accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1915 (1915)

7

1 -_Mit Wald bestockte, jedoch nicht als
Waldboden eingetragene Gründe. Vie Bestimmungen
 dieses Gesetzes finden auch auf jene Grundstücke
Anwendung, welche im Grundsteuer-Kataster zwar nich
als waldbodsn bezeichnet, tatsächlich aber mit Wald bezw
den unter 7 angeführten Holzgewächsen bestockt sind.

Feldkirch, am 9. November 1915.

Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaft:



________ Cornet.

31. 338/31 res.

Aundmachung.

Ls ist vorauszusehen, daß für patriotische Abzeichen,
EE?me und sonstige gewerbliche Erzeugnisse (Karten)
Abbildungen des laut der Allerhöchsten Entschließungen
oom 10. und 11. Oktober 1915 allergnädigst festgesetzten
Wappens der österreichischen Länder, des vereinigten Wappens
 der Länder der heiligen ungarischen Krone, bezw.
des gemeinsamen Wappens, sowie Darstellungen der laut
Allerhöchsten Armee- und Flottenbefehles vom 11. Oktober
 1915 allergnädigst genehmigten Fahne und Standarte
des Heeres oder der Flotte der Kriegsmarine verwendet
werden.

Ls wird nun darauf aufmerksam gemacht, daß für
die Erzeugung und den Verkauf derart ausgestatteter Gegenstände
 eine behördliche Bewilligung notwendig ist.

Line solche Bewilligung ist auch für die Erzeugung
und verkauf patriotischer Abzeichen und Embleme notwendig,
 die mit dem Bildnisse Seiner INajestät oder von
Mitgliedern des Kaiserhauses geschmückt oder mit dem
Neichswappen bezw. mit Landeswappen versehen sind.

Feldkirch, am 26. November 1915.

Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Sezirkshauptmannschaft:



Cornet.

Die Alprechnung

für die Alpe Valors findet am Sonntag, den 5. Dezember
1915, abends 7 Uhr im Gasthause zum „Frohsinn" in
Weiler statt mit folgender

Tagesordnung
1. Vorlage der Nechnungen für den Sommer 1915
und Erledigung derselben.

2. Wahl eines Alpmeisters, zweier Nechnungsrevisoren
 und der Schweineverwaltung.

3. Beratung und Beschlußfassung betreff Neuverpachtung
 der Ligenjagd.

4. Allfällige Anträge und Besprechungen in Alp-Angelegenheit.


Zahlreiches Erscheinen der Interessenten erwartet

Weiler und Viktorsberg, am 30. November 1915.

Die Alpverwaltung.

H«KG58«XSN.

Sonntag, den 5. Dezember 1915 wird der Gemeinde-Kassler
 von Satteins im Gasthaus zum „Nößle" in Uebersaxen
 die Grundsteuer und Gemeindeumlage einheben.

Satteins, am 30. November 1915.

«-^ Lin», Vorsteher.

KundmachuNgen der Gemeindevorstehung

Weiler.

Das Landsturmverzsichnis, sowie die Sturmrolle des
Geburtsiahrgänges 1898 liegt durch 8 Tage zur öffentlichen
 Einsichtsnahme auf.

Laut Ministerial-Verordnung vom 23. Iuli 1915
sind die Vorräte an Hülsenfrüchten neuer und alter Ernte
beschlagnahmt.

Hülsenfrüchte dürfen nur an die Kriegsgetreide-Verkehrsanstalt
 verkauft werden und wäre die Menge der
nicht im eigenen haushalte benötigten Hülsenfrüchte bis
6. Dezember bei der Gemeindevorstehung bekanntzugeben.

*

^ ^*$ den Gemeindeüiener zugestellten Wohnungslisten
 (Hauslisten) sind bis 11. Dezember genau auszufüllen
 und anher abzuliefern.

*

Auf die neuen Meldevorschriften wird besonders aufmerksam
 gemacht. Meldeblätter sind bei der Gemeindevorstehung
 erhältlich. Iede NächtigUng einer nicht zum
Hause gehörigen Person ist meldepflichtig und muß diese
Meldung zeweils bis 9 Uhr vormittags mit dem ausgefüllten,
 dreifachen Meldezettel erfolgen.

Obstbäume vor Hasenfratz schützen.

Vie Besitzer junger Gbstbäume werden aufmerksam
gemacht dieselben vor Hasenfraß zu schützen. Für nicht
geschützte Bäume kann kein Wildschadenersatz angesprochen
 werden.

Weiler, am 29. November 1915.

I. G. Seyfried, Vorsteher.

Kundmachung.

, Sonntag, den 5. Dezember, nachmittags halb
4 Uhr findet die

General-Versammlung

der Molkereigenossenschaft Göfis im Gasthaus z. „Linde"
statt.

Tagesordnung:
1. Vorlage der Iahresrechnung.
2. Wahlen: des Obmannes, des Ausschusses und des
Ueberwachungsausschusses.

3. wünsche und Anträge.
hiebei wird auch der Neingewinn an die Milchlieferanten
 ausbezahlt. Vas Erscheinen sämtlicher Grts-Nnwesenden
 ist notwendig und sind auch Nichtmilchlieferanten
 zu erscheinen verpflichtet.

Göfis, am 30. November 1915.

___________Der D bmann.

Sanittttrikt
Weiler, Frasern, Klons, Rühls, Sulz, Viktorsberg.

Herr vr. Slatkes Leo aus Innsbruck, dzt. in Feldkirch,
 ordiniert kommende Woche an folgenden Tagen im
Gasthause zum „Hirschen" in Weiler:

Montag, den 6. Dezember, Mittwoch, den 8. vezember,
 Freitag, den 10. Dezember je I bis 3 Uhr nachmittags.
 hernach Krankenbesuche.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.