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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

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1. Drähte, Bleche und Platten, ferner Werksbehelfe
wie: Bleifutter, Unterlagsstücke, Modeln und dgl.,

2. Plomben und sonstige Verschlüsse,
3. Gewichte wie: Zuggewichte, Ausgleichsgewichte u.
dgl., ferner Kugeln und sonstige Gußwaren,

4. Bleikiele und Ballast der Segelboote,
5. Lettern und Schriften, Stereotypieplatten, einschließlich
 altes Material.

6. Rohre (auch geschwefelte und verzinnte und Rohre
mit Zinneinlage, Mantelrohre usw.) Schlangen und Syphons,


7. Armaturen (Hähne, Ventile), Pumpen u. dgl.
8. Tröge, Wannen, Pfannen, Ressel, Retorten und
sonstige Apparate, Geschirre und andere Gefäße,

9. Rammerauskleidungen, Aussütterungen u. dgl.
IO. Akkumulatorplatten.
Vie Pflicht zur Anzeige der unter Punkt 1—8 angeführten
 Gegenstände entfällt, wenn der Gesamtvorrat
10 Rilogramm nicht übersteigt.

Gegenstände, aus denen der Vorratsbesitzer auf Grund
eines Auftrages der Militärverwaltung Munition herzustellen
 hat, sowie die von ihm zu liefernden Munitionsgegenstände
 selbst sind nicht anzuzeigen.

Vie vorangeführten Gegenstände sind ohne Rücksicht
darauf anzuzeigen, ob sie zu den Einrichtungen einer Betriebsanlage
 gehören, ob sie zum Zwecke der Verarbeitung
oder Veräußerung vorrätig gehalten werden oder anderen
Zwecken dienen, ob sie derzeit nicht benützt werden oder
in Benützung stehen.

Die Anzeige ist von jedem zu erstatten, der solche Gegenstände
 besitzt oder für andere in Verwahrung hält.

KundMachu«gen der Gememdevorstehung

Röthis.

Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben
der Gemeinde im Jahre 1916, sowie das Zuchtstierhaltungsprotokoll
 liegen vom 21. Jänner an durch 14 Tage
in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsicht auf.

♦

Am 28. Jänner findet am gleichen Drte und zu
den gleichen Bedingungen die zweite Schlachtvieh-Ablieferung
 im Jänner statt.

Vie Gemeinde Röthis hat hiezu 2 Stück Schlachtvieh
zu liefern.

Freiwillige Anmeldungen wollen bis Sonntag, den
23. Jänner, mittags 12 Uhr Hieramts gemacht werden.
Wenn keine Anmeldungen erfolgen, müssen die Tiere
requiriert werden.

*

Zufolge Mitteilung des k. k. Militär-Verpflegs-Magazins
 in Innsbruck ist die Pressung und Uebernahme
des an die Heeresverwaltung zu liefernden Heues an Herrn
Anton Spalt in Mäder übergegangen. Die Uebernahme
wird bald erfolgen. Stroh ist Keines zu liefern,'
deshalb können die Parteien darüber wieder verfügen.

♦

Jene Privatwaldbesitzer, welche Heuer Holz schlagen
 wollen, haben sich bis Ende Jänner Hieramts oder
beim Waldaufseher Lang zu melden.

*

Vie Schlagflächen in Urisrütti und bei den Losen im
Rohr sollen bis 1. März geräumt sein, damit angepflanzt
werden kann. Jene Parteien, welche die Lose noch nicht
ausgelöst haben, sollen dieselben innerhalb 8 Tagen auslösen.

 Wer wirklich nicht in der Lage ist, seine hofbuchschuldigkeit
 zu bezahlen, kann die Losnummer doch in
Empfang nehmen.

Jene Parteien, welche ihre Lose nicht aufrüsten
können, haben sich innerhalb 8 Tagen zu melden, worauf
dann das Weitere veranlaßt wird.

Röthis, am 18. Jänner 1916.

B r e u ß, Vorsteher.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Meiningen.

Protokoll

der Gemeindeausschußsitzung, aufgenommen am 13. Jänner
 1916 in der Gemeindekanzlei unter dem Vorsitze des
Gemeindevorstehers Josef Meier und in Anwesenheit von

4 Ausschußmitgliedern und 3 Ersatzmännern.

Tagesordnung:

I. Vas letzte Sitzungsprotokoll vom 26. Dktober 1915
wurde verlesen, als richtig verfaßt anerkannt und genehmigt.


2. Erledigung der Ansuchen der Pächter der Realitäten
 des Armenfondes um Pachtverlängerung.

Beschluß: Mit Rücksicht, daß der diesbezügliche Pachtvertrag
 schon einmal aus 3 Jahre verlängert wurde, sollen
 die Grundstücke neu im Versteigerungswege verpachtet
werden. Jedoch soll das Haus Nr. 9 weiter auf 3 Jahre
der Paulina Stoß als Mietpartei unter den früheren Bedingungen
 überlassen werden. Dieselbe hat die pachtverlängerungskosten
 allein zu tragen.

3. Das Ansuchen um einen Beitrag für die Abbrändler
 in Dimaro, pol. Bezirk Tles, wurde abweislich beschieden.


4. Betreff Anmeldung von Forstprodukten bei der
nächsten Forsttagsatzung wurde beschlossen: Brennholz für
die bezugsberechtigten Bürger gleich wie in früheren Jahren,
 sowie für die Gemeinde zum verkaufe eine Partie
Tannen, Lichen, Eschen, Felben und Zaunlatten zur Schlägerung
 anzumelden.

5. Dem Ansuchen des fb. Pfarramtes in hier um einen
Anerkennungsbeitrag für den an Sonn- und Feiertagen
als Meßmer aushelfenden Soldaten Johann Meier, wurde
in der Weise entsprochen, daß demselben 10 Rronen aus
der Gemeindekasse zu zahlen bewilligt wurden.

6. Betreff Reparatur des Stallbodens im Viehstall
im Schlatt wurde beschlossen, einen Teil desselben noch
dieses Jahr mit ordentlichen Brücken zu versehen und die
Rosten durch einen Aufschlag am Hüttengeld wieder hereinzubringen.


7. Der Antrag des Herrn Albert Loacker in Bregenz
betreff Ankauf der der Gemeinde gehörigen Feuerspritze
bezw. der Rupfer- und Messingbestandteile derselben,
wurde, weil derzeit undurchführbar, abgewiesen.

8. Der Bericht, daß der Gesetzentwurf betreff Regulierung
 des Frutzbachunterlaufes die allerhöchste Sanktion
 erhielt, wurde zur befriedigten Renntnis genommen.

Einwendungen gegen vorstehende Beschlüsse können
innerhalb 14 Tagen Hieramts an den hohen Landesausschuß
 eingebracht werden.

Meiningen, am 13. Jänner 1916.

Meier, Vorsteher.

Einen braunen Ruhjährling

verkauft Franz Thoma« Müller, Tisis.
            
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