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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

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Organ für alle gemeindeamtlichen Nundmachnngen.

Neunnndzwanzigster Jahrgang.

Dieses Gemeindeblatt erscheint jede» Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.80 K, mit Postversendung ganzjährig

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jedesmÄmindestens zwei Tage vor Erscheinen des Blattes bei der Administration der Gememdekanzlei zu Rankwerl emgereicht werden.

Sir. 29. Samstag, den 17. Juli IE

Wochenkalender.
Sonntag, 18. Skapulierfest, Montag, 19. hl. Vinzenz von Paul, Dienstag, 20. hl. Margaretha, Mittwoch, 21.
hl. Daniel, Arbogast, Donnerstag, 22. hl. Magdalena, Freitag, 23. hl. Apollmarrs, Samstag, 24. hl. Christina.

N. 396/15

Oecheigemngz-käikt.
Km 19. Juli gelangen zur öffentlichen Versteigerung
 und zwar:

a) in Lad Röthis um 8½ Uhr vormittags: post-Ur.'1
 46 Meter Vuchen-Spaltholz, Post-Nr. 2 8 Meter
weiches Brennholz, Post-Nr. 3 5.739 Festmeter Tannenklötze,
 zus. 19 Stück,'

b) in Klaus gegenüber Kaufmann Längle um 1 Uhr
nachmittags: Post-Nr. 4 16 Meter Buchenholz beim Stadel,
 Post-Nr/ 5 4 Meter Buchenholz gegenüber vom
Längle'schen Hause, Post-Nr. 6 24 Meter Buchenbrennholz.


Die Gegenstände können vor Beginn der Versteigerung
 dortselbst besichtigt werden.

K. k. Bezirksgericht Feldkirch, Abteilung VII,

am 19. Juli 1915.

Dalus.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Meiningen.

Aufforderung.
Diejenigen, welche bei dem am 5. Juli d. J. in
Meiningen vorstorbenen Valentin Güfel ein Guthaben
haben, oder demselben noch etwas schulden, werden hiemit
ausgefordert, sofort ihre Rechnungen dem Joses Keßler,
Gemeinderat in Meiningen, abzugeben, bezw. demselben
ihre Schuldigkeit bekannt zu geben.

*
Fahrnisversteigerung.
Ueber Ansuchen der Erben nach Valentin Güfel werden
 KM 20. Juli verschiedene Haus- und Stallfahrnisse in

der Wohnung des Erblassers, H.-Ur. 32 gegen Barzahlung
und sofortiger Wegschassung öffentlich versteigert. Die
Versteigerung beginnt 8 Uhr früh.

Meiningen, am 14. Juli 1915:

Meier, Vorsteher.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Weiler.

Der heurige Grasnutzen ab den regulierten Wiesenstraßen
 wird am Montag, den 19. Juli, abends Vs9 Uhr
in der Gemeindekanzlei öffentlich versteigert.

*
Es sind Beschwerden eingelangt, daß Knaben mit gesammeltem
 Holz in Dardis durch das Gras von privaten
gehen und damit schädigen. Eltern und deren Stellvertreter
 wollen die Kinder mahnen, dem Weg nach zu
gehen. Künftighin müßte in solchen und ähnlichen Fällen
 im Sinne des Feldschutzgesetzes strafend vorgegangen
werden, wonach dann die Eltern bezw. deren Stellvertreter
 für die Kinder verantwortlich gemacht werden.

*

Die Zuchtstierhaltungsrechnung für die abgelaufene
Sprungperiode ist angefertigt. Die Viehbesitzer werden
ersucht, die Stierhaltungskosten mit je 4 Kronen für
das zur Belegung gebrachte Stück Vieh bis 10. August
1915 bei der Gemeindevorstehung einzuzahlen. Nachher
erfolgt der Einzug durch den Gemeindediener auf Kosten

der Parteien.

Weiler, am 12. Juli 1915.

J. G. Seyfried, Vorsteher.
            
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