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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1914 (1914)

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Gemäß 8 17 des Gesetzes vom 15. November 1907 
(St St p. G.) sind Bäume und Aeste, welche sich über 
die Gemeindestraßen und -Wege ausdehnen, zu entfernen 
bezw. entsprechend zuzuschneiden, damit der Verkehr aus 
diesen Straßen und Wegen auch mit größeren Fuhren 
(Heu-, Streuefuder usw.) ungehindert stattfinden kann. 
Parteien, welche ihre Bäume an solchen Straßen und 
Wegen nicht in entsprechender höhe zuschneiden, haben 
zufolge Z 47 des vorzitierten Gesetzes eine empfindliche 
Strafe zu gewärtigen, und wird nötigenfalls diese Arbeit 
auf Kosten der Parteien von der Gemeinde durchgeführt. 
Laterns, am 16. März 1914. 2.1 
Matt, Vorsteher. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Sulz. 
Samstag, den 2s. März, abends halb 9 Uhr findet 
in der Gemeindekanzlei eine Ausschußsitzung statt mit 
folgender 
Tagesordnung: 
1. Vorlage und Prüfung des letzten Sitzungsproto- 
kolles vom 21. Februar 1914. 
2. Vorlage und Ueberprüfung des Voranschlages der 
Gemeinde und ihrer Anstalten pro 1914. 
3. Ansuchen des hiesigen f. b. Pfarramtes betreff 
Zustimmung zur Durchführung der im Iahre 1904 
vom Gemeinde-Ausschusse genehmigten Kirchenordnung. 
4. Zuschrift der Gemeinde-Vorstehung in Laterns 
wegen Aufnahme einer nach dorten zuständigen Familie 
in den hiesigen Heimatsverband. 
5. Ansuchen des Alois Knünz um Bewilligung zur 
Abbindung seines Neubaues auf Gemeindegrund nächst 
seiner Baustelle. 
6. Vorlage eines von der Firma Loacker errichteten 
Kostenvoranschlages betreff Installierung des elektrischen 
Lichtes in der Armenanstalt. 
7. Beratung und Beschlußfassung wegen Ergänzung 
des planes und Kostenvoranschlages für den neuen Wald­ 
weg Ebnitboden-Gunztobel. 
8. Freie Anträge. 
Vie Herren Ausschußmitglieder werden hiemit er­ 
sucht, vollzählig zu erscheinen oder sich im Verhinderungs­ 
fälle rechtzeitig zu entschuldigen, damit der Ersatzmann 
vorgeladen werden kann. 
Vie Besitzer von Gbstbäumen, welche mit Misteln 
behaftete Bäume haben, werden hiemit aufgefordert, die­ 
selben innerhalb 14 Tagen zu entfernen, da diese leicht 
aus andere Bäume übertragen werden und so andern 
Dbstbaumbefitzern Schaden bringen. 
Falls von den Eigentümern diese Arbeit in ob­ 
genannter Frist nicht ausgeführt wird, findet sich die 
Gemeinde veranlaßt, im Sinne des Landesgesetzes auf 
Koster: der Säumigen die Misteln zu entfernen. 
Sulz, am 17. März 1914. 
Marte, Vorsteher. 
km Gasthaus z. „Kreuz“ bis z. Bahnhof 
ging eine Pferdekutze verloren. Der redliche Finder möge 
dieselbe bei I. I. Tschann in Brederis abgeben. 
Zwei paar säht Trelberschwiiae 
find zu verkaufen in Göfis-Stein 80. 
Di? 
General-Versammlung 
für die 
Genossenschaft sämtlicher Gewerbe 
in Rankweil - Meiningen, 
welche nicht in Fachgenossenschaften eingeteilt sind, findet 
anr Sonntag, den 29. Mär;, nachmittags 3 Uhr, 
im Saale zum „Löwen" statt. 
Tagesordnung: 
1. Namensaufruf. 
2. Protokoll-Verlesung. 
3. Vorlage der Jahresrechnung. 
4. Jahresbericht. 
5. Wahlen: 
a) 2 Mitglieder u. 1 Ersatzmann in den Krankenkassa- 
Ausschuß, 
b) 2 Mitglieder und 1 Ersatzmann in den Schieds­ 
gerichts-Ausschuß. 
e) 1 Mitglied und I Ersatzmann in den Ueberwa- 
chungsausschuß, 
6) 2 Rechnungsrevisoren, 
e) 1 Delegierter zum Verbandstag, 
f) 2 Delegierte zur Gehilfenversammlung. 
6. Vortrag über Gewerbeförderungsamt. 
7. Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschule. 
8. Ueber eventuelle Befreiung der Witwen von der Auf­ 
nahmegebühr. 
9. Wünsche und Anträge. 
Sollte die Beschlußfähigkeit nicht konstatiert werden, 
so wird die Versammlung nach einer Wartestunde unbe­ 
hindert auf die Zahl der Anwesenden eröffnet. Unent­ 
schuldigtes Fernbleiben wird nach § 25 bestraft. 
Rankweil, den 15. März 1914. 
Der Genossenschafts-Vorsteher: Dohann Bardisch. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund eines am 16. März gefaßten Versamm­ 
lungsbeschlusses einiger Grundbesitzer auf Schrohn (über 
der Frutz) St.-D. Koblach werden sämtliche Grundbesitzer 
aus Schrohn und unterhalb Gberried aus Sonntag, den 
22. März ^U, nachmittags 4 Uhr ins Gasthaus zum 
„Sternen" in der Au-Koblach zu erscheinen eingeladen, 
betreffs Besprechung über Entwässerung der in diesem 
Distrikte befindlichen Gründe. 
Vies wird mit dem Bemerken kundgemacht, daß die 
Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden als 
zustimmend angesehen werden und wird daher in An­ 
betracht der Wichtigkeit vollzähliges Erscheinen erwartet. 
Gemeindevorstehung Koblach, den 17. März 1914. 
L ä n g l e, Vorsteher. 
TrMImMnger, ^Wg 
Superphosphat, Peru Guano und Knochenmehl, 
sowie prima Saathafer und Saatgerste empfiehlt zu 
billigsten Preisen I. I. Tschann in Brederis. 3.1
	        
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