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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

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Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Weiler.

Jene Viehzüchter, welche im Sinne der Ausschreibung
der Landeskulturrates auf eine Kälberzuchtsprämie Anspruch
 zu machen gedenken, können die bezüglichen Anmeldeformulare
 jetzt bei der Gemeindevorstehung beziehen.
 Vie Anmeldungen sind vom Vorsteher bestätigen
zu lassen und in der Zeit vom 2. bis 9. Nlai 1915 an
den Landeskulturrat in Bregenz einzusenden.

Nach dem 9. Mai einlangende Anmeldungen können
nicht berücksichtigt werden.

Vie Urliste der Geschworenen liegt durch 8 Tage
bei der Gemeindevorstehung zur allgemeinen Einsicht öffentlich
 auf.

Während dieser Frist steht es jedem Beteiligten frei,
Einspruch gegen die Eintragung oder Ueberwachung zu
erheben oder seine Besreiungsgründe geltend zu machen.

Weiler, am 13. April 1915.

3. G. Seyfried, Vorsteher.

Kuudmachuuge« der Gemeindevorstehung

Klaus.

Ls wird hiemit zur Kenntnis gebracht, daß laut
Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch die
Vorschriften der Fremdenanmeldung bedeutend verschärft
wurden.

Infolge dessen ergeht die Aufforderung, daß alle
fremden Personen, welche beherbergt oder in Wohnung
ausgenommen werden, sofort bei der Gemeindevorstehung
 unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare,
welche beim Gefertigten erhältlich sind, bei strenger Strafvermeidung
 anzumelden sind. Vies hat auch für sämtliche
Gastwirte Giltigkeit und wolle besonders beachtet werden.

*

Vie erste Hälfte Grund- und Hausklassensteuer ist
bis in 14 Tagen in der Gemei'ndekanzlei zu bezahlen.

Nachher erfolgt der Einzug auf Kosten der Parteien.

Klaus, am 14. April 1915.

A. Längle, Vorsteher.

& k. KemeindtslhikManh Wngm, Aofels, Wm.

Am Sonntag, den J8. April findet in der Pfarrkirche
 der Bestattnisgottesdienst für die im Felde der
Ehre gefallenen Krieger Hermann Lreuß und Iosef vobler
 statt.

Zur Erweisung der letzten Ehre rücken die Standesschützen
 aller drei Ortschaften mit Fahne wie gewöhnlich
aus.

Sammlung aller Schützen ist um halb 8 Uhr früh
beim neuen Schulhaus in Gisingen.

Alle auf Urlaub weilenden Krieger werden zur Erweisung
 der letzten Ehre für ihre gefallenen Kriegskameraden
 höflichst eingeladen.

Nach dem Gottesdienst werden die Lestgelder vom letzten
 Zimmerschießen ausbezahlt.

Gisingen, am 14. April 1915.

Josef Allgauer, Dberschützenmeister.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Laterns.

Nachdem es vorkommt, daß angemeldetes Vieh auf
die Alpe Gapfol pro 1915 verkauft wird, so wird in
Erinnerung gebracht, daß die Anmeldungen bindend und
haftbar sind, daher von nun an jeder, welcher Vieh verkauft,
 selbst zu sorgen hat, daß die weide wieder besetzt
wird oder aber die Sömmerungskosten zu bezahlen hat,
wenn die weide auch nicht besetzt wird.

Fremden-Anmeldung.

Es wird hiemit zur Kenntnis gebracht, daß am 31.
März 1915 bedeutend strengere Vorschriften über Fremdenanmeldung
 von der k. k. Statthalterei ausgegeben wurden.
Ls find daher die fremden Dienstboten oder sonst sich
aufhaltenden Fremden auch bei Wirten sofort beim Gemeindeamte
 anzumelden.

*

Vie Viehbesitzer, welche auf die Gewährung von Kälberaufzuchtpramien
 Anspruch erheben wollen, können bei
der Gemeindevorstehung die Anmeldeformulare abholen.

Anmeldungen müssen in der ersten INaiwoche gemacht
werden.

Laterns, am 12. April 1915. ' > j

Matt, «arpetzer.

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h« ZmWklirmMMt; ZwWsvtfts,

welche am Sonntag, den <8. April 1-15 im Gasthause
des Iulius Bachmann in Batfchuns gehalten wird.

Beginn 3 Uhr nachmittags. . ]

Tagesordnung: 1 ’

1. Verlesung des Protokolles der letzten General«
Versammlung.

2. Vorlage der Iahresrechnung pro 1914 und des
neuverfaßten Inventariums über das Vereinsvermögen,
sowie des Bevisionsprotokolles.

3. Bericht über die Tätigkeit dieses Vereines im
Vereinsjahre 1914.

4. Neuwahlen: , - <
a) des Vereinsausschusses,- '* ■ ^. A ■

b) der Nechnungsrevisoren;
c) der Schiedsrichter und Ersatzmänner. "’
5. Allfällige Anträge oder auch Besprechungen über
Vereinsangelegenheiten.

Becht zahlreicher Beteiligung wird entgegengesehen.

Zur Beschlußfähigkeit müssen mindestens 30 vereinrmitglieder
 anwesend sein, andernfalls acht Tage später
zur gleichen Tagesordnung eine Versammlung gehalten
wird, bei welcher dann ohne Rücksicht der Anwesen«
denzahl die Beschlußfähigkeit vorhanden ist.

Zwischenwasser, am 9. April 1915. '

2. Welle, Dbmann.

Herausgeber: Di« Marktgememd« praukweil. — R-datti»n und Druck non Ludwig GauSarub«r in Feldkirch.
            
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