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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

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Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Zwischenwasfer. 
Hohversteigerung. 
Km Mittwoch, den 10. November 1915, nachmittags 
halb 2 Uhr werden seitens der Gemeinde Zwischenwasser 
im Gasthause zum „Sternen" in Muntlix folgende holz- 
rotten öffentlich zur Versteigerung gebracht als: 
Nr. Stämme Grt 
Taxe K 
122 9 Buchebrunnerholz bei den Losen 
12 
123 40 Buchebrunnerholz h. d. Hennenbüchel 14 
124 60 Krepswald 
50 
125 80 daselbst 
34 
126 36 kapfwald 
15 
127 50 alldort 
20 
128 40 alldort 
18 
129 15 Schiblern 
8 
130 2 alldort 
40 
131 14 alldort oberhalb 
12 
132 13 ob dem Schnetzer 
28 
133 30 beim Gaisweg X 
16 
134 8 vormadlenshöhe 
16 
135 26 ob dem Markttobel 
75 
136 60 v. d. valasusatobel ob d. o. W. 
22 
137 55 hinter Sennewiesalpe 
60 
138 50 unter Sennewiesalpe 
12 
139 180 unter dem Ekerried 
40 
140 200 alldort 
45 
141 13 Dafinserhalden 
20 
142 4 alldort 
230 
143 4 alldort 
180 
144 4 Grafenacker 
160 
145 5 alldort 
190 
146 5 alldort 
190 
147 7 alldort 
180 
148 5 Sichlenwald 
200 
149 5 alldort 
150 
150 5 alldort 
200 
151 4 alldort 
180 
152 4 alldort 
140 
153 8 alldort 
260 
154 7 alldort 
170 
155 5 alldort 
200 
156 9 alldort 
230 
157 8 Basteien am neuen Weg 
200 
158 5 alldort 
120 
159 4 alldort 
150 
160 3 alldort 
160 
161 4 alldort' 
160 
162 6 Geraboden im Krepswald 
180 
163 9 alldort 
80 
164 3 Lehenwald 
100 
165 3 alldort 
75 
166 8 alldort 
30 
Die Meistbote sind bar zu bezahlen; die weiteren 
Bedingungen kommen vor Beginn der Versteigerung zur 
Verlautbarung. 
Kuch wird noch bemerkt, daß die Kotten Nr. 142 
inkl. 166 schönes Nutzholz haben, welches zumeist gleich 
an das Sand gebracht und verwertet werden könnte. 
Km Schluffe dieser Versteigerung werden noch feil­ 
geboten: Losnummer 27 und 28 auf vürgenboden mit 
je 3 Stämmen; auch gegen Barzahlung- 
4 * 
Neue Mehl- und Brot-Bezugsbücher 
müssen nun wieder ausgegeben werden. Dieselben können 
am nächsten Sonntag, den 7. November in Empfang ge­ 
nommen werden, gegen Rückgabe der alten Buches, ohne 
dessen Kückstellung sie nicht ausgefolgt werden. 
Für vafins können diese Bücher am 7. November 
gleich nach dem vormittagsgottesüienste im Gasthaus des 
kupert Keckeis übernommen werden. 
Für Muntlix können diese Bezugsbücher beim Ge­ 
meindeschreiber Schnetzer in dessen Hause abgeholt werden, 
jedoch außer der Kanzleizeit. Den andern Ortsbewohnern 
werden diese Bücher im lvohnhause des Vorstehers über­ 
geben. Vom 8. November angefangen, kann kein Mehl­ 
oder Lrotbezug ohne Beibringung des neuen Bezugs­ 
buches stattfinden. 
Vorläufig ist für das Luch nichts zu bezahlen. Die Bücher 
sind schon angefertigt, daher die Uebergabe schnell vor sich 
gehen wird. 
* 
Kriegerversicherung. 
Es werden die Angehörigen von im Kriegsdienste 
stehenden Personen ermahnt, der Kriegsversicherung für 
dieselben beizutreten. Zur weiteren Aufklärung hierüber 
wird nächstens in kankweil ein Vortrag gehalten, an 
welchem sich die Betreffenden beteiligen wollen. Wer ge­ 
denkt, an der Kriegsversicherung teilzunehmen, wolle sich 
bei dem gefertigten Gemeindevorsteher melden, daß er 
geneigt sei, dann wird das Weitere veranlaßt werden. 
Zwischenwasser, am 3. November 1915. 
Welte, Vorsteher. 
Sl. 425/175 res. 
Kundmachung 
betreff alpine Ausrüstungsgegenstände, Anforderung nach 
dem kriegskistungsgesetze. 
Das k. u. k. Militärkommando hat mit Zuschrift 
vom 22. Oktober 1915, M. K. Nr. 87445 auf Grund des 
8 24 des Kriegsleistungsgesetzes die endgiltige Ueberlafsung 
der nachstehend angeführten, im Besitze von Händlern, 
Erzeugern und privaten in Tirol und Vorarlberg befind­ 
lichen, alpinen Kusrüstungsgegenständen in das Eigen­ 
tum der Heeresverwaltung angefordert: 
1. neue und gebrauchte, kriegsbrauchbare Ski, mit 
und ohne Bindung, 1.70 bis 2.10 lang, 
2. Skidoppelftöcke, 
3. Eispickel, 
4. Lergfeile, 
5. Spirituskocher mit 1 oder 2 Schalen. 
Ueber ergangenen Kuftrag werden die vorbezeich­ 
neten Materialien gemäß 8 24, k. L. G. von den Be­ 
sitzern zur endgiltigen Ueberlafsung in das Eigentum 
der Heeresverwaltung angefordert. 
Händler, Erzeuger und private haben das in ihrem 
Besitze befindliche Material der angegebenen Krt sofort 
an die k. k. Bezirkshauptmannschast Feldkirch mit einen: 
Verzeichnis, aus welchem Namen und Wohnort des Be­ 
sitzers und die Krt und Zahl der von demselben abgelie- 
serten Materialien zu ersehen sein muß, einzusenden. 
von hier wird das gesammelte Material an die Bezitks- 
hauptmannschaft Bregenz eingesendet, woselbst die kom- 
missionelle Schätzung und Uebernahme stattfindet. 
Kusgenommen von der Beschlagnahme sind lediglich 
Ski, welche zu Berufs- oder ausschließlich zu Verkehrs­ 
zwecken dienen. 4 
Feldkirch, am 28. Oktober 1915. 
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks­ 
hauptmannschast: Emmet.
	        
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