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9. wegen Auszug des Hw. Herrn Psarrprovisors Reiß
auf Dafins wurde die Abholung auf Rosten der Gemeinde
und einfache Bewirtung im Engel in Muntlix und
in der Rrone in Dafins bewilligt.
w. Ueber Auftrag des h. Landesausschusses vom 12.
September 31. 4220 wird ein Hilfskomitee in der Gemeinde
gewählt, denen die Hilfsaktion gegen die verschiedenen
Folgen des Rrieges für das Gemeindegebiet
obliegen wird.
In dieses fünfgliedrige Romitee wurden wieder die
gleichen Männer berufen, wie sie im Punkt 2 namentlich
schon aufgeführt sind.
M Diese Beschlüsse werden mit dem Bemerken verlautbart,
daß allfällige Berufungen dagegen beim Gemeindeamts
hier innert 14 Tagen an den hohen Landesausschuß
erhoben werden können.
*
Die Maul und Klauenseuche wurde auf der Doralpe
Senewies wieder amtlich festgestellt.
Ls ist daher jeder Verkehr in und mit diesem Alpengebiet
strengstens verboten und haben Zuwiderhandelnde
Strafe zu gewärtigen. Aber auch im Interesse der Allgemeinheit
soll sich jedermann aus eigenem Pflichtbewußtsein
bemühen, jede Verbreitung der Seuche helfend
hintanzuhalten.
Vie Stallsperre über das Alpvieh betreffend hat die
K.K. Bezirkshauptmannschaft auf Ansuchen verfügt:
Den Viehbesitzern, welche abgeschlossene Gehöfte besitzen,
kann für das rückgebrachte Vieh die Flurensperre
statt der Stallsperre, insolange die Tiere gesund sind,
dann gestattet werden, wenn Gewähr geboten ist, daß
keine gemeinsame Tränke, kein Betreten der Tiere an
öffentlichen Wegen und Straßen und überhaupt keine
gegenseitige Berührung anderer Tiere dabei stattfindet.
Diesen bereits schon durch Anschlag bekannt gemachten
Erlaß bringe ich nochmals zur Renntnis, ersuche aber
dringendst um genaue Einhaltung der Bedingungen bei
der gestatteten Weidebenützung, daß keine gemeinsame
Tränke von Vieh aus verschiedenen Stallungen vorkomme,
keine Straßen und Wege zum Austrieb -es
Viehes benützt werden und jede Berührung vom anderen
Vieh strenge abgehütet wird. Auf jene Weideplätze, wo
diese Bedingungen nicht erfüllt werden können, darf in
der 14 tägigen Rontumaz-3eit kein Vieh ausgelassen
werden, dieses soll aus die spätere Zeit, nach den 14
Tagen zur Benützung gespart bleiben. Ermahne eindringlichst
diese Erleichterung durch Nichteinhaltung dieser Bedingungen
nicht verscherzen zu wollen und der Strafe
sich auszusetzen. Diese so gewährte Flurensperre wird
auch jetzt noch nach Ausbruch der Seuche gestattet, mit
Ausnahme für jene Stallungen, wo die Stallsperre speziell
verfügt worden ist.
Schließlich wird aber noch ermahnt, jede auftretende
Erkrankung an Maul- und Rlauenseuche sogleich
zur Anzeige zu bringen, wenn auch nur verdacht bestehen
sollte.'
Das Hilsaktions-Romitee für die Gemeinde Zwischenwasser
ist vom Gemeindeausschusse gewählt worden.
Jene mit Not bedrängten Familien sollen sich daher
an jenes Romiteemitglied wenden, welches in der Drtschaft
ist, oder auch an ein anderes, aus daß Hilfe geschaffen
werden kann. Die Namen der Romiteemitglieder
sind eingangs bekannt gemacht.
*
Line Feuer und Flurwache wurde vom Gemeindeausschusse
einzusühren beschlossen. Diese besteht aus je
zwei Personen in jeder der vier Ortschaften. Diese aus
ie zwei männlichen mindestens über 18 Iahre alten Personen
bestehenden Wachen haben von abends halb 10 bis
früh 5 Uhr des kommenden Tages wiederholt die Parzelle
ihres Wohnortes zu durchstreifen, zu überwachen
daß kein Feuer gelegt werde und keine Diebstähle vorkommen,
verdächtige Personen anzuhalten, entweder festzunehmen,
oder doch deren Name und Wohnort festzustellen
und dann der eine dieser Wachpersonen an den
Grtsvertreter Bericht zu erstatten. Der Wachdienst ist
unentgeltlich zu leisten, muß in der Reihenfolge der hs.-Nr.,
wie einem jeden angesagt wird, vollständig versehen
werden, andernfalls Bestrafung bis zu 10 Rronen
zu gewärtigen ist. Line Stellvertretung des verpflichteten
kann durch geeignete Personen stattfinden, doch
muß dieser dafür sorgen und die Lntlöhnung zahlen.
Swischenwasser, am 15. September 1914.
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