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Gemäß 8 17 des Gesetzes vom 15. November 1907
(St St p. G.) sind Bäume und Aeste, welche sich über
die Gemeindestraßen und -Wege ausdehnen, zu entfernen
bezw. entsprechend zuzuschneiden, damit der Verkehr aus
diesen Straßen und Wegen auch mit größeren Fuhren
(Heu-, Streuefuder usw.) ungehindert stattfinden kann.
Parteien, welche ihre Bäume an solchen Straßen und
Wegen nicht in entsprechender höhe zuschneiden, haben
zufolge Z 47 des vorzitierten Gesetzes eine empfindliche
Strafe zu gewärtigen, und wird nötigenfalls diese Arbeit
auf Kosten der Parteien von der Gemeinde durchgeführt.
Laterns, am 16. März 1914. 2.1
Matt, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Sulz.
Samstag, den 2s. März, abends halb 9 Uhr findet
in der Gemeindekanzlei eine Ausschußsitzung statt mit
folgender
Tagesordnung:
1. Vorlage und Prüfung des letzten Sitzungsproto-
kolles vom 21. Februar 1914.
2. Vorlage und Ueberprüfung des Voranschlages der
Gemeinde und ihrer Anstalten pro 1914.
3. Ansuchen des hiesigen f. b. Pfarramtes betreff
Zustimmung zur Durchführung der im Iahre 1904
vom Gemeinde-Ausschusse genehmigten Kirchenordnung.
4. Zuschrift der Gemeinde-Vorstehung in Laterns
wegen Aufnahme einer nach dorten zuständigen Familie
in den hiesigen Heimatsverband.
5. Ansuchen des Alois Knünz um Bewilligung zur
Abbindung seines Neubaues auf Gemeindegrund nächst
seiner Baustelle.
6. Vorlage eines von der Firma Loacker errichteten
Kostenvoranschlages betreff Installierung des elektrischen
Lichtes in der Armenanstalt.
7. Beratung und Beschlußfassung wegen Ergänzung
des planes und Kostenvoranschlages für den neuen Wald
weg Ebnitboden-Gunztobel.
8. Freie Anträge.
Vie Herren Ausschußmitglieder werden hiemit er
sucht, vollzählig zu erscheinen oder sich im Verhinderungs
fälle rechtzeitig zu entschuldigen, damit der Ersatzmann
vorgeladen werden kann.
Vie Besitzer von Gbstbäumen, welche mit Misteln
behaftete Bäume haben, werden hiemit aufgefordert, die
selben innerhalb 14 Tagen zu entfernen, da diese leicht
aus andere Bäume übertragen werden und so andern
Dbstbaumbefitzern Schaden bringen.
Falls von den Eigentümern diese Arbeit in ob
genannter Frist nicht ausgeführt wird, findet sich die
Gemeinde veranlaßt, im Sinne des Landesgesetzes auf
Koster: der Säumigen die Misteln zu entfernen.
Sulz, am 17. März 1914.
Marte, Vorsteher.
km Gasthaus z. „Kreuz“ bis z. Bahnhof
ging eine Pferdekutze verloren. Der redliche Finder möge
dieselbe bei I. I. Tschann in Brederis abgeben.
Zwei paar säht Trelberschwiiae
find zu verkaufen in Göfis-Stein 80.
Di?
General-Versammlung
für die
Genossenschaft sämtlicher Gewerbe
in Rankweil - Meiningen,
welche nicht in Fachgenossenschaften eingeteilt sind, findet
anr Sonntag, den 29. Mär;, nachmittags 3 Uhr,
im Saale zum „Löwen" statt.
Tagesordnung:
1. Namensaufruf.
2. Protokoll-Verlesung.
3. Vorlage der Jahresrechnung.
4. Jahresbericht.
5. Wahlen:
a) 2 Mitglieder u. 1 Ersatzmann in den Krankenkassa-
Ausschuß,
b) 2 Mitglieder und 1 Ersatzmann in den Schieds
gerichts-Ausschuß.
e) 1 Mitglied und I Ersatzmann in den Ueberwa-
chungsausschuß,
6) 2 Rechnungsrevisoren,
e) 1 Delegierter zum Verbandstag,
f) 2 Delegierte zur Gehilfenversammlung.
6. Vortrag über Gewerbeförderungsamt.
7. Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschule.
8. Ueber eventuelle Befreiung der Witwen von der Auf
nahmegebühr.
9. Wünsche und Anträge.
Sollte die Beschlußfähigkeit nicht konstatiert werden,
so wird die Versammlung nach einer Wartestunde unbe
hindert auf die Zahl der Anwesenden eröffnet. Unent
schuldigtes Fernbleiben wird nach § 25 bestraft.
Rankweil, den 15. März 1914.
Der Genossenschafts-Vorsteher: Dohann Bardisch.
Bekanntmachung.
Auf Grund eines am 16. März gefaßten Versamm
lungsbeschlusses einiger Grundbesitzer auf Schrohn (über
der Frutz) St.-D. Koblach werden sämtliche Grundbesitzer
aus Schrohn und unterhalb Gberried aus Sonntag, den
22. März ^U, nachmittags 4 Uhr ins Gasthaus zum
„Sternen" in der Au-Koblach zu erscheinen eingeladen,
betreffs Besprechung über Entwässerung der in diesem
Distrikte befindlichen Gründe.
Vies wird mit dem Bemerken kundgemacht, daß die
Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden als
zustimmend angesehen werden und wird daher in An
betracht der Wichtigkeit vollzähliges Erscheinen erwartet.
Gemeindevorstehung Koblach, den 17. März 1914.
L ä n g l e, Vorsteher.
TrMImMnger, ^Wg
Superphosphat, Peru Guano und Knochenmehl,
sowie prima Saathafer und Saatgerste empfiehlt zu
billigsten Preisen I. I. Tschann in Brederis. 3.1