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Zl. 215/1 res.
Aundmachung
betreffend Lieferung von Heu an die Heeresverwaltung,
k. k. Statthalterei hat mit dem Erlaß vom
8. Mai l. Js. Zl. IX 1285/1 folgendes hieher eröffnet
:
Mit dem K. M. Erl. Abt. 12 N. 30,640 vom
1. Mai 1915 erhielt die k. u. k. Intendanz den Auftrag
zur Beschaffung von 20,000 q Preßheu für die
Armee im Felde. '
^ wird nur auf Offerte reflektiert, die eine
Abstellung bis längstens Ende Juli 1815 gewährleisten
und mit denen Heu der Fechsung 1914 angeboten
wird. Größere Mengen als 100 Waggon
werden an ein und denselben Lieferanten nicht zur
Lieferung übertragen, es wäre denn, daß dessen
Leistungsfähigkeit der Intendanz bekannt ist und die
Sicherheit vorhanden ist, daß er das angebotene
Quantum auch bestimmt liefern kann.
Die Offerenten haben in ihren Offerten die Provenienz
des Heues anzugeben. Provenienzen aus
^^n Territorialbereichen sind nicht zu berücksichtigen.
Offerte werden gegebenenfalls der betreffenden
Militarkommando-Jntendanz abgetreten.
Das Heuanbot wird von der Intendanz erledigt
und wird jenen Offerenten der Vorzug gegeben, die
prompte Ware abstellen. — Um die Erlangung von
Preßware zu beschleunigen, kann das Heu auch auf
Grund des K. L. C. im Wege der politischen Behörde
in Anspruch genommen werden. Zum Pressen
des Heues werden Militärarbeiter verwendet werden.
Es muß sonach alles aufgewendet werden, was geeignet
wäre die Bereitstellung von transportfähigen
Heuzügen zu fördern, weil der Bedarf an Heu bei
der Armee im Felde sehr groß und dringend ge- ‘
worden rst. ö
, k Hiezu wird diensthöflichst ersucht, die unterstehenden
Bezlrkshauptmannschaften anzuweisen, daß sie
wechBevölkerung auf diesen Heukauf aufmerksam
Die Intendanz kauft jedes Quantum gepreßtes
Heu zum Preise von 10 (zehn) Kronen 30 Heller für
den bahnverladenen Meterzentner. — Auch loses
Heu wird gekauft, wenn an einer Stelle (Eisenbahnstatwn)
mindestens 500 Meterzentner zusammengebracht
werden. — In diesem Falle wird eine ärarische
Heupreffe und die erforderliche Mil. Mannschaft
dre Preffung besorgen. Für den Meterzentner loses
Heu ab Preßstelle nächst einer Eisenbahnstation
werden neun (9) Kronen gezahlt (inklusive der Zusuhr
des gepreßten Heues zum Eisenbahnwagen.)
Die Heubefitzer wollen aufmerksam gemacht
werden, daß mit Rücksicht auf den vorzüglichen Stand
der Graser dre Grünfütterung für den Eigenbedarf
platzgreifen kann und auch die Äusstchten auf die
neue Ernte die besten sind.
Hiedurch werden die Heuvorräte der Ernte 1914
nrcht mehr in ihrem ganzen noch vorhandenen AuSwerden""t^gt
^"^ können noch jetzt günstig verkauft
Zur Ermöglichung des Kaufes von größeren
Mengen loses Heu werden die Gemeinden aufgefordert
für sämtliche Angehörige zusammen das Heu zu
offeneren, eventuell wäre Zusammenschluß auch
mehrerer Gemeinden zweckmäßig, da kaum die einzelnen
Besitzer noch die erforderlichen 500 o aufbrmgen
könnten. — Bei Offerten über loses Heu
wolle auch immer die Eisenbahnstation angeführt
werden, zu welcher dasselbe zugeführt wird. — Falls
die Besitzer rc. das Heu selber pressen wollen, ist die
Intendanz bereit, die erforderliche Heupresse gegen
nne Leihgebühr von 10 Kr. pro Woche zur Verfügung
zu stellen. Das abgeteilte Heu wird sodann
als gepreßtes bezahlt. Die Eisenbahnfrachtauslagen
für die Zu- und Abtransporte der Presse trägt die
Heeresverwaltung. Ferner wird ersucht, die Heupressenbesitzer
verständigen zu lasten, daß die Intendanz
verfügbare Heupressen gegen eine Entschädigung
von zehn (10) Kr. pro Woche in Verleihung nimmt.
Bemerkt wird noch, daß auf Heu von der zweiten
Mahd (Grummet) nicht gegriffen wird. Hievon
sind dre Besitzer von Heuvorräten sofort zu verständigen.
Der k. k. Statthaltereirat:
Cornet.
III ZI. 221/5
M a5e KemMeoorßehullgen -er pol. Bezirkes.
Die k. k. Statthalterei hat unterm 24. Mai l.
BI. HR 355/1 mit Rücksicht auf die gegenwärtigen
Verhältniffe die Abhaltung aller Vieh-Märkte
ohne Unterschied in ganz Tirol und Vorarlberg bis
auf weiteres eingestellt.
Eine Ausnahme hievon wird nur hinsichtlich der
Wochenschlachtviehmärkte in Innsbruck uud Bregenz
gemacht.
Feldkirch, am 25. Mai 1915
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der
Bezirkshauptmannschaft:
Tornet.
Aundmachung
Laut Erlaß der k. k. Statthaltern vom 24. d.
Mts, Zl. XIU 355/1, dürfen bis auf weiteres die
viehnrärkte nicht abgehalten werden. Dieses
Verbot bezieht sich auch auf den hiesigen Schweinemarkt.
Stadtinagistrat Feldkirch,
am 26. Mai 1915.
Der Bürgermeister: Unterberger.
Gute Speisekartoffel
)at zu verkaufen Rnton Pfänner, z. Rndreas Hofer,
Feldkirch.
Schöne, weiße Speisekartoffel
lut zu verkaufen Robert Pitschmann, Feldkirch,
Rreuzgasse Nr. 5. 2A—2A
Saämanne
nur einigemal gebraucht sehr preiswert zu verkaufen.
Näheres bei der Verwaltung.
Schöne ferkel
verkauft Johann Ludescher im Stieg Rankweil.