Skip to main content

Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1914 (1914)

r Gmem-eblatt 
für 
Ka«kweU, Attenftadk, Zmischeuwassrr, Sitz, Köthis. Weiler, Kla«», 
Kebrrsarr«, Dikiorsberg, Göst», Krarer«, Taster», Kater«», Nist« 
««d Mrininge». 
Orga« für all« gemeindeamtlichen Anndmachungen 
Acht«ndzwanzigft«r Jahrgang. 
G-meindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.S0 «, mit Postve-s-ndung ganzjährig 
S K. Die Abonnementsgeb^ iVö.W. Die Inserate, die in das Gemeindeblatt ausgenommen werden sollen, mästen 
,.^3¾^ Admistration der Gemeindekanzlei zu Rankwerl emgereuht 
5ams1ag, äen 15. April ^ 
6r. 16 
Wochenkalender. 
*™^X^^^ IS »LFLL W &£. ^" 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Altenstadt. 
Einfriedung der Hühner bezw. der Hennen. 
Im Sinne des Landesgesetzes vom 28. März 1875 
werden die Hühner- bezw. die Hennenbesitzer ausgesordert, 
dieselben derart einzusrieden, datz sie nicht aus fremdes 
Eigentum gelangen Können. . 
Dawiderhandeln wird im Smne der § 14 des zi­ 
tierten Gesetzes unnachsichtlich bestraft. 
* 
Sämtliche Wirte der Gemeinde Altenstadt werden 
biemit an die pünktliche Einhaltung der Polizeistunde 
erinnert, Aebertretungen der Polizeistunden-Derordnung 
werden mit aller Strenge geahndet. 3.» 
Altenstadt, den 2. April 1914. 
I. A.: Pankraz Mähr, Gemeinderat. 
Kundmachungen der Gemeinde-Vorftehung 
Viktorsberg. 
Die erste Hälfte Grund- und Hausklaffensteuer pro 
1914 ist bis längstens Ende April an den Gemeindekasfier 
einzuzahlen. 
Viktorsberg, am 15. April 1914. 
Blum, Vorsteher. 
Versuchen Sie bei Magrnvelebwesüen, schlechter 
vertläuung eie. 5 3 
RankweUer Magentropfen 
aus der Apotheke in gankweil. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Laterns. 
Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß Bürger, 
welche ihr Vieh auf die Gemeindealpe Gapfohl pro Sommer 
1914 angemeldet, selbes verkauft und auf eigene Faust 
Vieh an dessen Stelle von Fremden angenommen haben. 
Ein solcber Vorgang ist unstatthaft und strafbar. 
Auch wird bei der Alxausfahrt jedes der­ 
artige, ohne wissen der Gemeindevorstehung 
angenommene Vieh, unbedingt surüchgewiesen. 
Grund- und ^ausklassensteuer-Linzahlung. 
Die erste Hälfte Grund- u. Haustlaffensteuer pro 1914 
ist nun bereits fällig und im Verlaufe dieses Monats hier- 
amts einzuzahlen. 2,2 
Laterns, am 6. April 1914. 
Matt, Vorsteher. 
Zein reichroNiertes 
SvKuK-S-LKSf 
«mpnedl« 2.2 
1 D. Säusle, Ranftweil.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.