden
für „ tauglich
befunden.
Dies
ergab
eine Fleischmenge
von
zirka
6.440
kg
Pferdefleisch
995.000
kg
Rindfleisch
102.000
kg
Kalbfleisch
—
1,675.000 kg
Schweinefleisch
Zur Sicherung
der
Befunde
wurden in 231
Fällen Proben entnommen und der bakteriolo-
gischen
Untersuchung zugeführt.
In sieben Fäl-
len
mußten
Medikamenten-Rückstände festge-
stellt werden.
Es wurden ein
Pferd,
25 Rinder,
ein Kalb,
drei
Schweine und ein
Schaf notgeschlachtet
und
einer besonderen Untersuchung unterzogen.
Außer
dem bereits erwähnten Verkauf
über die
Freibank wurde noch minderwertiges
Fleisch
veräußert,
das aus anderen Gemeinden
einge-
bracht wurde.
Bei der Kontrolluntersuchung
wurden
anläß-
lich der
Einfuhr
aus
anderen Gemeinden nach
Dornbirn 5,674.280 kg
Fleisch und Fleischwa-
ren
untersucht.
Dabei waren 37 Beanstandungen
zu verzeich-
nen,
in sieben Fällen
mußte
Fleisch als
„untauglich
"
konfisziert
und vernichtet
werden.
2. Die Stadt Dornbirn übernimmt für das Jahr 1988
wiederum die Patenschaft für eine Kinderdorffami-
lie des Kir.derdorfes Vorarlberg.
3. die Stadt Dornbirn
gewährt
dem Österreichischen
Kneippbund,
Ortsverein Dornbirn,
für die Durch-
führung
der Aktion
„
Blieb
gsund"
einen außerordent-
lichen
Beitrag.
4. Die Stadt Dornbirn
gewährt
der
Jungen
ÖVP Dorn-
birn für die
Erarbeitung
eines
Radwegekonzeptes
einen Kostenbeitrag.
DORNBIRNER GEMEINDEBLATT
5. Der vom
Stadtbauamt
ausgearbeitete
Wertstoffcon.
tainerstandortplan
1989 mit 59 Standorten wird
zur
Kenntnis
genommen
und
grundsätzlich
für sinnvoll
angesehen.
Die baulichen Maßnahmen mit einem
geschätzten
Kostenaufwand von zirka
1,6
Mio. S sind
durch Fremdfirmen bzw. den städtischen Bauhof
bzw.
das städtische Straßennetz nach wirtschaftlichen
und
städtebaulichen
Gesichtspunkten
vozunehmen.
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt im
Zuge
des Ausbaues der
Fußgängerzone
die
Bepflanzung (2. Teil),
inklusive der Sitzbänke
öffentlich zur Anbotstellung
aus.
Die
Angebotsunterlagen
können ab
Montag,
dem 20.
Februar 1989 im Stadtbauamt Dornbirn
(Ulmerhoch-
haus,
5. Stock, Schreibbüro)
behoben werden.
Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen und
mit der
Angebotsbezeichnung
versehen bis
spätestens
Montag,
dem 6. März
1989,
10
Uhr,
im Amt der Stadt
Dornbirn
(Bürgermeistervorzimmer,
Zimmer 30 des
Neuen
Rathauses)
einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung erfolgt
um 10.15 Uhr
im
großen Sitzungssaal
des Neuen Rathauses.
Der
Bürgermeister
Rudolf Sohm
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dornbirn schreibt für den Umbau und die
Erweiterung
der Volksschule Markt nachstehende Lie-
ferungen
und
Leistungen
öffentlich zur Anbotstellung
aus:
1. Baumeisterarbeiten
2. Feste Turnhalleneinrichtung
Die
Angebotsunterlagen
können ab sofort im Stadtbau-
amt, Schreibbüro,
behoben werden. Die
Angebote
sind
ordnungsgemäß
verschlossen und mit der
Angebotsbe-
zeichnung versehen,
bis
spätestens Freitag,
den 3.
März
1989,
10
Uhr,
im Amt der Stadt Dornbirn,
Zim-
mer 30 des Rathauses,
einzureichen.
Die öffentliche
Angebotseröffnung erfolgt
um 10.30 Uhr
im
großen Sitzungssaal
des Rathauses.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm
ABRÄUMEN VON
REIHENGRÄBERN
FRIEDHOF HATLERDORF
Im städtischen Friedhof Hatlerdorf sind die
Reihengrä-
ber in den Reihen Nr. 23—28,
mittlerer Friedhofteil
(Bestattungen 1973)
bis
spätestens
22. Mai 1989, gänz-
lich abzuräumen.
Bis zu diesem
Zeitpunkt
nicht entfernte Grabmäler und
Einfassungen
werden auf
Veranlassung
der Friedhofver-
waltung geräumt
und verfallen ohne Ersatzanspruch.
Der
Bürgermeister:
Rudolf Sohm