3
0^ Militiriislk
ausgesührt von der vollständigen
Bregenzer Regiients-Hipelle,
Feldkirch, Sonntag 7. Juni halb 4 Uhr im
Saalbau (bei jeder Witterung).
Eintritt 70 stiller. (i;»ihuj 3 Uhr.
2.2-2.1 VerzcSi8«er«nrz^rr!n Feldkirch.
Achtung!
Gebe den P. T. Einwohnern von Altenstadt
und Umgebung höflichst bekannt, daß ich die Vertretung
einer erstklassigen
fabrrad- und Mmrcluarn-Labrik
übernommen habe und können solche durch mich bezogen
werden. Nähmaschinen zum Nähen und
Nachsticken von X 60 an mit 3jähriger schriftlicher
Garantie, Lahrräder von X 100 an mit kjähriger
Garantie, sowie Bestandteile zu staunend billigen
Preisen, führe auch die berühmten Phönix-, pfasfund
Singernähmaschinen. Bringe auch die
Vertretung der
Allianz feiens' and Rentenversicherung
mit lehr günstiger Ainder-Ausstattung und
Militär-versicherung und billigsten Prämien,
konkulantester Auszahlung zur gefl. Erinnerung.
Prospekte und Anfragen gratis zu Diensten.
Für das mir bisher geschenkte Zutrauen bestens
dankend, empfehle mich fernerhin achtungsvollst
Hermann Lins, Agentur und Inkasso Altenstadt,
Kaiserstraße 232. 3.3—3. t
Die Original.Viktoria« —
IMmsscWe
wird jetzt von allen Nachstickerinnen und von Näherinnen,
die sie kennen, als die beste gerühmt, weil
sie leicht, schnell und gut arbeitet. Sie hat eine
große Dauerhaftigkeit und verursacht keine Reparaturkosten.
Garantie ist 5 Jahre. Alleiniger
vertrieb und Lager bei 10.4—10.2
Magnus Malin, Mechaniker in Zeldkirch.
Zl. 83/2 res.
M sämts. ßtMklndkvörßkhiilgell bei poliiischkn
IkzirKkS AckKirlh.
Mit 1. Juni werden bei hiesiger Bezirkshauptmannschaft
wie in den Vorjahren die ungeteilten
Amtsstundm von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags
bis zum 15. September eingeführt.
Die Einlaufstelle ist von 8 Uhr früh bis 12 Uhr
mittags und von 2 Uhr nachmittags bis 5 Uhr abends
geöffnet. Dies ist ortsüblich zu verlautbaren.
Feldkirch, am 31. Mai 1914.
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirkshauptmannschaft:
Cornet.
X. K. BaubandwerK<r$chule in Bregenz.
Ueber Ersuchen des Genossenschaftsinstruktorates
des k. k. Handelsministeriums in Innsbruck haben
einige Genossenschaftsvorstehungen der Maurer- und
Zimmermeister des Landes teils durch die Zeitung,
teils mittels Rundschreiben ihre Mitglieder auf die
Winterkurse für Bauhundwerker an der k. k. Bauund
Kunsthandwerkerschule in Bozen und deren Vorteile
aufmerksam gemacht. Dieses Vorgehen ist unverständlich,
da bekanntlich über Veranlassung der
Gewerbetreibenden des Landes das Ministerium für
öffentliche Arbeiten mit großem Geldaufwands in
Bregenz eine Bauhandwerkerschule ins Leben rief,
welche bezüglich des Studienganges in den Winterkurfen
für Bauhandwerker genau so organisiert ist wie
die Schule in Bozen und welche dem Lernenden in
jeder Hinsicht mindestens ebensoviel, ja in mancher
Beziehung mehr bieten kann, da an der Schule in
Bregenz selbstverständlich auf die heimische Bauweise
ganz besonderes Gewicht gelegt wird, was auswärts
nicht der Fall ist.
Die Bozener Schule stellt den Schülern Stipendien
im Betrage von monatlich 30—40 Kronen in
Aussicht und diesem Umstande dürfte es zuzuschreiben
sein, daß mancher Vorarlberger sich dazu bewegen
läßt, dorthin zu gehen. Diesbezüglich sei darauf aufmerksam
gemacht, daß das unbedeutende Mehr an
Stipendien in gar keinem Verhältnisse zu den Mehrkosten
steht, welche der Besuch einer auswärtigen
Schule verursacht. Uebrigens werden an der Bregenzer
Bauhandwerkerschule in Hinkunft monatliche
Stipendien bis zu 30 Kronen zur Vergebung gelangen.
Die Anstaltsdirektion sah sich daher genötigt, an
alle Maurer- und Zimmermeister des Landes ein
Rundschreiben ergehen zu lassen, in welchem dieselben
aus oben angeführten Gründen ersucht werden, ihre
Gehilfen, welche nach theoretischer und praktischer
Weiterbildung streben, auf die k. k. Bauhandwerkerschule
in Bregenz aufmerksam zu machen und zu veranlassen,
daß sie die Bregenzer Schule besuchen.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß es
für neueinlretende Gehilfen, welche im kommenden
Schuljahre ein Stipendium anstreben, empfehlenswert
ist, sich bis spätestens 1. Juli zu melden und die
notwendigen Belege (Taufschein, Lehrzeugnis und
Mitteltosigkeitszeugnis) einzusenden.
Auskünfte werden von der Direktion jederzeit
bereitwilligst erteilt.