2
31. 354/1 res.
Kundmachung.
Die k. k. Statthalterei Innsbruck hat auf Grund der
kaiserlichen Verordnung vom 7. August 1915, N.-G.-Bl.
Nr. 228 die Aufnahme der bei Produzenten, Wirten und
Händlern lagernden Weinoorräte angeordnet.
Erzeuger, Wirte und Händler, die Weinvorräte in
eigenen oder fremden Näumen vorrätig oder für andere
in Verwahrung halten, sind verpflichtet, der Bezirkshauptmannschaft
Feldkirch den Weinvorrat nach Menge und
Gattung bis zum 20. September anzuzeigen.
Wer anderen gehörige Vorräte in Verwahrung hat,
ist verpflichtet, die verfügungsberechtigten anzugeben.
Die Bezirkshauptmannschaft behält sich vor, die Vorräte
zu besichtigen und bei unterbliebener oder wahrheitswidriger
Anzeige auf kosten der Partei festzustellen, wer
die Angaben nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert, die
an ihn sonst gerichteten Fragen zu beantworten sich weigert
oder sie unrichtig beantwortet, wird außerdem mit
einer Geldstrafe bis zu 2000 Kronen oder mit Arrest
bis zu 3 Monaten bestraft, soferne die Handlung nicht
eitler strengeren Bestrafung unterliegt. (8 2, letzter Absatz
und § 3 der zitierten kaiserlichen Verordnung.)
Feldkirch, am 4. September 1915.
ver k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirkshauptmannschaft:
Cornet.
31. 343/148 res.
Kundmachung
betreffend vermißte Flüchtlinge aus den südlichen
Kriegsgebieten.
Alle Personen, welche flüchtige Angehörige vermissen,
haben sofort die Vermißtenanzeige schriftlich oder mündlich
bei der Gemeindevorstehung ihres gegenwärtigen Aufenthaltsortes
zu erstatten, damit Erhebungen über den verbleib
der vermißten Personen eingeleitet werden können.
Dieser Nachforschungsdienst erstreckt sich lediglich auf
vermißte Zivilpersonen, nicht aber auch auf Militärpersonen,
für welch letztere seitens der Heeresverwaltung ein
besonderer Auskunstsdienst eingerichtet ist.
Sollte eine Vermißtenanzeige bereits erstattet worden
sein, ist dieselbe zu erneuern. Der Anzeiger hat seine genaue
Adresse anzugeben.
Feldkirch, am 31. August 1915.
Der ?. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks
Hauptmannschaft:
Cornet.
Kundmachung.
Am kommenden Samstag, Sen U. September,
5 Uhr abends wird im Gasthaus z. „Engel" in Muntlix
eine Partie schöne Anstellschweine von der Alpe
Sennewies öffentlich versteigert
Kauflustige werden höflichst eingeladen.
Die Alpverwaltung.
6» schönes Qeiberlcdwein
ist zu verkaufen in Nr. 138, Göfis, Rungels.
veNenNIcbe Hailer franz Joses 1.
Jubiläums-Ijandelsscbule in Eustenau.
Das neue Schuljahr wird in allen 3 Klassen eröffnet.
Ls beginnt am Freitag, den 17. September mit der Einschreibung
der neueintretenden Schüler von 9—12 Uhr
vormittags, 2—4 Uhr nachmittags. Vie Ausnahmsprüfung
in die 1. Klasse findet Samstag, den 18. September, morgens
8 Uhr statt. Vie Schüler des letzten Jahres haben
sich am Montag, den 20. September, um 8 Uhr in den
Klassenzimmern einzufinden. Um 9 Uhr wird das hl.
Geistamt abgehalten. (Jene Schüler, welche eine Wiederholungsprüfung
abzulegen haben, müssen sich bereits am
Samstag, den 18. September um 10 Uhr bei der Direktion
melden.)
Jeder neueintretende Schüler hat mit den letzten
Schulnachrichten, Tauf- (bezw. Heimat-) und Impfschein
versehen zu sein. Bei der Anmeldung sind 10 Kronen
für Lintrittsgebühr und Lehrmittelbeitrag zu entrichten.
(Nichtösterreicher 20 Kronen.) Die Aufnahmsbedingungen
und das Schulgeld sind aus dem Grganisationsstatut zu ersehen,
welches samt Lehrplan unentgeltlich von der Direktion
bezogen werden kann. Die Direktion erteilt Auskünfte
jeder Art und nimmt auch während der Ferien
Anmeldungen entgegen. Wegen Unterkunft, Unterstützungen
und Kosttage wende man sich ebenfalls an diese.
Lustenau, im August 1915. 2.1
Direktion der
Kaiser Fran; Josef I. Jubiläurns-Handelsschule
in Lustenau.
Fernsprecher: 22
Danksagung.
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme während
der langen, mit Geduld ertragenen Krankheit und
beim hinscheiden unserer innigstgeliebten Mutter, Schwester,
Schwägerin und Tante
Me Elisabetha Maurer,
geb. Büchel,
sowie für die zahlreiche Beteiligung am Leichenbegängnisse
sprechen wir allen verwandten, Nachbarn, Freunden und
Bekannten von nah und fern, insbesondere dem hochw.
Herrn Pater Stanislaus für die vielen tröstlichen Besuche
und öfteres Spenden der HI. Sterbsakramente, dem hochw.
Herrn Frühmesser hefel für das Abholen der Leiche, dem
Herrn Bezirksarzt Dr. Suchanka für seine unermüdliche
Hilfe am Krankenbette den herzlichsten Dank aus. Auch
danken wir allen für die vielen Kranz- und Blumenspenden
und bitten der teuren verblichenen ein Andenken im
Gebete bewahren zu wollen.
Levis, am 5. September 1915.
/ Die tieftrauend Hinterbliebenen.
kln schönes, ir Worden trächtiges
Schwein
ist zu verkaufen in Nr. 11, Weiler.