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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1914 (1914)

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III 31 1137/1

Kundmachung.

Betreff: Vrunnen-Gesellschaft-Verlin, Anpreisung einer

Entfettungskur.

Die allgemeine Brunnengesellschast, Berlin S. D. 33
preist in Tagesblättern und periodischen Druckschriften
in marktschreierischer Weife ihr „Neues kombiniertes Verfahren

 für Zettrückbildung" an.

Zugleich bringt die Zirma ein „Neaktol" genanntes
Mittel in vertrieb, hinsichtlich dessen die Vermutung begründet
 erscheint, daß es in Form und Nussehen eines
Mineralwassers in den Verkehr gesetzt wird.

Da diese Mittel sich als Geheimmittel, qualifizieren,
deren Vertrieb im Inlands nicht gestattet ist, so Werden
zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 27/ März
1914 VI.445/1 die Schriftleitungen eingeladen, die Annahme
 obiger Aufkündigung abzulehnen.

Die Einfuhr des Mittels aus dem Auslande an
Privatpersonen unterliegt der Beschränkung des § 18 a,
Pkt. 3 der Ministerialverordnung vom 21. Februar 1906,

R.-G.-Bl. Nr. 22.

Feldkirch, den 15. April 1914.
Der k. l. Statthaltereirat und Leiter der Bezirlshauptmannschaft:

 7

Cornet.

Uhr samt Kette

ging am letzten Sonntag vor 8 Tagen vom Bahnhof Rank.
weil bis zum „Frühlingsgarten- Röthis verloren.

Der redliche Finder möge dieselbe bei Ferdinand Gau
in der Gemeindekanzlei Rankweil abgeben.

9 junge fertel

und ein abgesäugtes Schwei« hat zu verkaufen Paul

Nesensohn in Jnnerlaterns 130.

I Zl. 1737/7

Rundmachung

betreffend die im Jahre 1914 im politischen Bezirke

Feldkirch stattfindende

PferdeKlasstfiKation.

Laut Erlasses der k. k. Statthalterei hat die
Pferdeklassifikation im politischen Bezirke Feldkirch
an den in nachfolgenden bezirksgerichtlichen KlasfifikationSorten
 und zu den angesetzteu Zeitpunkten

stattzufinden.

Die Pferde (Maultiere, Maulesel, Esel) aus
ein und derselben Gemeinde sind i« 'jener Reihenfolge,
 in welcher fie in den Klaffifikationsansweisen
 verzeichnet find, vorzuführen.

Die Klassifikation findet statt:

Für Feldkirch, Tasters, Tisis und Altenstadt
in Feldkirch am 8. Mai 8 Uhr früh vor dem
Gasthaus zum Rößle.

Für Satteins, Frastanz, Göfis, Düns, Dünserberg,
 Röns, Schlins, Schnifis in Satteins am
9. Mai, 9 Uhr früh vor dem Gasthaus zum
Schäfte.

Für Rankweil, Röthis, Uebersaxen, Zwischenwaffer,
 Sulz, Meiningen, Lateins, Viktorsberg in
Rankweil am 12. Mai, 9 Uhr früh, beim
Spritzenhaus neben dem Marktplatz.

Für Götzis und Klaus in Götzis am 18. Mai
9 Uhr vormittags vor dem Gasthaus zum Schäfte
Unterdorf.

Für Koblach, Altach, Mäder, Weiler und Fraxern
in GötziS am 14. Mai vormittags 9 Uhr, vor
dem Gasthaus zum Schäfte, Unterdorf.

Bezüglich der übrigen für die Pferde- und Fuhrwerksbesitzer
 wichtigen Bestimmungen wird auf die
h. a. Kundmachung vom März 1914 verwiesen.

K. k. Bezirkshauptmannschaft"

Feldkirch, am 16. April 1914. 1—1

Cornet m. p.
            
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