OememdMatt
für
KankmeU, Altenstadt. Zmischeumasser, Kutz. Röthis. Weiter. Klans,
Wedersaren, Diktorsverg. Gasts, Frarern, Tasters, Laterns, Tists
und Meiningen.
Amtsblatt für alle Gemeinde-Aundmachnngen.
vreitzlgster Jahrgang.
Dreies Gemeindeblatt erscheint jeden Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 1.50 K, mit Postversendung ganzjährig
3 K. Die Bezuzsgebühr ist im voraus zu bezahlen.
Anzeigen für die Kleinschriftzeile oder oeren Raum 10 h. ö. W. Die Anzeigen, die in das Gemeindeblatt ausgenommen werden
sollen, massen jedesmal mindestens zwei Tage vor Erscheinen des Blattes bei der Verwaltung in der Gemeindekanzlei zu Rankweil
eingereicht werden.
Nr. 30 Zamstag, äen 22. Juli W
Ul 0 c b e n k a l e n d e r:
Sonntag, 23. Hl. Apollinar. Montag, 24. Hl. Christina. Dienstag, 25. Hl. Jakob. Mittwoch, 26. Hl. Anna.
Donnerstag, 27. Hl. Berthold, Hl. Aurel. Freitag, 28. Hl. Viktor u. Jnnoz. Samstag, 29. Hl. Martha.
Kundmachungen der Gemeindevorstehnng
Klaus.
Auf Grund der Ministerialverordnung vom 16. Juni
1916 wird die Ablieferung von Metallgeräten von Kupfer,
Kupferlegierungen und Nickel, sowie Zinngeräte angeordnet.
Abzuliefern sind sämtliche aus obigem Metall bestehenden
Geräte.
Zur Entgegennahme dieser Geräte wird am Mittwoch
den 3. August 1916 eine Kommission in dieser Gemeinde
eintreffen und hat die Ablieferung am genannten Tage
von halb 8 Uhr bis 9 Uhr vormittags beim Gefertigten
zu erfolgen.
*
Für die zukünftige Schweinefutterverteilung haben sich
jene Schweinebesitzer, welche solches beanspruchen, bis 25.
Juli beim Gefertigten zu melden, wobei die Anzahl der
Schweine anzugeben ist. Die Zuteilung wird nur an die
Angemeldeten erfolgen.
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Nächstens wird wieder Käse zur Austeilung kommen
und haben sich alle, die solchen beanspruchen wollen, auch
Viehbesitzer, die derzeit keinen haben, bis 25. Juli beim
Gefertigten zu melden.
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Es wird in Erinnerung gebracht, daß die Verwen
dung von Kochmehl zu Brot und anderen Bäckereien, so
wohl für Bäcker wie auch für Private strengstens bei
Strafe verboten ist.
Für kränkliche Personen, die leichteres Brot benötigen,
ist ein Gesuch mit ärztlichem Zeugnis an die k. k. Bezirks
hauptmannschaft in Feldkirch einzureichen.
Ferner muß noch bemerkt werden, daß der Bezug
sämtlicher Lebensmittel und Futterartikel nur für den
eigenen Bedarf gestattet ist, und eine Abgabe der Karten
oder ihr Betreffnis an andere Parteien nicht gestattet, da
hiedurch eine unregelmäßige Verteilung erfolgt. Ein Zu
widerhandeln ist strafbar.
Gemeindevorstehung Alans
am 18. Juli 1916.
Läng le Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Laterns.
Der Erlös aus den am 13. Juli versteigerten Nutz-
losen kann vom Sonntag, den 23. Juli bis Sonntag, den
6. August in hiesiger Gemeindekanzlei behoben event, mit
der Gemeinde abgerechnet werden.
Ebenso kann auch' für das im Mai 1916 an die
Heeresverwaltung gelieferte Heu das Geld in Empfang
genommen werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Gelder
an Zinsen oder Hofbuchschuldigkeiten gutgeschrieben.
Laterns, am 17. Juli 1916.
Matt, Vorsteher.
j Die Primiz j
R des neugeweihten Priesters H. H. Fidel Knecht b
D findet Sonntag, den 23. Juli, in der Pfarr- und H
H Wallfahrtskirche auf U. L. Frauenberg statt. 8
I Rankweil, 20. Juli 1916. ■