Gemeindeblalt
für
KKNkweU. Atterrstadt, Imischenmasser, Sich. Köthis» Weiler, AlaWK.
Ueversaren. Mktorskerg, Göfts. Fraerru, TsAers, Kalerns, Gifts
wb Meittiuge«.
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Achtuudzwauzigster Jahrgang.
Dieses Gemeindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.S0 K, mit Poftversendung ganzjährig
8 K. Die Abonnementsgebühr ist im voraus zu bezahlen.
Inserate per Petit-Zeile oder deren Raum 10 h ö. W. Die Inserate, die in das Gemeindeblatt ausgenommen werden sollen, müssen
jedesmal mindestens zwei Tage vor Erscheinen des Blattes bei der Admistration der Gemeindekanzlei zu Rankweil eingereicht werden,
Ur. 42. Samstag, den 17. Oktober 1914
Wochenkalender.
Sonntag 18. Hl. Kirchweihfest; Montag 14. Hl. Petrus; Dienstag 20. Hl. Wendelin; Mittwoch 21. Hl.
Ursula; Donnerstag 22. Hl. Kordula; Freitag 23. Hl. Johann Tapistran; Samstag 24. Hl. Rafael, Lrzg.
Kundmachungen der Gememde-Borftehung
Zwischenwaffer.
Die weidepachtschillinge
für die Gemeindealpen Frutz und Alpweg sollen bis
Ende Oktober 1914 in der Gemeindekanzlei eingezahlt
werden, wozu hiemit die Aufforderung erlassen wird.
*
Vie Bewohner in Dasins
werden nochmals erinnert, daß denselben am Sonntags
den 18. Oktober gleich nach dem Hauptgottesdienste in
der Gastwirtschaft zur „Krone" Gelegenheit zu folgenden
Geschäften geboten wird:
1. 3ur Entgegennahme der Teilzahlung vom Losegelde
pro Los 20 Kronen seitens der hiezu Berechtigten.
2. Zur Zahlung der Grund- und Hausklassensteuer,
den Rest pro 1914.
3. Zur Anmeldung zum steuerfreien Branntweinbrennen
pro 1918.
4. Zur Zahlung der Alpweidenpachtzinse für Frutzund
Alpweg-Gemeindealpe.
weiters wird bekannt gemacht, daß spätestens am
Sonntag, den 18. Oktober die letzte Rate der Grundund
Hausklassensteuer in der Gemeindekanzlei eingezahlt
werden muß. Rückstände nach dieser Zeit werden dem
Steueramte ausgewiesen, es haben also die Restanten die
kosten zu gewärtigen.
Die Anzahlung des Losegeldes muß auch spätestens
am Sonntag, den 18. Oktober abends 6 Uhr in der
Gemeindekanzlei in Empfang genommen werden. Die
von den Berechtigten dann noch nicht behobenen Guthaben
vom Loseerlöse werden nachher denselben im
Hose der Gemeinde gut gebucht und nicht mehr zur
Auszahlung kommen.
Die Anmeldung zur steuerfreien Branntweinerzeugung
muß auch bis längstens Dienstag, den 20. Oktober
abends erfolgen.
Vie Feuerstätten-Veschau
wird für hiesige Gemeinde demnächst und noch strenger
als in den Vorjahren durchgeführt werden.
Es ergeht daher die Aufforderung, jetzt schon bei
noch günstigerer Zeit die Mängel an den Feuerstätten
(Herden, Gesen und Kaminen) vollständig zu beheben
und feuersicher herstellen zu lassen. Es wird seitens
der Behörden mit aller Strenge von den Gemeinden
eine intensive Ueberwachung der Feuerpolizei verlangt,
'daher müssen die Gemeinden entschieden einprüsen und
bei obwaltenden Unsicherheiten und Mangelhaftigkeiten
Abhilfe verlangen.
Auch das allgemeine Interesse gebietet da strenge
Handhabung der feuerpolizeilichen Vorschriften.
Zwischenwasser, am 13. Oktober 1914.
Welte, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeinde-Borftehung
Biktorsberg.
Vie Hausbesitzer werden aufgefordert, ihre Feuerstätten
bis längstens 10. November 1914 in feuersicherem
Zustand herzustellen.
Viktorsberg, am 14. Oktober 1914.
Blum, Vorsteher.