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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

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Unterhaltsb eilrag
für die Familien der Eingerückten,
Laut Dekret der k. k. Bezirkshauptmannschaft wurde
die individuelle Auszahlung der UnlerhaltSbeiträge durch
das k. k. Steueramt eingestellt und hat die Auszahlung
nunmehr durch das Gemeindeamt zu erfolgen. Die bisher
notwendigen Empfangsbestätigungen werden nicht mehr
benötigt hingegen ist ein Sammelbogen zu unterfertigen.

Es wollen daher alle Bezugsberechtigten am Montag,
 den 14. Juni, vormittags zwischen 8—11 Uhr zur
Unterschrift in die Gemeindekanzlei kommen.

Musterung der Jahrgänge 1878—1890 und

1892-189^.
Die Musterung der obigen Jahrgänge findet für die
Gemeinde Rankweil am Samstag, den 12. Juni, 8 Uhr
früh im Gasthause zum Ochsen in Feldkirch statt.

Da mit der Gemeinde Rankweil punkt 8 Uhr begonnen
 wird, so werden die Stellungspstichtigen nochmals
aufgefordert, rechtzeitig zu erscheinen.

Anmeldung der im Jahre 1897 Geborenen.
Alle in der Gemeinde Rankweil anwesenden, im Jahre
1897 geborenen Landsturmpflichtigen, die stch noch nicht
angemeldet haben, müssen sich bis längstens Samstag, den
12. Juni im Gemeindeamt melden.

Die Stellung der Landsturmpflichtigen vom Jahrgang
1897 findet am Samstag, den 19. Juni in Feldkirch statt.

GemMdevmlagr«.
Es wird aufmerksam gemacht, daß mit 31. Mai die
erste Hälfte der Gemeindeumlagen fällig geworden ist. Da
die Vorschreibung für dieses Jahr noch nicht erfolgen
konnte, hat die Einzahlung aus Grund der letztjährigen

Vorfchreibung zu erfolgen.

MarKt-Gemeinde-vorstehung kankweil,

den 10. Juni 1915.
Der Lürgermeisterstellvertreter: I. AbbrederiS.

Kundmachungen der Gememde-Vorstehung

Zwischenwafser.

Wp-MffMl.
Auf die Gemeindealpe Frutz wird am kommenden
vienMg, aen IS. Juni, ds. Js., aufgefahren werden.

Das anfzutreibende Vieh ist vom Eigentümer der Alpverwaltung
 anzumelden, damit dasselbe nummeriert werden
kann und soll bis längstens 10 Uhr früh aus der Alpe

^^ Ketten find keine mitzubringen, weil die Alpe diese

beistellt.

MmeMung Ser 1*97.
Alle im Jahre 1897 geborenen, in hiesiger Gemeinde
anwesenden Landsturmpflichtigen, sollen sich am Zonntag,
Ar« iz. Az. Mir., n a ch m., von 4 bis 6 Uhr, in der Gemeindekanzlei
 laut der Einberufungskundmachung anmelden,
sonsten haben dieselben Strafe zu gewärtigen. Auch fremde
nicht hieher zuständige aber Anwesende sind dieser Meldepflicht

 hier unterworfen.

Zwischenwaffer, am 10. Juni 1915.

Welte, Vorsteher.

S Stack schöne 5 Stoben alte ferkel
sind zu verkaufen in Nr. 19 Bangs.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Altenstadt.
SehlsMungr-eiuMrSnllMg.

Mit Ministerial-Verordnung vom 8. Mai 1915, R.-G.-Bl.
 Nr.-114, haben die Bestimmungen betreffend die
Einschränkung der Schlachtung von Rindern und Schweinen
eine weitere Beschränkung erfahren. Vorgeschritten trächtige
 Kühe, Kalbinnen und Sauen dürfen überhaupt nicht
der Schlachtung unterzogen werden. Melk- und Zuchtkühe,
 weibliche und kastrierte Kälber sowie Kalbinnen und
Ochsen bis zuck Alter von 2*/, Jahren und Stierkälber
sowie Stiere bis zum Alter von 2 Jahren dürfen nur
.mit behördl. Bewilligung zwecks Schlachtung verkauft oder

geschlachtet werden.

Zur Ausstellung der Bewilligung ist zufolge Stalth.
Erl. v. 15. d. M. Zl. XIII 346/1 die l k. Bezirkshauptmannschaft
 befugt. . 2.2

*

Die Musterung der Jünglinge. Geburtsjahrgang 1897
für die Gemeinde Altenstadt findet Samstag den 19. Juni
1915 8 Uhr ftüh im Magistratssaale in Feldkirch statt.

Gegen diejenigen, welche nach dem Ergebnisse der Erhebungen
 ungerechtfertigt zur Musterung nicht erschienen
sind, wird abgesehen von einer Vorführung zur Nachmusterung
 die Strafanzeige nach 8 4 des Gesetzes vom 28.
Juni 1890 R. G. Bl. Nr. 137 an das k. r. Landwehrgericht
 erstattet werden.

Im übrigen wird auf die Einberufungskundmachung
vom 24. Mai 1915 verwiesen.

Altenstadt, am 10. Juni 1915.

I. Rheinb- ^er, Vorsteher.

6» Alprecbt
für eine Kuh wird zu pachten gefucht.bei Polizei Weber

Levis Nr. 42.

verlStziicbe perle»

sucht Stelle als Haushälterin. Auskunft erteilt Filomena
Lins Nr. 25 in Rankweil.

verlöre»
ging vom Schleipfweg bis Bahnhof eine Heugabel. Man
ersucht um Abgabe bei Adolf Ebenhoch Rankweil.

Einige Zentner gute Kartoffel
(magnum bonum) hat zu verkaufen, Keckeis Johann Nr. 46

Röthis. _____________________ '____________

€in masenacker
mit 5 7« Mitmel in Kemisbreiten wird verpachtet. Auskunft
 erteilt Ferdinand Gau, Gemeindekanzlisi Rankweil.

eso Liter gute» Molt
hat zu verkaufen Maria Scheidbach Rankweil Nr. 401

Unterdorf._____________________ __________________

2 Creibertcbweine
hat zu verkaufen Johann Perterer, Bahnwächter in Altenstadts____________•___________



Inge Mend Pesm-zimlelÄmWige

hat zu verkaufen Julius Scheidbach in Levis.
            
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