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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

2 Beilage zum Gemeindeblatt für Rankweil Nr. 13

vom Samstag, den 27. MSrz ^9^3.

Lefchäftszahl L 736/14—21.

Ucr$tcigcnmg$-€dikt

Auf Betreiben des Spar- und Varlehenskassenvereines
für Rankweil, vertreten durch Advokat Dr. Redler findet
am 9. April J9J5 nachmittags halb 3 Uhr im Gasthaus
Mm „schwarzen Adler" in Rankweil die Versteigerung
der nachstehenden Liegenschaften der Kat.-Gde. Rankweil

 als:

1. Partie: Gbk. in E. 31. 2144: Bp. 370, Wohnhaus
 Nr. 444 nebst Stall, hoftaum und Stickerei, Gp.
1052 Garten, Gp. 1053 Wiese, Langgaß samt Zugehör,
 bestehend aus Vorfenstern und heuheinzen.

2. Partie: G. 31. 2145: Gp. 1073 und 1074 wiesen.

3. Partie: E. 31. 2145: Gp. 1075 Wiese unterm
Dors statt.

Die zur Versteigerung gelangenden Liegenschaften sind
auf Partie 1 11108 Kronen,

Partie 2 670 Kronen,
Partie 3 730 Kronen.

Vas geringste Gebot beträgt bei Partie 1 7406
Kronen, bei Partie 2 447 Kronen, bei Partie 3 487
Kronen; unter diesem Betrage findet ein verkauf nicht
statt.Als vadien sind Beträge von 1110 Kronen, 67 Kronen
 und 73 Kronen zu erlegen.

Die Versteigerungsbedingungen und die auf die Liegenschaften
 sich beziehenden Urkunden (Grundbuchs-Hypothekenauszug,
 Katasterauszug, Schätzungsprotokolle usw.)
können von den Kauflustigen bei dem unten bezeichneten
Gerichte, Zimmer Nr. 42 während der Geschästsstunden
eingesehen werden.

Rechte, welche die Versteigerung unzulässig machen
würden, sind spätestens im anberaumten Versteigerungstermine
 vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden,
 widrigens sie in Ansehung der Liegenschaft
selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.

von den weiteren Vorkommnissen des Versteigerungs-Verfahrens
 werden die Personen, für welche zur Zeit
an den Liegenschaften Rechte oder Lasten begründet sind
oder im Laufe des Versteigerungsverfahrens begründet
werden, in dem Zalle nur durch Anschlag bei Gericht in
Kenntnis gesetzt, als sie weder im Sprengel des unten
bezeichneten Gerichtes wohnen, noch diesem einen am Gerichtsorte
 wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten nahmhaft
 machen.

K. k. Bezirksgericht Feldkirch, Abteilung II,

am 23. März 1915.

Dr. Schimper.

Bruteier

von reinrassigen, rebhuhnfärbigen Italiener- und Goldviandotz-hühnern

 sind zu haben bei Frz. Ioses Schnetzer

in Sulz.

Cinen schönen, kräftigen Zuchteber,

13 Monate alt, hat preiswürdig zu verkaufen G. Huber,

Rankweil, Unterdors. Auch gibt derselbe bekannt, daß

er vom 1. April an keinen Eber mehr haltet.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Altenstadt.

von Seite des Landeskulturrates für Vorarlberg gelangen
 5 Wagen Reis an sämtliche Gemeinden Vorarlbergs,
 je nach Verhältnis des Bedarfes zur Verteilung
und kosten 100 kg 122 Kronen ab Lagerhaus Feldkirch
 netto Kassa. Bestellungen werden bis längstens
27. März abends 5 Uhr in der Gemeindekanzlei entgegengenommen.


Alle jene Parteien, welche bei dem am 16. März
1915 verstorbenen Albert Kraller aus Altenstadt eine
Forderung haben, werden ausgefordert, bis 30. April
1915 ihre Forderung an das Verlassenschafts-Gericht Feldkirch
 anzumelden.

Die Hühnerbesitzer werden ausgefordert, dieselben derart
 einzusrieden, daß sie nicht aus ftemden Boden gelangen.
 Derartige Uebertretungen sind zur Anzeige zu
bringen und werden strenge geahndet.

Die Gemeindevorstehung vergibt das Bad Innerlaterns
 aus zwei Iahre die pro 1915 und 1916 getrennte
Wirtschaft mit Badeanstalt und die Alpweiden für 14
Stück Vieh jedes separat oder gemeinsam an einen entsprechenden
 Pächter oder in Regie aus Rechnung der
Gemeinde im Dffertwege. Die Offerte sind bis 1. April
1915 in der Gemeinoekanzlei einzureichen.

Das Torfstechen und heuen auf den Torsmähdern im
Steuerdistrikt Liechtenstein wird im Gfsertwege vergeben
 und zwar:
haßlermahd gegen Berg 153.000 in 3 Partien,
haßlermahd unter der Straße 456.000 in 7 Partien,
Müllersmahd 51.000,
Fröhlichsmahd auf der höhe 51.000,
Fröhlichsmahd im Lorch 81.000,
Fröhlichsmahd im Specke 30.000,
Liedermannsmahd 60.000,
Biedermannsmahd Graben öffnen 20.000.

Die Offerte snid bis 1. April 1915 in der Gemeindekanzlei
 einzureichen.

26 Partien Torfgrund im Ausmaße von 500 bis
700 Ouadratmeter werden am Samstag abends 5 Uhr
an die Anmelder durch das Los verteilt. Die Uebernehmer
 erhalten den Boden auf zwei Nutzungsjahre mit
Ausnahme der Entwässerungskosten, welche per Stück auf
zirka 3 Kronen, belaufen werden, unentgeltlich hingegen
ist der Uebernehmer verpflichtet, das Grundstück zu bebauen
 oder innerhalb 8 Tagen den Grund an die Gemeinde
 wieder abzutreten.

Altenstadt, am 24. März 1915.

J. Rheinberger, Vorsteher.

6n 11 Äschen trächtiges Schwein

ist zu verkaufen in Gisingen 113.

Terkel

sind zu verkaufen bei Michael Begle in Klaus 31.
            
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