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Kimdmachungen der Gemeindevor^ehung
Altenstadt.
Vas Torsstechen auf den Liechtensteiner Gemeinde
mähdern wird pro 1914 wie voriges Jahr im Gffertwege
vergeben.
Reflektanten wollen ihre diesbezüglichen Offerte bis
25. man in der Gemeindekanzlei einreichen.
Rammenden Montag, den 16. März, 8 Uhr abends
werden im Gasthaus zum „Sternen" in Gisingen 5 Partien
Saune in der Au zur Erstellung versteigert.
Werners gelangen an demselben Übende um halb
9 Uhr ebendaselbst noch einige Gemeindeteile vom Ge-
meindegut des Ferdinand Büchel, Josef Ehrne, Lorenz
Ehrne, Gottlieb Lins und Ferdinand Bechtold pro 1914
bis 1916 zur Verpachtung.
Kommenden Montag, den lb. März, werden am
Spiehbach in Matschels 8 Haufen Erlen gegen Barzahlung
öffentlich versteigert.
Zusammenkunft um halb 9 Uhr beim „Sternen" in
Bangs.
Km Dienstag, den 17. Mär; 1914, 2 Uhr nachmittags
gelangt in der „Krone" in Altenstadt der Klosterboden
zirka 20 Abteilungen 1 und 2 mähd. Boden, Streue und
Uckergrund im Steuerbezirk Altenstadt, Uofels, Rank-
weil und Meiningen aus die Uutzungsjahre 1914—1918
zur öffentlichen Verpachtung.
Altenstadt, den 12. März 1913.
Rheinberger, Vorsteher.
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3l. 125.
Kundmachung.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht,
daß die Grundsteuer-Repartition für das Jahr 1914 be
endet ist, und es jedem Grundbesitzer freisteht in die
Grundsteuer-Linhebungsliste durch 30 Tage in der Ge
meindekanzlei Einsicht zu nehmen, eventuell über die
ihn betreffende Grundsteuervorschreibung vom gefertigten
k.k. Steueramte mündlich oder schriftlich (ungestempeltes
Gesuch) Aufklärung, sowie auch die Ausfertigung eines
Zahlungsauftrages zu verlangen.
K. k. Steueramt
Feldkirch, am 10. März 1914.
Scheel. Grill.
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Kundmachung.
Vie Haurklaffensteuer-Liste pro 1914 der Gemeinde
Altenstadt ist Hieramts eingelangt und liegt in der Ge
meindekanzlei durch 30 Tage auf. Gegen die Vorschrei
bung kann von Gebäudebesitzern ein allfälliger Rekurs
binnen 30 Tagen von dem der Kundmachung der Ein
hebungsliste durch die Gemeinde nächstfolgenden Tage an
gerechnet bei der gefertigten Steuerbemessungsbehörde
1. Instanz eingebracht werden.
hingegen findetgegendieder Steuerbemessung zu Grunde
liegende Klassifikation nach der Anzahl der wohnbestand-
teile, wenn die Klassifikation in Rechtskraft erwachsen
ist, aus Anlaß der hier bekannt gegebenen Steuervor
schreibung ein Rekurs nicht statt. Linzahlungrtermine
am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November
jeden Jahres.
K.k. Bezirkshauptmannschaft als Steuerbehörde 1.Instanz
Feldkirch, am 1. März 1914.
Hofmann.
Bekanntmachung.
Die Gemeinde Koblach verkauft im Osfertwege eine Anzahl
schöne Lschenstämme (Werkholz),
welche an der Reichsstraße in Straßenhäuser liegen.
Die diesbezüglichen Offerte sind bis 31. März 1914,
abends 6 Uhr, beim Gemeindeamt in Koblach einzureichen;
nähere Auskunft erteilt Romuald Gächter, Gemeinde-
Ausschuß in Straßenhäuser.
Gemeindevorstehung Koblach
am 12. März 1914.
Läng le, Vorsteher.
Piusvereinsversammlung.
Anr Sonntag, den 15. März,
nachmittags 3 Uhr findet im Gafthause zum „Areus" in
Göfis die
General-Versammlung
des Piusvereins statt, mit folgender
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung und Rechenschaftsbericht.
2. Kassa-Bericht.
3. Wohl des Vorstandes.
4. Rede des Herrn Sekretärs Schwimmer aus Bregenz.
ü. Ansprache des hochw. Herrn Pfarrer Josef Anton
Schäfer.
Die Mitglieder und Teilnehmer werden höflichst er
sucht zahlreich zu erscheinen.
Göfis, am 12. März 1914.
Der Vorstand.
Einladung
zu der am Sonntag, den 22. März nachnr. halb
4 Uhr im Gasthans zürn Sternen stattfindenden
General-Versammlung
der MolKerci-Genossenschaft Göfis.
Tagesordnung:
1. Verlesung des Berichtes vom Landesrevisor.
2. Abänderung des § 3 resp. Herabsetzung der Geschäfts
anteile. .
3. Beschlußfaffung über die Verwendung des Reserve-
fonds.
4. Unterzeichnung der neu angefertigten Beitrittserklä-
rungen.
Vollzähliges Erscheinen der Mitglieder ist notwendig
und wird auf § 12 Abs. 2 aufmerksam gemacht.
Göfis, am 10. März 1914.
Der Ausschuß.