L Beilage zum Gemeindeblatt für Rankweil Nr. 31
vom Samstag, den 1. August.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Laterns.
Holzversteigerung.
kommenden Samstag, den 8. August 1914, nachm.
2 Uhr werden im Gasthause zum Sternen in Innerlaterns
nachverzeichnete (aus Anlaß des bei der Lofenversteigerung
ausgebrochenen Brandes nicht mehr versteigerten)
Holzrotten aus der Stürcherwaldung öffentlich gegen
Barzahlung versteigert als:
Los.- Stämme
Nr.: rot
25
'26
27 441
weiß
2
4
Standort
Taxe L
28
29
30
31
32
33
34-35
36
37
8
1
2
67
3
33
I
3
I
2
4
38
39 21
2
4
40
41
2
2
42 2 1
Nr.
43
44
45
auf Lefewier Nr. 2
, „ Nr. 4
außer dem Zaunried Nr. 5
Tobel
ob dem Zaunried Nr. I
unter der Sonntagsweide
inner der Tschudertanne
im
53
26
außer dem Nohrmoos unterm Weg
unter den Hirschbädern
ob dem Wassertrögli
inner dem Untern Bremse!
beim Sandkasten ob der Mühlesäge
ob dem Ziegenstall außer
Stämme Latten
53
50
59
21
18
18
der h.»Nr. 141
unter dem Läger
ob und inner den Buchen
im Lachenwald
innerhalb ob dem Wassertrögli
außer dem Nohrmoostobel unterm
weg
inner dem schwarzen Töbele
unterm weg
l
ob und inner dem Weberstobel
6
30
10
25
50
60
10
8
17
12
24
20
23
16
20
13
100
102
112
Anschließend an die Versteigerung werden von
der Alpgenossenschast hintergarnitza 63 schöne Fichten- und
Tannenstämme öffentlich gegen Barzahlung zur Versteigerung
gebracht Taxe 900 Kronen.
hernach werden von der Gemeinde Latems auf der
nlpe Gapsohl 5 Schwentteile zum räumen an den Minoejtsordernden
im Absteigerungswege vergeben und zwar:
von
1
2
345
Drt
außer der Wies
unter der wies
unter der wies
inner der wies
unter der wies
gcl ^"^^' un$ Uebernahmslustige
*
Taxe L
30
40
30
20
M , 40
werden höflich ein-Kuudmachungen
der Gemeindevorstehung
Altenstadt.
Es wird der Einwohnerschaft der Gemeinde Altenstadt
zur Pflicht gemacht, daß die bestehenden Meldevorschriften
strengstens beobachtet werden.
, Es ergeht daher an alle Wohnungsinhaber sowie
msbesonders an die Hotel- und Gasthofbesitzer die Aufforderung,
die bestehenden Meldevorschristen genauestens
zu befolgen und die ordnungsmäßig ausgefüllten Meldezettel
innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Gemeindeämt
abzugeben. Weiters wird zur Erinnerung gebracht,
daß nach § 13 der Ministerialverordnung vom 10. Mai
1867, N.-G.-Bl. Nr. 80 jeder Neisende über behördliches
verlangen verpflichtet ist, sich über seine Person, sowie
die Mittel seines Unterhaltes auszuweisen. Uebertretungen
der Meldevorschriften werden unnachsichtlich der k. k.
Bezirksbehörde zur Einleitung der Strafamtshandlung angezeigt.
Altenstadt, am 29. Suli 1914.
Rheinberger, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeiudevorsteyuug
Kommenden Msntag, den 3. August d. 3s.,
nachmittags 2 Uhr findet in der Gemeindekanzlei eine
öffentliche Gemeindeausschußsttzung statt, wobei nebst andern
Gegenständen die Gemeinde- und deren Fondsrechnungen
pro 1913 zur Vorlage gelangen.
Die Zuchtstierhaltungsrechnung pro 1913/14 ist nun
angefertigt und find die entfallenden Beträge binnen 14
Tagen in der Gemeindekanzlei einzuzahlen, woselbst auch
Einsicht in die Rechnung genommen werden kann.
Die Wafferzinsen für das erste Halbjahr sind fällig
und binnen 14 Tagen dem Gemeindekassier einzuzahlen.
♦
Das Fahren über den Fußweg im Bruderhof zwischen
den Anwesen des Iakob Nachbaur und Appronian Wohlgenannt
ist bei 10 K Strafe verboten, wovon der Anzeiger
die Hälfte erhält; die andere Hälfte fällt dem
Armensonde zu.
Klaus, am 29. Juli 1914.
A. Läng le, Vorsteher.
Bon der Ulpenofsenschast vorderganitza 3 Holzrotten
gegen Barzahlung wie folgt:
Nr. Stämme
1
2
3
17
31
37
„ Laterns, am 29. Iuli 1914.
Taxe L
300
400
510
Niederlage inAUankweil bei
Matt, Vorsteher. Jakob Ammann, Lisenhandlung.