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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

GemeindMalt

für

Kaukmeil. Altenstadt, Zmischenwaffer, Sulz, Köthis, Weiler, Klan».

Uedersaren, Utktorskrrg, Gösts, Frareru, Taster«, Katern», Bist«

and Meiningen.

Amtsblatt für alle Gemeinde-Aundmachangen.

Vreißigfter Jahrgang.

DieleS Gemeindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.50 K, mit Postversendung ganzjährig
3 K. Die Bezugsgebühr ist im voraus zu bezahlen. _ _ ., , . . _ , . . _ . .

Anzeigen für die «leinschriftzeile oder deren Raum 10 k. ö. W. Die Anzeigen, die in daS Gemewdeblatt ausgenommen werden
sollen, muffen jedesmal mindestens zwei Tage vor Erscheinen deS Blattes bei der Verwaltung in der Gemetndekanzlet zu Rankwetl

eingercicht werden. .___________________ ___________________________ ■

Nr. 12 Samstag, den 18. TDärz 1016

Äocbenlralenaer:
Sonntag, 19. hl. Josef. Montag, 20. hl. Wolfram. Dienstag, 21. hl. Benedikt. Mittwoch, 22. hl. Gctavianus.

Donnerstag, 23. hl. Merbot. Freitag, 24. hl. Gabriel. Samstag, 25. Maria Verkündigung.

Kundmachungen »er Gemeindevorstehung

Klaus.

Hundemusterung.

Km Montag, den 20. März, nachmittags von 3 bis
4 Uhr findet im Gasthaus zum „Hecht" dahier die Hundemusterung
 statt.

Ls sind sämtliche Hunde, auch wenn sie das taxpflichtige
 Klter noch nicht erreicht haben, vorzuführen.
Die Hundetaxe, welche für weibliche, unverschnittene
Hunde 15 Kronen 50 Heller und für alle andern Hunde
8 Kronen 50 Heller beträgt, ist bei der Musterung bar

zu bezahlen.

Hunde, welche nach der Musterung im Laufe des
Jahres angeschafft werden, sind sogleich bei der Gemeindevorstehung
 anzumelden.

Die Hunde sollen an der Leine vorgeführt werden.
Zuwiderhandelnde werden besttast.

*

Das an den Straßen lagernde Holz ist unverzüglich
wegzuschaffen, ansonst Strafe zu gewärtigen ist.

■ *

Die Gbstbaumbesitzer werden ermahnt, die so schädlichen
 Misteln von ihren Dbstbäumen zu entfernen.

*

Ueber die Hieramts jedes Jahr eingebrachten Beschwerden
 werden alle jene Parteien, welche Hühner
halten, aufmerksam gemacht, daß di^elben derart ein»
zustieden sind, daß sie stemdes Besitztum nicht betteten
können. Vie Nichtbeachtung dieser Unordnung wttd be.
straft.

Hühnerfutter ist in den Kaufläden erhältlich.

Es wird daran erinnert, daß das Holzschleifen nicht
blos auf den Straßen in der Gemeinde, sondern auch auf
den Waldwegen verboten ist. Vas Holz ist vorne derart
in die höhe zu laden, daß es die Wege nicht beschädigen
kann. Zuwiderhandelnde werden unnachsichtlich bestraft.

*

Die pferdeklassisikation für die Gemeinde Klaus
findet am 31. März 1916, 8 Uhr früh vor dem Gasthaus
 zum „Scyäfle" in Götzis statt.

Vie zu den Pferden gehörigen Beschttrungen sind
zur Klassifikation mitzubringen und vorzuweisen.

Klaus, am 14. März 1416.

Läng le, Vorsteher.

Zl. 73/207 res.

Rundmachung.

Vas k. u. k. Etappenstationskommando in Bregenz
restektiert nur mehr auf die in den Sägen der Gemeinden
 Vornbirn, Uankweil, Feldkirch und Frastanz sich
ergebenden Mengen von Sägespänen. Bezüglich der anderen
 Gemeinden wird die mit h. a. Dekrete vom 8.
Jänner 1416, Zl. 7/246 res verfügte Beschlagnahme ausgehoben.



Feldkirch, am 8. März 1416.
ver k. k. Statthalterettat und Leiter der Bezirkshauptmannfchast:



Cornet.

Die Konkurrmassa der Gebr. Canal verkauft

Zementwaren
zu herabgesetzten Preisen. Diese Zementwaren befinden
sich in Klaus und werden vom Dberschützenmeister Summer
 in Klaus abgegeben.
            
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