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31. 26,Eichamt
Kundmachung,
womit die Wandels- und Gewerbetreibenden auf den
in der Minifterialverordnung vom 18. Mürz 1881
N.-G.-Bl. Nr. 30, festgesetzten Nacheichungstermin
der zum Messen und Wägen im öffentlichen Verkehre
dienenden Maße, Gewichte, Wagen und sonstigen
Meßapparate, sowie der eichpflichtigen Fässer
aufmerksam gemacht werden.
Der periodischen Nacheichung unterziehen zu
lassen sind:
u) Nile Längenmaße, Hohlmaße, für trockene
Gegenstände metallene Flüfsigkeitsmaße, Meßapparate
für Petroleum und andere einer starken Verflüchtigung
unterliegenden Flüssigkeiten, sowie
Transportgesäße für Milch (Milchkannen) und
Brennholzmaße vor Nblauf von 3 Jahren.
b) Hile Gewichte und Wagen, hölzerne Flüssigkeitsmaße,
Milchgesäße und Maßstab und Maischbottiche
vor Nblauf von je 2 Jahren.
c) Nlle Biertransportsässer vor Ablauf von je
2 Jahren und alle Weinfässer vor Ablauf von je
3 Jahren.
Die Fristen beginnen bei den unter a) und b)
bezeichneten Gegenständen mit dem 1. Jänner nach
der ersten Eichung, beziehungsweise nach der letzten
Nacheichung, bei den sub c) angeführten Fässer ist
die Frist von der aus der eichamtlichen Beglaubigung
ersichtlichen Monatszahl an zu rechnen.
Feldkirch, den 11. April 1914.
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Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Weiler.
Auszug
aus dem Protokoll über die Gemeindeausschuß-Sitzung am
11. April 1914, im Sinne § 41 G.-O., unter dem Vorsitze
des Vorstehers I. G. Sepfried in Gegenwart von weiteren
6 Ausschußmitgliedern.
Zur Beschlußfassung gelangten:
1. Die Genehmigung des Protokolles über die letzte
Sitzung am 15. Februar 1914.
2. Ansuchen des Josef Mathäus Längle um den
30 prozentigen Beitrag zu den neu angeschafflen Brunnenleitungsröhren
182'72 m, per K 177-85.
Der angesuchte Beitrag wurde gemäß den Gemeindebrunnen-Statuten
bewilligt mit K 53 35.
3. Gesuch des Siegfried Scheper um Zusicherung des
Bürger- bezw. Heimatsrechtes für seine nach Krillberg in
der Schweiz zuständige Stieftochter.
Beschluß: Das Heimatrecht wird der genannten Person
zugesichert gegen Erlag einer Gebühr von 1000 K.
Das Bürgerrecht wird jedoch nicht verliehen.
4. Wahl eines Mitgliedes zur Pserde-Klafsisizierungs-Kommission.
Hiezu wurde Michael Hensler, G.-R, bestimmt.
Allfällige Beschwerden gegen vorstehende Beschlüsse
sind innerhalb 14 Tagen, das ist bis 9. Mai, an den
Landesausschuß in Bregenz einzureichen.
Weiler, am 21. April 1914.
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I. G. Seyfried, Vorstcher.