L Beilage zum Gemeindeblatt für Rankweil Nr. 3
vom Samstag, den 16. Jänner 1915.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Weiler.
3u jedermanns Einsichtnahme liegen bei der Ge
meindevorstehung an den nachbenannten Tagen öffent
lich auf:
1- Das Landsturmverzeichnis des Geburtsjahrganges
1896; Frist der Einsichtnahme vom 17. bis 25. Jänner.
2. Der Voranschlag über die Einnahmen und Aus
gaben der Gemeinde im Jahre 1915 liegt auf vom 17.
bis 31. Jänner.
3. Das Protokoll über die Suchtstierhaltung der Züch
tungsperiode 1914/15. Frist der Einsichtnahme vom 17.
bis 31. Jänner.
*
Mitteilung
der Verhandlungsgegenstände und der gefaßten Beschlüsse
in der am 6. Jänner 1915 stattgefundenen Gemeindeaus
schußsitzung.
1. Dem Protokoll über die letzte Sitzung vom 8. Dez.
1914 wurde, ein Nachtrag angesügt und in dieser Form
genehmigt.
2. Dem Ansuchen des Michael Peter und Genossen
um eine Entschädigung für die bei der Herstellung der
Lattoren-Unterkunftshütte verwendete Arbeitszeit wurde
dahin entsprochen, daß denselben der Betrag von 44 K
(vierzigvier Kronen) vergütet wird.
3. Die Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft
Feldkirch vom 24. Dez. 1914 Zl. 2578/1 betreff Brenn
holzlose wurde zur Verlesung gebracht.
4. Das für die diesjährige Forsttagsatzung anzumel
dende Holzquantum sowie die in Betracht kommenden
waldstellen wurden zur Beantragung festgesetzt. Vas Nähere
kann im Protokoll eingesehen werden.
Beschwerden gegen vorstehende Beschlüsse sind inner
halb 14 Tagen an den Landesausschuß in Bregenz ein
zureichen.
Vrennhslzanweisung.
Mit Erlaß vom 24. Dezember 1915 Zl. 2578/1 hat
die k. k. Bezirkshauptmannschaft ausnahmsweise die Be-
teilung der Bedürftigen mit etwas Brennholz bewilligt.
Es werden daher die wirklich Bedürftigen, denn laut zi
tiertem Erlasse kommen nur solche in Betracht, ausge-
sorderl, sich bis einschließlich 19. Jänner 1915 bei der
Gemeindevorstehung anzumelden, welche denselben dann
eine Holzbezugsanweisung ausstellt.
Zur Beteilung kann nur Durchforstholz verwendet
und darf dasselbe nur unter der persönlichen Leitung
des Waldaussehers gewonnen werden.
„ . Diejenigen, welche mit Brennholz genügend versorgt
smd, sowie die Privatwaldbesitzer, welche ihren Bedarf
aus ihrem Eigentumswalde decken können, dürfen gemäß
werden^ ^Mfc mit einer Anweisung nicht versehen
E§ wird bemerkt, daß Anmeldungen nach dem obge-
nannten Termine nicht mehr berücksichtigt werden können,
erfolgen können schriftlich oder mündlich
Weiler, den 12. Jänner 1915.
I. G. Seyfried, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Sulz.
Ueber Auftrag der k. k. Lezirkshauptmannschast in
Feldkirch Zl.. 58/5 werden hiemit sämtliche Pfervebe«
sitzer der hiesigen Gemeinde aufgefordert, ihre sämtlichen
Pferde in der Zeit vom 15. bis 20. Iänner 1915 in der
Gemeindekanzlei anzumelden.
Ansprüche aus Befreiung von der Vorführung zur
demnächst stattfindenden Klassifikation sind gleichzeitig mit
der Anzeige geltend zu machen und hiebei, insoweit sie
nicht die von der Anzeige nach den Durchführungsbestim-
mungen zu § 4 enthobenen Pferde betreffen, nachzu
weisen. (ß 6).
*
£aut Kundmachung der k. k. Bezirkshauptmannschast
in Feldkirch sind die Anmeldungen über die im Jahre 1915
beabsichtigten Bezüge von Zorstprsdukten in der Zeit vom
1. November dis 31. Jänner zu erstatten.
Ls werden deshalb jene, welche im Jahre 1915
Holz schlagen wollen, ausgesordert, dies bis längstens
31. Jänner 1915 in der Gemeindekanzlei anzumelden.
Nach dem 31. Jänner können Anmeldungen nur mittet
speziellen, triftig begründeten Ansuchen bei der polit.
Lezirksbehörde erstattet und von dieser nur dann in Be
handlung genommen werden, wenn die klimatischen Ver
hältnisse allenfalls notwendige Lokalerhebungen, für deren
Kosten die Parteien aufzukomn7en haben, noch zulasfen.
Iulz, den 13. Jänner 1915.
Marte, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Klaus.
Eine hasenspannkette wurde letztes Frühjahr im Blat-
tenwalde gefunden, dessen Eigentümer bis jetzt nicht er
mittelt werden konnte. (
Dieselbe kann gegen Nachweisung des Eigen
tumrechtes bei der Gemeindevorstehung abgeholt werden.
*
Die Einkommen- und Nentensteuerpflichtigen werden
aufmerksam gemacht, daß die Bekenntnisse im Monate
Jänner einzubringen sind.
Die Formulare können beim Gefertigten behoben
werden.
Klaus, den 13. Jänner 1915.
A. L ä n g l e, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Röthis.
Vas Verzeichnis der in das landsturmpflichtige Alter
tretenden Jünglinge des Jahres 1896 liegt vom 17. bis
24. Iänner in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Ein
sicht aus.
Nöthis, den 12. Jänner
1915.Vreuß, Vorsteher.
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