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An alle Sememen des Landes.
Die historische Kommission für Vorarlberg und
Liechtenstein beabsichtigt eine großzügige Erforschung
der Landesgeschichte in die lvege zu leiten und stellt
derzeit eine über das ganze Land verbreitete Drganisation
her, welche die geeigneten Arbeitskräfte
ihr nutzbar machen soll.
3u diesem Zwecke werden in den einzelnen
Gemeinden des Landes Pfleger ausgestellt, welche
folgende Ausgaben haben:
1. Vie Flurennamen in ihrem Bereiche zu sammeln
oder hiefür geeignete Persönlichkeiten aufzustellen.
2. Vie historische Landeszeitschrist (Archiv für
Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs) möglichst
zu verbreiten durch Anwerbung von Abnehmern.
Diese pslegerstellen sind Ehrenämter und können
damit nur angesehene Persönlichkeiten, welche die
nötige Bildungsstufe haben, betraut werden, demnack
lllittelschulprofessoren, Drtsgeistliche, Gemeindefunktionäre,
Volksschullehrer» Aerzte u. a.
Die Rechte der Pfleger sind:
Ermäßigter Bezug der Zeitschrift und der von
der Kommission herausgegebenen Werke, sowie über
Wunsch angemessene Provision für neugeworbene
Abnehmer der Zeitschrift.
Die gefertigte Kommission ersucht die geehrte
Gemeindevertretung, in ihrem Bereiche die pflegerstellen
öffentlich auszuschreiben und ihr sämtliche
Bewerber bis zum 10. März 1915 mit der entsprechenden
Qualifikation bekannt zu geben, ver löbl.
Gemeindevertretung ist es auch anheimgestellt, neben
der Beweröerliste Persönlichkeiten in Vorschlag zu
bringen, welche sich zwar nicht anmeldeten, die
aber nach Anschauung der Gemeindevorstehung, des
Drtsschulrates oder Drtspfarrei besondere Eignung
haben dürften. Lei jedem Bewerber sind:
l. Alter,
2. Geburtsort,
3. Beruf,
4. bisherige wissenschaftliche Sammeltätigkeit,
5. ob derselbe den Grtsdialekt beherrscht.
Vie Kommission wählt aus den Listen die ihr
am geeigneisten erscheinenden aus und ernennt selbe
mittelst Dekretes aus ein Sahr provisorisch und
nach Ablauf desselben von 5 zu 5 Sahren definitiv
zu Pflegern.
Die Eingaben werden erbeten an die Adresse:
Historische Kommission Bregenz Landesmuseum
Bewerber wollen sich bis am 8. MSrz (9(5
bei den Gemeindevorstehungen melden.
ver Vorsitzende: Der Sekretär:
Hellbok. Viktor Kleiner.
51. 114/1 res.
Kundmachung.
Vas stellvertretende Generalkommando des kgl.
bayrischen I. Armeekorps hat bezüglich Meldepflicht
folgende Anordnung erlassen:
Aus Grund des Artikels 2, Ziffer 2 des Kriegszuslandsgesetzes
erläßt das St. Generalkommando
I. B. A. K. für den Bezirk von Stadt und Bezirksamt
Lindau folgende Anordnung:
8 1.
Jede Person, die im Grenzschutzgebiet neu zuzieht,
ist verpflichtet, sich innerhalb längstens 24
Stunden bei der Grtspolizeibehörde persönlich anzumelden
und hiebei ihre Ausweispapiere mitzubringen.
Die Grtspolizeibehörde zeigt jeden einzelnen
Neuzuzug sofort der Grenzschutzstelle an.
8 2.
Gastwirte, Herberggeber und Inhaber von Fremdenpensionen
sind verpflichtet, Auszüge aus den
Fremdenbüchern über alle Zu- und Abgänge der
Grenzschutzstelle oder der von dieser bezeichneten
Stelle innerhalb 6 Stunden zugehen zu lassen.
8 3.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis
zu einem Sahr bestraft.
Zur ortsüblichen Verlautbarung.
Feldkirch, am 24. Februar 1915.
Ver k. k. Statthallereirat und Leiter der Bezirks-Hauptmann
schäft:
Tarnet.
Zl. 70/1
res.Kundmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiser!. Verordnung,
vom 21. Februar 1915 Nr. 41 R.-G.-Bl. wird
Hiemit im polit. Bezirk Feldkirch die gewerbsmäßige
Verarbeitung von Mahlprodukten zu Teigwaren für
die Zeit vom 1. März 1915 bis einschließlich 14.
März 1915 gestattet.
Feldkirch, am 27. Februar 1915.
Der !. L Statthaltereirat und Leiter der Bezirk»-Hauptmannschaft:
Cornet m. p.
Spendet den frierenden Soldaten:
Preis einschließlich 10 Glühpatronen franko jeder
Feldpost K 2 —. 10 Stück E.satzalühpatronen
allein (ea. 60 Stunden brennend) 80 Heller.
Betrag in Briefmarken mit genauer Feldpostansckrift
erbeten. 2.2—2.1
Paul von Furtenbach, Feldkirch Marktgasse.