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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

OememdMatt 
für 
KankmeU, Altenstadt. Zmischeumasser, Kutz. Röthis. Weiter. Klans, 
Wedersaren, Diktorsverg. Gasts, Frarern, Tasters, Laterns, Tists 
und Meiningen. 
Amtsblatt für alle Gemeinde-Aundmachnngen. 
vreitzlgster Jahrgang. 
Dreies Gemeindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.50 K, mit Postversendung ganzjährig 
3 K. Die Bezuzsgebühr ist im voraus zu bezahlen. 
Anzeigen für die Kleinschriftzeile oder oeren Raum 10 h. ö. W. Die Anzeigen, die in das Gemeindeblatt ausgenommen werden 
sollen, massen jedesmal mindestens zwei Tage vor Erscheinen des Blattes bei der Verwaltung in der Gemeindekanzlei zu Rankweil 
eingereicht werden. 
Nr. 30 Zamstag, äen 22. Juli W 
Ul 0 c b e n k a l e n d e r: 
Sonntag, 23. Hl. Apollinar. Montag, 24. Hl. Christina. Dienstag, 25. Hl. Jakob. Mittwoch, 26. Hl. Anna. 
Donnerstag, 27. Hl. Berthold, Hl. Aurel. Freitag, 28. Hl. Viktor u. Jnnoz. Samstag, 29. Hl. Martha. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehnng 
Klaus. 
Auf Grund der Ministerialverordnung vom 16. Juni 
1916 wird die Ablieferung von Metallgeräten von Kupfer, 
Kupferlegierungen und Nickel, sowie Zinngeräte angeordnet. 
Abzuliefern sind sämtliche aus obigem Metall bestehenden 
Geräte. 
Zur Entgegennahme dieser Geräte wird am Mittwoch 
den 3. August 1916 eine Kommission in dieser Gemeinde 
eintreffen und hat die Ablieferung am genannten Tage 
von halb 8 Uhr bis 9 Uhr vormittags beim Gefertigten 
zu erfolgen. 
* 
Für die zukünftige Schweinefutterverteilung haben sich 
jene Schweinebesitzer, welche solches beanspruchen, bis 25. 
Juli beim Gefertigten zu melden, wobei die Anzahl der 
Schweine anzugeben ist. Die Zuteilung wird nur an die 
Angemeldeten erfolgen. 
♦ 
Nächstens wird wieder Käse zur Austeilung kommen 
und haben sich alle, die solchen beanspruchen wollen, auch 
Viehbesitzer, die derzeit keinen haben, bis 25. Juli beim 
Gefertigten zu melden. 
*■ 
Es wird in Erinnerung gebracht, daß die Verwen­ 
dung von Kochmehl zu Brot und anderen Bäckereien, so­ 
wohl für Bäcker wie auch für Private strengstens bei 
Strafe verboten ist. 
Für kränkliche Personen, die leichteres Brot benötigen, 
ist ein Gesuch mit ärztlichem Zeugnis an die k. k. Bezirks­ 
hauptmannschaft in Feldkirch einzureichen. 
Ferner muß noch bemerkt werden, daß der Bezug 
sämtlicher Lebensmittel und Futterartikel nur für den 
eigenen Bedarf gestattet ist, und eine Abgabe der Karten 
oder ihr Betreffnis an andere Parteien nicht gestattet, da 
hiedurch eine unregelmäßige Verteilung erfolgt. Ein Zu­ 
widerhandeln ist strafbar. 
Gemeindevorstehung Alans 
am 18. Juli 1916. 
Läng le Vorsteher. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Laterns. 
Der Erlös aus den am 13. Juli versteigerten Nutz- 
losen kann vom Sonntag, den 23. Juli bis Sonntag, den 
6. August in hiesiger Gemeindekanzlei behoben event, mit 
der Gemeinde abgerechnet werden. 
Ebenso kann auch' für das im Mai 1916 an die 
Heeresverwaltung gelieferte Heu das Geld in Empfang 
genommen werden. 
Nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Gelder 
an Zinsen oder Hofbuchschuldigkeiten gutgeschrieben. 
Laterns, am 17. Juli 1916. 
Matt, Vorsteher. 
j Die Primiz j 
R des neugeweihten Priesters H. H. Fidel Knecht b 
D findet Sonntag, den 23. Juli, in der Pfarr- und H 
H Wallfahrtskirche auf U. L. Frauenberg statt. 8 
I Rankweil, 20. Juli 1916. ■
	        
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