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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1914 (1914)

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Kimdmachungen der Gemeindevor^ehung 
Altenstadt. 
Vas Torsstechen auf den Liechtensteiner Gemeinde­ 
mähdern wird pro 1914 wie voriges Jahr im Gffertwege 
vergeben. 
Reflektanten wollen ihre diesbezüglichen Offerte bis 
25. man in der Gemeindekanzlei einreichen. 
Rammenden Montag, den 16. März, 8 Uhr abends 
werden im Gasthaus zum „Sternen" in Gisingen 5 Partien 
Saune in der Au zur Erstellung versteigert. 
Werners gelangen an demselben Übende um halb 
9 Uhr ebendaselbst noch einige Gemeindeteile vom Ge- 
meindegut des Ferdinand Büchel, Josef Ehrne, Lorenz 
Ehrne, Gottlieb Lins und Ferdinand Bechtold pro 1914 
bis 1916 zur Verpachtung. 
Kommenden Montag, den lb. März, werden am 
Spiehbach in Matschels 8 Haufen Erlen gegen Barzahlung 
öffentlich versteigert. 
Zusammenkunft um halb 9 Uhr beim „Sternen" in 
Bangs. 
Km Dienstag, den 17. Mär; 1914, 2 Uhr nachmittags 
gelangt in der „Krone" in Altenstadt der Klosterboden 
zirka 20 Abteilungen 1 und 2 mähd. Boden, Streue und 
Uckergrund im Steuerbezirk Altenstadt, Uofels, Rank- 
weil und Meiningen aus die Uutzungsjahre 1914—1918 
zur öffentlichen Verpachtung. 
Altenstadt, den 12. März 1913. 
Rheinberger, Vorsteher. 
* 
3l. 125. 
Kundmachung. 
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, 
daß die Grundsteuer-Repartition für das Jahr 1914 be­ 
endet ist, und es jedem Grundbesitzer freisteht in die 
Grundsteuer-Linhebungsliste durch 30 Tage in der Ge­ 
meindekanzlei Einsicht zu nehmen, eventuell über die 
ihn betreffende Grundsteuervorschreibung vom gefertigten 
k.k. Steueramte mündlich oder schriftlich (ungestempeltes 
Gesuch) Aufklärung, sowie auch die Ausfertigung eines 
Zahlungsauftrages zu verlangen. 
K. k. Steueramt 
Feldkirch, am 10. März 1914. 
Scheel. Grill. 
* 
Kundmachung. 
Vie Haurklaffensteuer-Liste pro 1914 der Gemeinde 
Altenstadt ist Hieramts eingelangt und liegt in der Ge­ 
meindekanzlei durch 30 Tage auf. Gegen die Vorschrei­ 
bung kann von Gebäudebesitzern ein allfälliger Rekurs 
binnen 30 Tagen von dem der Kundmachung der Ein­ 
hebungsliste durch die Gemeinde nächstfolgenden Tage an 
gerechnet bei der gefertigten Steuerbemessungsbehörde 
1. Instanz eingebracht werden. 
hingegen findetgegendieder Steuerbemessung zu Grunde 
liegende Klassifikation nach der Anzahl der wohnbestand- 
teile, wenn die Klassifikation in Rechtskraft erwachsen 
ist, aus Anlaß der hier bekannt gegebenen Steuervor­ 
schreibung ein Rekurs nicht statt. Linzahlungrtermine 
am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November 
jeden Jahres. 
K.k. Bezirkshauptmannschaft als Steuerbehörde 1.Instanz 
Feldkirch, am 1. März 1914. 
Hofmann. 
Bekanntmachung. 
Die Gemeinde Koblach verkauft im Osfertwege eine Anzahl 
schöne Lschenstämme (Werkholz), 
welche an der Reichsstraße in Straßenhäuser liegen. 
Die diesbezüglichen Offerte sind bis 31. März 1914, 
abends 6 Uhr, beim Gemeindeamt in Koblach einzureichen; 
nähere Auskunft erteilt Romuald Gächter, Gemeinde- 
Ausschuß in Straßenhäuser. 
Gemeindevorstehung Koblach 
am 12. März 1914. 
Läng le, Vorsteher. 
Piusvereinsversammlung. 
Anr Sonntag, den 15. März, 
nachmittags 3 Uhr findet im Gafthause zum „Areus" in 
Göfis die 
General-Versammlung 
des Piusvereins statt, mit folgender 
Tagesordnung: 
1. Eröffnung der Versammlung und Rechenschaftsbericht. 
2. Kassa-Bericht. 
3. Wohl des Vorstandes. 
4. Rede des Herrn Sekretärs Schwimmer aus Bregenz. 
ü. Ansprache des hochw. Herrn Pfarrer Josef Anton 
Schäfer. 
Die Mitglieder und Teilnehmer werden höflichst er­ 
sucht zahlreich zu erscheinen. 
Göfis, am 12. März 1914. 
Der Vorstand. 
Einladung 
zu der am Sonntag, den 22. März nachnr. halb 
4 Uhr im Gasthans zürn Sternen stattfindenden 
General-Versammlung 
der MolKerci-Genossenschaft Göfis. 
Tagesordnung: 
1. Verlesung des Berichtes vom Landesrevisor. 
2. Abänderung des § 3 resp. Herabsetzung der Geschäfts­ 
anteile. . 
3. Beschlußfaffung über die Verwendung des Reserve- 
fonds. 
4. Unterzeichnung der neu angefertigten Beitrittserklä- 
rungen. 
Vollzähliges Erscheinen der Mitglieder ist notwendig 
und wird auf § 12 Abs. 2 aufmerksam gemacht. 
Göfis, am 10. März 1914. 
Der Ausschuß.
	        
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