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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

Gemindeblatt

für

KaxkmrU, Altenstadt» Zwischeamaffer» Katz, Köthi», Meiler, Ala«»,

Medersaren, Mktorsverg» Gasts, Fraeer«, Tasters, Kater«»» Tists

««d Mei«i«Ne».

Mü« Dr alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.

Neunundzwanzigster Jahrgang.

Dieses Gememdeblatt erscheint jeden SamStag imd kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.8V L, mit Postversendung ganzjShrig
8 K. Die Abonnementsgebühr ist im voraus zu bezahlen. '

Inserate per Petit-Zeile oder deren Raum 10 h ö. W. Die Inserate, die in das Gemeindeblatt ausgenommen werden sollen, müssen
jedesmal mindestens zwei Tage vor Erscheinen deS Blattes bei der Administration der Gemeindekanzlei zu Rankweil eingereicht werden.

Nr. ZI. Samstag, den ZI. Juli 1915

Wochenkalender.
Sonntag, 1. August, port.-Ablaß, Montag, 2. hl. Alfons Liguori, Dienstag, 3. hl.' Gaudenz, Mittwoch, 4. hl. Dominikus,

 Donnerstag, 5. Maria Schnee, hl. Oswald, Freitag, 6. hl. Sixtus II., Samstag, 7. hl. Afra, Donat.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Weiler.

Man hat sich beschwert, daß Kinder in der Schottergrube
 im Riedle das gerüstete Sand in Unordnung bringen,
 die Kartoffelkulturen schädigen durch herumlausen
und herumstöbern in denselben, sowie durch Abreißen von
Aepseln die Besitzer schädigen.

Es wird bekannt gegeben, daß derlei Unfug künftighin
 gemäß dem Feldschutzgesetze strenge bestraft wird,
speziell wird daraus aufmerksam gemacht, daß das
Schneckensammeln auf fremden Reckern nicht gestattet ist.
Für Kinder werden deren Eltern bezw. deren Stellvertreter
 verantwortlich gemacht. Die Kinder sollten nach dieser
Richtung hin besser belehrt und erzogen werden.

*

Jene Viehbesitzer, welche verkäufliches Vieh für die
Heereslieferung haben, das ist solches Vieh, welches als
Zucht- oder Nutzvieh nicht mehr geeignet ist, wollen dies
bis 15. August bei der Gemeindevorstehung anmelden.
Es kommt nur nichtträchtiges Vieh in Betracht; gute
Milchkühe oder zur Zucht geeignetes Vieh wird nicht angenommen.
 Für die Monate August und September ist
die Viehlieferung für das Heer schon gesichert. Die bezüglichen
 Anmeldungen wollen aber trotzdem bis zu obigem
 Termine gemacht werden, damit die Gemeindevorstehung
 einen Ueberblick erhält. über das in der Gemeinde
 von den Viehbesitzern gerne abzusetzende Vieh.
Die Heeresverwaltung zahlt 2 Kronen pro Kilo Lebendgewicht;
 gewogen und übernommen wird das Vieh in
Rankweil. Nachdem für derarttges Vieh Heuer anderswo
 wohl kaum ein so schöner Meis erzielt werden dürfte,

wären die Viehbesitzer in der Lage, aus diesem Wege das
zur Zucht und zur Nutzung nicht mehr geeignete Vieh gut
abzusetzen.

In der am 20. Juli 1915, gemäß 8 41 G.-D., stattgefundenen
 Gemeindeausschutzsitzung wurden folgende Beschlüsse
 gefatzt:

1. In Anbetracht der heurigen, für den holzverkaus
nicht günstigen Lage wurde beschlossen, bei der Forstbehörde
 eine Abänderung der angemeldeten hölznutzung
zu beantragen, dahingehend, datz jedem Bürger, wenn
möglich in naher Waldung oder Grsanken 4 Meter Brennholz
 zugewiesen werde.

2. Der Vorsitzende teilt mit, daß über Anweisung der
Behörde die Familie des Reichsttalieners Antonini nach
dessen Einlieferung in das Konzentrattonslager unterstützt
werden mußte bis zu deren Abschub nach Italien. Es
wurde zwar sofort bei der Staatsverwaltung um Vergütung
 eingeschritten, eine Erledigung ist zwar noch nicht
erfolgt.

Ls wurde beschlossen, den an diese Familie vorschußweise
 als Unterstützung bezahlten Betrag von zusammen
 60 Kronen vorläufig aus der Gemeindekasse zu
decken.

3. Es soll ein vom k. u. k. Kriegsministerium anhergesendetes
 Kaiserbild um den Bettag von K 6.50 gekauft
 werden.

4. Wahl einer Züchtstterhaltungskommission für die
nächste Züchtungsperiode.

hiezu wurden gewählt: Längle Iosef Mathäus, Summer
 Franz Josef, Gemeinderat und Summer Gebhard,
Nr. 92.

5. Wahl eines Komites -zur Durchführung der Viehlieferung
 an die Heeresverwaltung.
            
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