r Gmem-eblatt
für
Ka«kweU, Attenftadk, Zmischeuwassrr, Sitz, Köthis. Weiler, Kla«»,
Kebrrsarr«, Dikiorsberg, Göst», Krarer«, Taster», Kater«», Nist«
««d Mrininge».
Orga« für all« gemeindeamtlichen Anndmachungen
Acht«ndzwanzigft«r Jahrgang.
G-meindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.S0 «, mit Postve-s-ndung ganzjährig
S K. Die Abonnementsgeb^ iVö.W. Die Inserate, die in das Gemeindeblatt ausgenommen werden sollen, mästen
,.^3¾^ Admistration der Gemeindekanzlei zu Rankwerl emgereuht
5ams1ag, äen 15. April ^
6r. 16
Wochenkalender.
*™^X^^^ IS »LFLL W &£. ^"
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Altenstadt.
Einfriedung der Hühner bezw. der Hennen.
Im Sinne des Landesgesetzes vom 28. März 1875
werden die Hühner- bezw. die Hennenbesitzer ausgesordert,
dieselben derart einzusrieden, datz sie nicht aus fremdes
Eigentum gelangen Können. .
Dawiderhandeln wird im Smne der § 14 des zi
tierten Gesetzes unnachsichtlich bestraft.
*
Sämtliche Wirte der Gemeinde Altenstadt werden
biemit an die pünktliche Einhaltung der Polizeistunde
erinnert, Aebertretungen der Polizeistunden-Derordnung
werden mit aller Strenge geahndet. 3.»
Altenstadt, den 2. April 1914.
I. A.: Pankraz Mähr, Gemeinderat.
Kundmachungen der Gemeinde-Vorftehung
Viktorsberg.
Die erste Hälfte Grund- und Hausklaffensteuer pro
1914 ist bis längstens Ende April an den Gemeindekasfier
einzuzahlen.
Viktorsberg, am 15. April 1914.
Blum, Vorsteher.
Versuchen Sie bei Magrnvelebwesüen, schlechter
vertläuung eie. 5 3
RankweUer Magentropfen
aus der Apotheke in gankweil.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Laterns.
Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß Bürger,
welche ihr Vieh auf die Gemeindealpe Gapfohl pro Sommer
1914 angemeldet, selbes verkauft und auf eigene Faust
Vieh an dessen Stelle von Fremden angenommen haben.
Ein solcber Vorgang ist unstatthaft und strafbar.
Auch wird bei der Alxausfahrt jedes der
artige, ohne wissen der Gemeindevorstehung
angenommene Vieh, unbedingt surüchgewiesen.
Grund- und ^ausklassensteuer-Linzahlung.
Die erste Hälfte Grund- u. Haustlaffensteuer pro 1914
ist nun bereits fällig und im Verlaufe dieses Monats hier-
amts einzuzahlen. 2,2
Laterns, am 6. April 1914.
Matt, Vorsteher.
Zein reichroNiertes
SvKuK-S-LKSf
«mpnedl« 2.2
1 D. Säusle, Ranftweil.