Rriegsinvaliditäts- 'M
i Versicherung.
Der R. R. österreichische Militär Wttwen- und
Waisenfond, unter dem Allerhöchsten Protektorate Seiner
kaiser-lichen und königlichen Apostolischen Majestät (Abtei
lung : Kriegsversicherung) befaßte sich schon seit langer
Zeit damit, eine Ariegrinvsläilätrversieherung einzuführen
und ist es nach vielen Bemühungen gelungen, durch An
lehnung an das militärische Superabitrierungsverfahren
eine geeignete Grundlage zu finden. In Anbetracht der
großen sozialen Bedeutung dieses Problems ist anzunehmen,
daß die Kriegsinvaliditätsversicherung den gleichen Anklang
finden wird, wie es die Kriegs-Todesfall-Versicherung getan.
I. Aar ist die KriegsinvaliditätsVersicherung? Die
Kriegsinvaliditätsversicherung hat den Zweck, jedem in
valid gewordenen Versicherten fük den Fall des dauernden
Verlustes seiner Erwerbsfähigkeit neben der staatlichen In
validenrente die Auszahlung eines Kapitals sicher zu stellen.
r. Äer rrann eine Kriegsinvaliditätsversicberung
abscblieben? Die Kriegsinvaliditätsversicherung ist für
jeden Offizier und Soldaten unserer Armee — auch für
die bereits im Felde stehenden — zugänglich. Aerztliche
Untersuchung ist nicht erforderlich. Dir Versicherung kann
von dem zu versichernden Krieger selbst oder von seinen
Angehörigen, seinem Arbeitgeber oder seiner Heimatsge
meinde abgeschloffen werden.
r. Arm wira eine gntlchäaigung aus der Kriegs*
invaliditätsversicberung gewährt? Jedem Invaliden. Ent
schädigung wird nicht nur denjenigen gewährt, welche durch
Verletzung (Verwundung) invalid geworden sind, sondern
auch allen jenen, deren Invalidität durch Krankheit
irgendwelcher Art verursacht ist.
4. Aer gilt als ein Znvaliäer? Jeder, dessen bür
gerliche Erwerbsfähigkeit dauernd beeinträchtigt ist. Vor
übergehende Krankheit oder bloß militärische Dienftun-
tauglichkeit ohne Beeinträchtigung der bürgerlichen Er
werbskraft gilt nicht als Invalidität.
5. Ale Wira aie Entschädigung bemessen? Die Ent
schädigungsleistung ist in erster Linie davon abhängig, ob
die Invalidität sogleich als eine dauernde konstatiert wird,
oder ob zunächst eine (voraussichtlich heilbare) Invalidität
von unbestimmter Dauer vorliegt.
t. Welche Entschädigung wird bei dauernder In
validität gewährt? Die sofortige Auszahlung eines Kapi
tales. Ist die dauernde Invalidität eine gänzliche, so wird
die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Ist sie eine teil
weise, so kommt je nach dem Jnvaliditätsgrade der ent
sprechende Teil der Versicherungssumme zur Auszahlung.
(Bei 75°/, Invalidität werden daher z. B. °/i der Ver
sicherungssumme, bei 50°/, Invalidität 7* der Versicherungs
summe, bei 20°/« Invalidität 7« der Versicherungssumme
ausgezahlt):
7. Weiche Entschädigung wird bei Invalidität von
unbestimmter Dauer gewährt? Zunächst Rente durch 2
Jahre. Die Rente wird bei vorläufig gänzlicher Invalidität
mit jährlich 10 Prozent der Versicherungssumme, bei vor
läufig teilweiser Jnvalidiiät mit dem entsprechendem Teil
beträge gewährt.
Nach 2 Jahren findet dann neuerliche Konstatierung
statt, deren Ergebnis unter allen Umständen endgiltig maß
gebend ist. Besteht nach 2 Jahren noch gänzliche Invali
dität, so werden 80 Prozent der Versicherungssumme als
restliche Kapitalsentschädigung ausgezahlt; besteht dann noch
teilweise Invalidität, so kommt der dem Jnvaliditätsgrade
entsprechende Teil dieser restlichen Kapitalsentschädigung
zur Auszahlung.
8. Wer bestimmt den Grad der ^Invalidität ? Bei
Bestimmung des Grades der Invalidität darf es keine
Unklarheit und keine Willkür geben. Aus diesem Grunde
ist in erster Linie die Entscheidung der militärischen Super»
arbitrierungskommisfion maßgebend. Der von der Militär
behörde festgesetzte Grad der bürgerlichen Erwerbsunfähig
keit ist für die Ansprüche aus der Versicherung entscheidet
und für die Gesellschaft rechtsverbindlich. Ueberdies werden
in der Polizze für eine Reihe wichtiger Jnvaliditätsfälle
bestimmte Entschädigungsleistungen festgesetzt. Weichen
diese polizzenmäßigen Leistungen von der Entschädigungs
summe ab, welche sich nach dem Befunde der Superarbi»
trierungskommifston ergibt, so hat immer das für den Ver
sicherten Günstigere zu gelten. g
o. Auf welche Lett wira Sie Versicherung adge-
schloffen? Die Versicherung wird für Sie Dauer einer
Jahres abgeschlossen. Bei längerer Kriegsdauer kann sie
zu den gleichen Bedingungen verlängert werden, auch dann,
wenn der Versicherte bei Ablauf des ersten Jahres nach
weislich erkrankt oder verletzt sein sollte.
Soldaten, schützt Euch für den Fall der Invalidität
und sichert Eure Familien für den Fall, daß sie der Er
werbskraft ihres Ernährers verlustig werden. Niemand
versäume er, von dieser wichtigen Fürsorge rechtzeitig
Gebrauch zu machen! Jeder trete der Versicherung bei,
ehe er zu spät ist!
Nähere Auskunft wird erteilt: Bei der Landesstelle
für Vorarlberg, des k. k. österreichischen Militär-Witwen»
und Waisenfond (Kriegsversicherungsabteilung) in Bregenz,
k. k. Bezirkshauptmannschaft, Zimmer Nr. 17 und vei der
Bezirksstelie feidRircb, im R. R. Steueramte, Zimmer rr.