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Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Zwischenwasfer.
Hohversteigerung.
Km Mittwoch, den 10. November 1915, nachmittags
halb 2 Uhr werden seitens der Gemeinde Zwischenwasser
im Gasthause zum „Sternen" in Muntlix folgende holz-
rotten öffentlich zur Versteigerung gebracht als:
Nr. Stämme Grt
Taxe K
122 9 Buchebrunnerholz bei den Losen
12
123 40 Buchebrunnerholz h. d. Hennenbüchel 14
124 60 Krepswald
50
125 80 daselbst
34
126 36 kapfwald
15
127 50 alldort
20
128 40 alldort
18
129 15 Schiblern
8
130 2 alldort
40
131 14 alldort oberhalb
12
132 13 ob dem Schnetzer
28
133 30 beim Gaisweg X
16
134 8 vormadlenshöhe
16
135 26 ob dem Markttobel
75
136 60 v. d. valasusatobel ob d. o. W.
22
137 55 hinter Sennewiesalpe
60
138 50 unter Sennewiesalpe
12
139 180 unter dem Ekerried
40
140 200 alldort
45
141 13 Dafinserhalden
20
142 4 alldort
230
143 4 alldort
180
144 4 Grafenacker
160
145 5 alldort
190
146 5 alldort
190
147 7 alldort
180
148 5 Sichlenwald
200
149 5 alldort
150
150 5 alldort
200
151 4 alldort
180
152 4 alldort
140
153 8 alldort
260
154 7 alldort
170
155 5 alldort
200
156 9 alldort
230
157 8 Basteien am neuen Weg
200
158 5 alldort
120
159 4 alldort
150
160 3 alldort
160
161 4 alldort'
160
162 6 Geraboden im Krepswald
180
163 9 alldort
80
164 3 Lehenwald
100
165 3 alldort
75
166 8 alldort
30
Die Meistbote sind bar zu bezahlen; die weiteren
Bedingungen kommen vor Beginn der Versteigerung zur
Verlautbarung.
Kuch wird noch bemerkt, daß die Kotten Nr. 142
inkl. 166 schönes Nutzholz haben, welches zumeist gleich
an das Sand gebracht und verwertet werden könnte.
Km Schluffe dieser Versteigerung werden noch feil
geboten: Losnummer 27 und 28 auf vürgenboden mit
je 3 Stämmen; auch gegen Barzahlung-
4 *
Neue Mehl- und Brot-Bezugsbücher
müssen nun wieder ausgegeben werden. Dieselben können
am nächsten Sonntag, den 7. November in Empfang ge
nommen werden, gegen Rückgabe der alten Buches, ohne
dessen Kückstellung sie nicht ausgefolgt werden.
Für vafins können diese Bücher am 7. November
gleich nach dem vormittagsgottesüienste im Gasthaus des
kupert Keckeis übernommen werden.
Für Muntlix können diese Bezugsbücher beim Ge
meindeschreiber Schnetzer in dessen Hause abgeholt werden,
jedoch außer der Kanzleizeit. Den andern Ortsbewohnern
werden diese Bücher im lvohnhause des Vorstehers über
geben. Vom 8. November angefangen, kann kein Mehl
oder Lrotbezug ohne Beibringung des neuen Bezugs
buches stattfinden.
Vorläufig ist für das Luch nichts zu bezahlen. Die Bücher
sind schon angefertigt, daher die Uebergabe schnell vor sich
gehen wird.
*
Kriegerversicherung.
Es werden die Angehörigen von im Kriegsdienste
stehenden Personen ermahnt, der Kriegsversicherung für
dieselben beizutreten. Zur weiteren Aufklärung hierüber
wird nächstens in kankweil ein Vortrag gehalten, an
welchem sich die Betreffenden beteiligen wollen. Wer ge
denkt, an der Kriegsversicherung teilzunehmen, wolle sich
bei dem gefertigten Gemeindevorsteher melden, daß er
geneigt sei, dann wird das Weitere veranlaßt werden.
Zwischenwasser, am 3. November 1915.
Welte, Vorsteher.
Sl. 425/175 res.
Kundmachung
betreff alpine Ausrüstungsgegenstände, Anforderung nach
dem kriegskistungsgesetze.
Das k. u. k. Militärkommando hat mit Zuschrift
vom 22. Oktober 1915, M. K. Nr. 87445 auf Grund des
8 24 des Kriegsleistungsgesetzes die endgiltige Ueberlafsung
der nachstehend angeführten, im Besitze von Händlern,
Erzeugern und privaten in Tirol und Vorarlberg befind
lichen, alpinen Kusrüstungsgegenständen in das Eigen
tum der Heeresverwaltung angefordert:
1. neue und gebrauchte, kriegsbrauchbare Ski, mit
und ohne Bindung, 1.70 bis 2.10 lang,
2. Skidoppelftöcke,
3. Eispickel,
4. Lergfeile,
5. Spirituskocher mit 1 oder 2 Schalen.
Ueber ergangenen Kuftrag werden die vorbezeich
neten Materialien gemäß 8 24, k. L. G. von den Be
sitzern zur endgiltigen Ueberlafsung in das Eigentum
der Heeresverwaltung angefordert.
Händler, Erzeuger und private haben das in ihrem
Besitze befindliche Material der angegebenen Krt sofort
an die k. k. Bezirkshauptmannschast Feldkirch mit einen:
Verzeichnis, aus welchem Namen und Wohnort des Be
sitzers und die Krt und Zahl der von demselben abgelie-
serten Materialien zu ersehen sein muß, einzusenden.
von hier wird das gesammelte Material an die Bezitks-
hauptmannschaft Bregenz eingesendet, woselbst die kom-
missionelle Schätzung und Uebernahme stattfindet.
Kusgenommen von der Beschlagnahme sind lediglich
Ski, welche zu Berufs- oder ausschließlich zu Verkehrs
zwecken dienen. 4
Feldkirch, am 28. Oktober 1915.
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks
hauptmannschast: Emmet.