GemeindeblaU
für
Ka«k«rU, Altenstadt. Zmischenwaffer. Salz, Köthis, Wetter. Klan«,
Kebersare». Ktklorsbrrg, Göfis, Frarrra. Tasters, jateras, Tist«
«ad Weiniagra.
Or,«« für «Ue gemeindeamtttchen Kundmachung««.
Achtundzwanzigfter Jahrgang.
Dieses Gemeindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.50 K, mit Postversendung ganzjährig
3 K. Die Abonnementsgebühr ist im voraus zu bezahlen. •. . v mstffeit
Inserate per Petit-Zeile oder deren Raum 10 h ö. W. Die Inserate, dre m das Gememdeblatt ausgenommen werden sollen, munen
jedesmal mindestens zwei Lage vor Erscheinen des Blattes bei der Admistration der Gememdekanzler zu Rankweil emgerercht werden.
Dr. 34.
bamstag, äen 22. August
1914
Wochenkalender.
Sonntag 22. hl. Philipp; Montag 24- hl. Vartholomä; Dienstag 25. hl. Ludwig; Mittwoch 26. hl. Zephyrin;
Donnerstag 27. hl. Gebhard; Freitag 28. hl. Augustin; Samstag 29. hl. Iohannes Lnth.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Weiler.
Das Grundsteuer- und Gemeindeumlagen-Verzeichnis
der Gemeinde Röthis ist anhergelangt und werden die in
hiesiger Gemeinde wohnhaften Steueranten aufgefordert,
die schuldigen Beträge bis 15. Sept. d. Js. Hieramts einzuzahlen.
Nachher erfolgt der Einzug durch den Gemeindediener
auf Kosten der Parteien.
*
Mitteilung
der in der am 12. August d. I. stattgefundenen Gemeindeausschußsttzung
gefaßten Beschlüsse:
1. Das Protokoll über die letzte Sitzung vom 26. Juli
d. Js. wurde genehmigt.
2. Bezüglich des versteigerten Holzes in Lattoren und
Schattenwand wird bestimmt:
Das ersteigerte Holz ist laut Protokoll jetzt zur Zahlung
fällig und wird an diesem Termin festgehalten. Bis zur
Zahlung sind von den Säumigen 5°/« Zinsen vom Versteigerungstage
an zu entrichten. Vor gänzlicher Bezahlung
der Meistbote darf nicht an die Fällung des Holzes geschritten
werden. Der Fällungs- und Ausrüstungstermin
für das Holz in Lattoren wird um ein Jahr verlängert.
Der bereits zur Erstellung übergebene Waldweg ist
bis 1. Oktober d. Js. fertig erstellt.
3. Ansuchen des Herrn Dr. Albert Ritter um Zuerkennung
des Holznutzens, da er zum Kriegsdienste einrücken
müsse und die Familie sich hier dauernd niedergelassen
habe.
Beschluß: Dem Ansuchen wird im Sinne der bestehenden
Holzlosstatuten Folge gegeben.
4. Der Erstellung eines Dienstbotenzimmers im Gemeindem^thause
wird sür den betreffenden Konkurrenzanteil
zugeftimmt.
Beschwerden gegen vorstchende Beschlüsse find innerhalb
14 Tagen an den Landesausschuß in Bregenz zu
richten.
Weiler, am 16. August 1914.
I. G. Seyfried, Vorsteher.
Kuudmachuugeu der Gemeindevorstehung
Laterns.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht,
daß für den zum Militär eingerückten Waldaufseher Matt
zu besten Stellvertreter Gebhard Matt, Hs.-Nr. 87, bestimmt
wurde. *
Nachdem durch die Mobilisierung manche Däuser nur
mit Frauenspersonen bewohnt sind, so wird hiemit angeordnet,
daß an Sonn- und Feiertagen während dem
Gottesdienste in jeder Parzelle wieder eine männliche Wache
(sogenannter Gomer) aufzustellen ist und wäre in Thal
bei Hs.-Nr. 1, in Bonacker - Matzona bei Hs.-Nr. 64, in
Jnnerlaterns bei Hs.-Nr. 106 und in Wies bei Hs.-Nr. 152
der Anfang zu machen.
*
Es wird nochmals in Erinnerung gebracht, daß in
den Gemeindewaldungen das Beerensammeln für Fremde
bis zu 10 K Strafe und Abnahme der gesammelten Beeren
strenge verboten ist.
Laterns, am 17. August 1914.
Matt, Vorsteher. ,