L Beilage zum Gemeindeblatt für Rankweil Nr. 48
vom Samstag, den 27. November 1915.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Altenstadt.
Wie allbekannt, herrscht großer Milchmangel, so daß
Familien mit Kinder trotz der Barzahlung nicht mehr die
nötige Milch bekommen. Vie Ursache scheint die massenhafte
Kälberaufzucht, der Mangel von Zusatz an Futtermittel
und hauptsächlich der Mangel an Fettwaren. Wenn
auch dieses tatsächlich zutrisst, sind noch solche, welche ihre
vorrätige Milch für den eigenen Hausgebrauch schon für
die Zukunft verbuttern und daher keine Milch abgeben.
Mit Rücksicht, daß voraussichtlich dieser Milchmangel bloß
bis zur Absaugung der Kälber halten wird und hernach
dem Landwirt noch eine geräumige Zeit zur Verfügung
steht, sich mit Fettwaren für seinen Eigenbedarf zu versehen,
wird gebeten, aus Humanität der notleidenden Bevölkerung
die erübrigte Milch nach Tunlichkeit abzugeben,
da sonst im Sinne der Kriegsleistungsgesetzes vorgegangen
und die Betreffenden zur Abgabe verpflichtet werden
müßten.
viehNeserung.
ven titl. Viehbesitzern diene zur Kenntnis, daß das
für die Heeresverwaltung angemeldete Vieh nicht Ende
November, sondern Mitte Dezember zur Ablieferung gelangen
wird und daher noch weitere Anmeldungen bis
1. vezember entgegengenommen werden.
*
Schützet eure Säume vsr Wildschaden.
Vie Obstbäumebesitzer werden aufgefordert, ihre Obstbäume
vor Wildschaden zu schützen; nicht geschützte Bäume
haben keinen Anspruch auf Wildschaden.
Rodel-vetbot.
Das Rodeln auf den öffentlichen Wegen und Straßen,
besonders aus dem Kirchweg von Fresch nach Nofels
ist verboten. Für Kinder werden die Eltern oder Erzieher
zur Verantwortung gezogen.
haur- und wohnungrlisten.
Zum Zwecke der Linkommensteuerveranlagung für
das Sahr 1916 werden die Haus- und Mietparteien mit
Haus- und Wohnungslisten beteilt, welche den der Wahrheft
entsprechend ausgefüllt und bis längstens l2. Dezember
1915 in die Gemeindekanzlei zu überreichen sind.
verkauf von Heu.
Der verkauf von Heu, sowie der Abtransport in eine
andere Gemeinde und jede sonstige entgeltliche und unentgeltliche
Ueberlassung an andere Personen, ist den Besitzern
von Heu untersagt. Gegen jedermann, der das in
seinem Besitze befindliche Heu veräußert oder abtransportiert,
wird gerichtliche Anzeige erstattet werden. Ebenso
gegen jedermann, der Heu, von dem er wußte, daß es beschlagnahmt
ist, ankauft oder zum verkauf desselben ausmuntert.
*
holjversteigerung.
Kommenden Dienstag, den 30. November 1915,
abends 8 Uhr wird im Gasthaus zur „Haltestelle" in
Altenstadt nachstehendes Durchforstholz in der Tilliswaldung
gegen Barzahlung öffentlich versteigert.
Nr. Stück Ort Taxe L
l 1 Sichenwald 30
2 1 alldort 6
3 1 alldort 28
4 1 alldort 40
5 1 alldort 25
6 1 alldort 28
7 10 alldort 12
8 1 Kalkofen 25
9 1 alldort 32
10 1 alldort 10
11 2 alldort 24
12 2 Logerstapse rechte 20
13 5 alldort 13
14 2 alldort 26
15 1 alldort 11
16 2 alldort 10
17 2 alldort 7
18 1 alldort 16
19 2 alldort 8
20 1 alldort 12
21 3 alldort 14
22 5 alldort 7
23 8 alldort 9
24 4 alldort 10
25 4 alldort 6
26 8 ob dem Steinbruch 8
27 6 alldort 10
28 7 alldort 11
29 8 Viereck-Rank rechts 13
30 6 ob dem hohen Schrofen 10
31 4 ob neu Amerika 4
32 2 ob dem Wasserbehälter 28
33 8 alldort 11
34 4 . Viereck-Rank links 10
35 6 alldort 8
36 8 ob dem Bretterdächle 13
37 10 Viereck Köpfte 6
38 1 alldort
13
39 18 ob dem Frauenstein 12
40 1 alldort 16
41 10 Logerstapfe links 15
42 11 alldort
14
von der k. k. Heeresverwaltung wird feine, trockene
Streue angekauft, der Meterzentner zu 5 Kronen 40
Heller, franko Preßstelle des L. Bürkle in Levis. Anmeldungen
mit Gewichtsangabe sind binnen 3 Tagen in
der Gemeindekanzlei zu erstatten.
Altenstadt, am 22. November 1915.
Rheinberger, Vorsteher.
Gin schönes Ruhkalb
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 18 in Brederis, Rankweil.